FDP-Bundestagsfraktion fordert Legalisierung von Eizellspenden

Institutionen und Sachverständige meldeten sich bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss mehrheitlich kritisch zu Wort.

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Christian Bowen / Unsplash (CC0)

Die FDP-Fraktion im Bundestag fordert die Legalisierung von Eizellspenden, die bislang gemäß Embryonenschutzgesetz in Deutschland ausdrücklich verboten ist. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss am 27. Januar 2021 meldete sich indes eine Reihe von Institutionen und Sachverständigen mehrheitlich kritisch zu Wort.

Laut Gesetzentwurf seien Paare derzeit gezwungen, "Eizellspenden in Ländern, in denen die Gesetzgebung diese gestattet, in Anspruch [zu] nehmen – teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken aufgrund niedrigerer medizinischer Standards. Es ergibt sich dadurch das Folgeproblem, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden kann." 

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe betonte nachdrücklich: "Die katholische Kirche steht heterologen Formen der assistierten Fortpflanzung, die unvermeidbar zu einem Auseinanderfallen von biologischer und sozialer Elternschaft führen, grundsätzlich ablehnend gegenüber und hat diese Bedenken in der Vergangenheit immer wieder dargelegt."

"Die Erfolgsorientierung der Reproduktionsmedizin hat zur Folge, dass die Befriedigung des elterlichen Kinderwunsches zunehmend in den Vordergrund rückt", so das Kommissariat. Aus Sicht der Kirche widerspreche "diese übersteigerte Fokussierung auf den Kinderwunsch und der damit erzeugte Eindruck, dass es einen Anspruch auf ein Kind gäbe, der obersten Priorität des Kindeswohls, das voraussetzt, dass das Kind um seiner selbst willen gewollt ist. Die Zeugung des Kindes darf nicht als ein Herstellungsverhältnis betrachtet werden und die'Selbstzweckhaftigkeit' des Kindes muss unbedingt gewahrt bleiben."

Die Stellungnahme betonte, "dass die Eizellspende Ausbeutungsverhältnisse entstehen lassen kann und soziale Schieflagen verschärft. Die etablierte Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass Frauen sich zwar freiwillig für eine Spende ihrer Eizellen entscheiden, dies aber nicht selten aus einer ökonomischen Abhängigkeit heraus machen." Auch wenn man in Deutschland derartigen wirtschaftlichen Problemen etwas entgegensetzten könnte, so bestehe darüber hinaus die Gefahr, "dass sich Frauen gerade in verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen unter einen besonderen emotionalen Druck gesetzt fühlen könnten, sich auf eine Eizellenbehandlung einzulassen".

Der Verein Donum Vitae, der im katholischen Umfeld entstand, sich aber nicht grundsätzlich und mit Nachdruck gegen Abtreibungen engagiert, fasste in einer eigenen Stellungnahme zusammen: "Eizellspenden und Samenspenden sind grundsätzlich verschieden. Eine Ausweitung des in Deutschland erlaubten Verfahrens der Samenspende auf Eizellspenden ist mit Verweis auf deren Ähnlichkeit nicht gerechtfertigt. Eizellgeberinnen sind in einer vulnerablen Situation, ihnen drohen Instrumentalisierung und die Verletzung ihrer personalen Würde. Die Rechte und Interessen von Eizellgeberinnen müssen ausdrücklich geschützt werden. Nicht ausschließlich uneigennützig motivierte Eizellspenden sind unbedingt zu vermeiden."

"Eine Legalisierung der Eizellspende würde eine problematische gesellschaftliche Dynamik befördern, die Frauen zu einer späten Mutterschaft – jenseits ihres reproduktiven Zeitfensters – drängt", befürchtete Donum Vitae und empfahl den Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf abzulehnen. 

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des Deutschen Ethikrats und Geschäftsführer des Berliner Instituts für christliche Ethik und Politik, erklärte: "Von der Legalisierung der Eizellspende ist auch weiterhin abzuraten. Denkbare Vorteile einer Legalisierung der Eizellspende (deutsches Regelungs- und Kontrollregime im Vergleich zur'Eizellspende im Ausland') können bei Weitem nicht deren Nachteile (Risiken der Entnahme, prekäre Selbstbestimmung, reproduktiver Einreise-Tourismus, Hypertrophie reproduktiver Autonomie, Kommerzialisierung der Ware'Mensch') kompensieren." 

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Der Verein Spenderkinder, der die Interessen von durch Samenspende gezeugten Erwachsenen in Deutschland vertritt, verwies in seiner Stellungnahme auf eine Reihe von psychosozialen Herausforderungen: "Wie komme ich damit zurecht, dass meine genetische Mutter möglicherweise keinen Wert auf eine soziale Beziehung zu mir legt? Wie kann ich miteinander vereinbaren, dass ich an meiner Abstammung interessiert bin, während sich meine Eltern wünschen, dass vor allem die soziale Beziehung zählt? Welche Art von Beziehung kann zu den genetischen Verwandten eingegangen werden?" Gegenwärtig gebe es "keine wissenschaftlichen Langzeitstudien" in diesem Zusammenhang.

Das Deutsche IVF-Register hingegen, das die Forschung auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin fördert, begrüßte und unterstützte den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. 

Für das Feministische FrauenGesundheitsZentrum in Berlin zeigt sich nach eigenen Angaben "ein großer Diskussions- und Klärungsbedarf im Vorfeld einer Zulassung der Eizellspende in Deutschland. Fragen und bedenkliche Aspekte, die das Thema "Eizellspende" impliziert, bleiben verdeckt, solange die Eizellspende lediglich analog zur Samenspende und damit als einfache medizinisch-technische Lösung für ungewollt kinderlose Frauen und Paare gesehen werden." Entsprechend stelle die Eizellspende "nur vordergründig eine scheinbar einfache Lösung bei unerfülltem Kinderwunsch dar". 

Vor mittlerweile fast 30 Jahren stellte der 1992 veröffentlichte Katechismus der Katholischen Kirche fest: "Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird' (DnV 2,1)."

Innerhalb der Ehe sei es "vielleicht weniger verwerflich", derartige Techniken zu verwenden. Sie "bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man'das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß' (DnV 2,5)."

Der Gesundheitsausschuss trifft sich am Mittwoch wieder zu Beratungen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion steht allerdings noch nicht auf der Tagesordnung.

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