Diskriminierung vermeiden: DBK-Chef Bätzing begrüßt neues Triage-Gesetz

Symbolbild: Arzt
Unsplash / Clay Banks

Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat das vom Bundestag am Donnerstag verabschiedete Triage-Gesetz begrüßt. Das Gesetz regelt, welche Patienten bei Versorgungsengpässen – etwa bei einer schweren Pandemie – behandelt werden.

In einer umfassenden Stellungnahme am Freitag betonte Bätzing, es sei „zu hoffen, dass das gestern beschlossene Gesetz in einem eintretenden Notfall eine geeignete Regelung für diese äußerst schwierige Situation zur Verfügung stellt, vielmehr noch aber, dass eine solche Problemlage von vornherein vermieden werden kann“.

Es sei also zu begrüßen, „dass der Gesetzgeber betont, wie sehr es darauf ankommt, eine Triage-Situation von vorneherein soweit als irgend möglich zu vermeiden“. Sollte eine solche Situation aber doch eintreten, so habe der Gesetzgeber „völlig zu Recht besonderen Wert darauf gelegt, bei der notwendigen Auswahlentscheidung jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Gebrechlichkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung strikt zu vermeiden“.

Das Triage-Gesetz „sieht deshalb zum einen das inhaltliche Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit vor, zum anderen ein strukturelles ‚Vieraugenprinzip‘ bei der ärztlichen Entscheidung und die Hinzuziehung einer Person mit Fachexpertise bei Betroffenen mit Behinderung“.

Bätzing würdigte auch das gesetzlich Verbot einer ex-post-Triage, wonach Patienten, „deren lebensnotwendige Behandlung bereits begonnen wurde“, nicht erneut „in eine Zuteilungsentscheidung einbezogen“ werden, „sofern ein neu hinzugekommener Patient eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit hat“. Eine schon angefangene Behandlung wird also nicht wieder ausgesetzt, wenn ein neuer Patient kommt.

Für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte Andreas Lob-Hüdepohl, ein Mitglied des Deutschen Ethikrats, das Gesetz. Gleichzeitig warnte er, dass „die Frage der Zuteilungskriterien, insbesondere der Dringlichkeit, noch nicht zufriedenstellend geklärt“ sei und „weiter reflektiert“ werden müsse: „Denn gerade in Akutsituationen kann sich die Gefahr einer stereotypen Wahrnehmung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder von alten Menschen verstärken.“

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