Ärzte versprachen behinderter Frau eine "neue Puppe" nach geplanter Zwangsabtreibung

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Im Fall der gestoppten Zwangsabtreibung des Kindes einer behinderten Frau in England sind neue Details bekannt geworden: Wie Anwälte vor dem britischen Berufungsgericht aussagten, bereiteten die Ärzte, die das Kind abtreiben wollten, die Schwangere darauf vor, indem sie ihr eine neue Puppe versprachen.

Fiona Paterson, die Rechtsanwältin des Krankenhauses, in dessen Obhut sich die geistig behinderte Schwangere befindet, sagte am Montag vor dem Berufungsgericht aus, dass die Ärzte der Frau mitgeteilt hätten, dass „einschlafen“ und „eine Operation haben“ werde. Und wenn sie wieder aufwache, werde „das Baby nicht mehr in ihrem Bauch sein".

Um die schwangere Frau zu besänftigen, die sich gegen die Abtreibung ihres Kindes wehrte und dem Eingriff nicht unterziehen wollte, sagten ihr die Ärzte, dass sie nach der Abtreibung eine neue Puppe zum Spielen erhalten werde.

Paterson sagte weiter, dass der Frau zuvor eine Puppe gegeben worden war und dass die Ärzte der Meinung gewesen seien, dass "die Aussicht auf eine neue [Puppe] für sie sehr attraktiv sein könnte".

Am vergangenen Freitag entschied Richterin Nathalie Lieven, dass eine Abtreibung im "beste Interesse" der Frau wäre, trotz deren Einwände und der ihrer Mutter - einer ehemaligen Hebamme - sowie ihrer Sozialarbeiterin.

Die schwangere Frau, die namentlich nicht genannt werden kann, war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts am 21. Juni 22 Wochen schwanger. Tochter wie Mutter sind katholischen Glaubens.

Nach Ansicht der Ärzte soll die Schwangere weder körperlich noch emotional damit „umgehen“ können, ein Kind auf die Welt zu bringen.

Die gerichtlich angeordnete Abtreibung wurde am 24. Juni aufgehoben, nachdem die Mutter der schwangeren Frau beim Court of Appeals einen Berufungsantrag gestellt hatte. Die drei Berufungsrichter – Richard McCombe, Eleanor King und Peter Jackson – stoppten die Abtreibung und teilten mit, dass sie ihr Entscheidung noch ausführlich begründen würden.

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Die Mutter der Frau machte bereits im ersten Verfahren deutlich, dass sie sich um ihr Enkelkind kümmern werde, aber Richterin Lieven lehnte dieses Argument ab: Es wäre für das Kind „zu kompliziert und riskant“.

In ihrem Urteil sagte Lieven auch, dass sie nicht glaube, dass die Frau wirklich verstehe, was es bedeutet, schwanger zu sein. "Ich denke, sie möchte ein Baby haben, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte", sagte sie.

Ein Sprecher der britischen Lebensschutzorganisation Right To Life UK lobte zwar die Aufhebung des Urteils. Gleichzeitig betonte Clare McCarthy, dass dieses gar nicht erst hätte gefällt werden dürfen.

"Dies ist eine sehr begrüßenswerte Entscheidung, die das Leben des ungeborenen Kindes und der Mutter vor einer erzwungenen, späten Abtreibung bewahrt und ihr viel schreckliches Leid ersparen wird. Aber das schreckliche ursprüngliche Urteil hätte nie gefällt werden dürfen."

McCarthy betonte weiter: "Leider befürchten wir, dass dies kein Einzelfall ist".

"Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, dringend zu untersuchen, wie viele Frauen in den letzten 10 Jahren zu einer Abtreibung im Vereinigten Königreich gezwungen wurden".

Die Regierung müsse zudem erklären, wie so etwas in Zukunft in Großbritannien verhindert wird.

Die heutige Richterin Lieven hat sich als Anwältin immer wieder für Abtreibung eingesetzt:  Im Jahr 2011 vertrat sie vor Gericht einen britischen Abtreibungsanbieter, den British Pregnancy Advisory Service. Dabei setzte sie sich juristisch dafür ein, dass britischen Frauen erlaubt sein sollte, ihre Schwangerschaften zu Hause und nicht im Krankenhaus medizinisch abzubrechen.

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Fünf Jahre später argumentierte Lieven vor Gericht, dass die nordirischen Abtreibungsgesetze eine Verletzung des britischen Menschenrechtsgesetzes darstellen.

Im Jahr 2017 sagte sie sogar, dass die nordirischen Abtreibungsgesetze mit "Folter" vergleichbar wären und "diskriminierend" seien.

Uneingeschränkte Abtreibung ist im Vereinigten Königreich bis 24 Wochen nach der Schwangerschaft legal. Danach müssen Ärzte bestätigen, dass die Abtreibung im medizinischen Interesse der Mutter liegt.

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