Bischof Bätzing sendet Grußwort an Marsch für das Leben, dankt für "beharrlichen Einsatz"

Bischof Georg Bätzing
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

In seinem am Dienstag veröffentlichten Grußwort zum Marsch für das Leben hat Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), den Organisatoren und Teilnehmern für ihren "beharrlichen Einsatz" für den Lebensschutz gedankt. Der Marsch für das Leben findet am Samstag (17. September) in Berlin statt.

"Schon seit vielen Jahren" sei der Marsch für das Leben "zu einem augenfälligen Zeichen des Einsatzes für das Lebensrecht eines jeden Menschen geworden", betonte Bätzing. Er sei von seinem Bistum Limburg aus "in Gedanken und im Gebet verbunden".

"Wir wissen nur zu gut, dass das menschliche Leben vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt sein kann", erläuterte der DBK-Vorsitzende. "Dies gilt insbesondere für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens. Am Lebensanfang, wenn der Mensch mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht, ist er umfassend auf den Schutz der Mutter und der sich um sein Aufwachsen sorgenden Erwachsenen angewiesen. Auch am Lebensende des Menschen, wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen, ist er unweigerlich erneut auf Personen angewiesen, die sich ihm zuwenden."

Gott lasse keinen Menschen zurück, denn jeder sei "von Gott um seiner selbst willen gewollt und geliebt. In Jesus Christus ist Gott selbst Mensch geworden und hat durch seine Zuwendung insbesondere zu den scheinbar Unperfekten, Ausgestoßenen und Armen vorgelebt, dass sich der Einsatz für jeden Menschen lohnt. Christus ist zu unser aller Erlösung diesen Weg sogar bis zu seinem Tod am Kreuz gegangen."

"Vorgeburtliche Selektion"

Das Vorbild Christi führe etwa dazu, dass "eine vorgeburtliche Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet", letztlich zu einer "inakzeptablen Anmaßung" werde, betonte Bätzing.

Der Begriff "vorgeburtliche Selektion" spielt auf die Pränataldiagnostik an. Seit diesem Jahr ist etwa der Test auf Trisomie 21, besser bekannt als Down-Syndrom, eine Kassenleistung.

Der Mediziner Prof. Dr. Holm Schneider von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hatte diesbezüglich im Juli angemerkt: "Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss."

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"So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt", warnte Schneider.

DBK-Chef Bätzing unterstrich, alle Christen "müssen protestieren, wenn menschliches Leben 'Nützlichkeitserwägungen' unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende". Außerdem forderte er: "Setzen wir uns also gemeinsam für das gefährdete Leben ein."

"Für den 'Marsch für das Leben' am 17. September 2022 in Berlin wünsche ich Ihnen Gottes Segen", schloss der Limburger Bischof, der zu Beginn der vierten Synodalversammlung des "Synodalen Wegs" am Donnerstag betont hatte, der gegenwärtige politische Kompromiss in Sachen Abtreibung sei nicht das, "was uns als katholische Kirche vollumfänglich im Lebensschutz umtreibt und was wir auch weiterhin nicht müde werden zu sagen".

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