Dass der Zölibat nicht mehr "zeitgemäß" ist und abgeschafft werden soll: Das wird seit Jahrhunderten immer wieder gefordert. Zuletzt hat sich daran der in den Medien dafür mit viel Aufmerksamkeit bedachte Kirchenhistoriker Hubert Wolf versucht.

Der berühmte Kirchenhistoriker Johann Adam Möhler (1796-1838) hatte bereits vor rund 200 Jahren Antworten auf solche Forderungen. Er veröffentlichte angesichts der auch in seiner Zeit von Theologen, Priestern, Politikern und der Öffentlichkeit vehement geforderten "Aufhebung des Priesterzölibates" eine "Bekenntnisschrift" mit dem Titel "Beleuchtung der Denkschrift für die Aufhebung des den katholischen Geistlichen vorgeschriebenen Cölibates".

Hinter dem für heutige Leser etwas sperrig klingenden Titel verbirgt sich eine äußerst gründlich und dezidierte Auseinandersetzung mit den immer wieder vorgebrachten Einwänden der Gegner der Ehelosigkeit von Priestern.

Eine Neuausgabe dieser Bekenntnisschrift Möhlers ist in diesem Sommer in der Versandbuchhandlung Sabat erschienen. Sie trägt den markanten Titel "Der Kampf um den Zölibat" und sei allen empfohlen, die sich, auf welche Weise und aus welchen Gründen auch immer, der Frage des Priesterzölibats angenommen haben.

Mit Erlaubnis des Herausgebers, der zum Verständnis des Buches ein erhellendes und umfangreiches Vorwort vorangestellt hat, bietet CNAdeutsch seinen Lesern einen kurzen Abschnitt aus dem Buch:

"Johann Adam Möhler: Der Kampf um den Zölibat":

"Der allgemeinste und überall wiederkehrende Einwurf gegen den Zölibat der katholischen Priester wird aus ihm, als einem Zwangsgebot abgeleitet, das die härteste Beschränkung der persönlichen Freiheit verhänge. Daher wird gewöhnlich die für unauflöslich gehaltene Frage gestellt: wie kann sich die Kirche berechtigt glauben, so viele Männer, einen ganzen Stand zu zwingen, der Ehe zu entsagen?

Göttliche und menschliche Rechte streiten gegen sie. - Vor allem leugnen wir, daß die Frage die rechte Fassung habe, und verlangen, daß sie vielmehr in der Form aufgeworfen werde: Hat die Kirche das Recht, nur jenen die priesterliche Weihe zu erteilen, deren Geist mit der höchsten religiösen Weihe schon gesalbt ist, in denen sich die reinste und schönste Blüte gottseligen Lebens entfaltet, die ganz und ungeteilt dem Herrn leben, wie der Apostel sich ausdrückt, oder die, wenn wir es in einem Worte mit demselben Apostel bezeichnen wollen, die Gabe der Jungfräulichkeit erhalten haben?

Die große Differenz beider Fragen entgeht niemand. Während die Frage in der ersten Form verneint werden mußte, kann die Antwort auf die zweite nur günstig ausfallen. Denn offenbar kommt der Kirche das vollkommenste Recht zu, die Eigenschaften zu bestimmen, in deren Besitz ihre Seelenhirten sich befinden sollen, und das seltsamste Beginnen von der Welt ist es gewiß zu nennen, wenn man, anstatt die Dürftigkeit der eigenen geistigen Natur, und das Mißverhältnis derselben zum geistlichen Hirtenamte einzugestehen, verlangt, die Kirche solle ihr Ideal verstümmeln, oder, nachdem man sich in den Klerus irgendwie eingedrungen, an sich aber die höheren Kräfte dazu vermißt, über Verletzung der persönlichen Freiheit klagt, wenn die Kirche ihre Forderungen nicht nach der individuellen Beschaffenheit des Klägers einrichtet.

Es ist, wie wenn jemand, dem die Natur das Talent eines Korporals gegeben, die feldherrlichen Eigenschaften aber versagt hat, über Beschränkung seiner persönlichen Freiheit klagen wollte, wenn er nicht zum Heerführer ernannt wird, oder falls er ein solcher durch Irrtum geworden, und er die persönliche Unfähigkeit, die Truppen siegreich anzuführen, gewahrte, forderte, man solle so gefällig sein, nicht mehr von einem Feldherrn zu verlangen, als er (der Beförderte) zu leisten vermöge, und falls das, wie zu erwarten steht, unterbliebe, er über Verletzung seiner Freiheit Klage führen wollte, da man Dinge von ihm verlange, die er nun einmal nicht vollbringen könne."

Auch im Jahr 2019 gelten diese Worte, zumal mit Blick auf den "Synodalen Weg" der deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee deutscher Katholiken. Auch dort soll der Zölibat durch Gesprächsforen und Beschlüsse "verhandelt" werden können. Die renommierte Theologin Marianne Schlosser hat sich von dem Prozess distanziert: Weder beim Zölibat noch bei der sakramentalen Weihe geht es um Funktionen oder Macht.

Die eigentliche Ursache für die Krise des Zölibats sei letztlich die gleiche Ursache wie für die Krise der Ehe, betonte Prof. Schlosser: Eine Krise des Glaubens.

Johann Adam Möhler: "Der Kampf um den Zölibat. Eine Bekenntnisschrift für dessen Notwendigkeit" ist in der Verlagsbuchhandlung Sabat erschienen und hat 192 Seiten.

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