Kardinal Woelki verteidigt Werbeverbot für Abtreibungen

"Werbung für Abtreibung ist Werbung für einen Straftatbestand!"

Kardinal Rainer Maria Woelki
Screenshot / YouTube

Mit deutlichen Worten hat Kardinal Rainer Maria Woelki ein Werbeverbot für Abtreibungen verteidigt. Statt für das Töten sei Werbung für das Leben angesagt, so der Kölner Erzbischof in seiner Predigt beim Pontifikalamt zum Fest der heiligen unschuldigen Kinder am Samstag, 28. Dezember 2019. Gleichzeitig kritisierte er, dass ab dem Jahr 2021 gesetzliche Krankenkassen für vorgeburtliche Bluttests aufkommen, die prüfen, ob das ungeborene Kind am Downsyndrom erkrankt ist. 

Woelki bezog sich bei seiner Predigt im Kölner Dom auf eine Gerichtsentscheidung vom Dezember 2019, wonach das im März 2019 gelockerte Gesetz zum Werbeverbot für Abtreibungen widersprüchlich sei. Zwar sei nun "die Information über Schwangerschaftsabbrüche erlaubt, Informationen über die Methoden hingegen nicht".

Anscheinend sei es vielen Leuten in Deutschland nicht mehr bewusst, dass eine Abtreibung in diesem Land nach wie vor strafbar sei. Laut Gesetz bleibe eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen straffrei. Vor einer Abtreibung sei zudem eine Beratung verpflichtend. Eine weitere Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen käme, so der Erzbischof von Köln, "einer weiteren Verharmlosung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gleich."

Der in Köln aufgewachsene Woelki rief aus: "Werbung für Abtreibung, liebe Schwestern und Brüder, ist Werbung für einen Straftatbestand! Und das ist kriminell!"

Es bedeute einen weiteren Dammbruch, das Werbeverbot noch mehr lockern zu wollen. "Nicht für    das Töten ist Werbung angesagt! Angesagt ist Werbung für das Leben! Niemand, liebe Schwestern, liebe Brüder, niemand hat das Recht, über menschliches Leben zu verfügen, auch nicht in den ersten 12 Wochen."

Auf die sogenannte nicht-invasive Pränataldiagnostik eingehend erläuterte Kardinal Woelki, die Kosten würden zwar nur im Anschluss an eine ärztliche Beratung sowie "bei besonderen Risiken und zur Abklärung von Auffälligkeiten" von den Krankenkassen übernommen. Allerdings sei allen bewusst, "worauf dieser Bluttest hinausläuft: ein positives Ergebnis wird in den meisten Fällen das endgültige Lebens-Negativ für Kinder mit Downsyndrom sein."

Jene vorgeburtlichen Bluttests hätten normalerweise nur ein Ziel, und zwar "die Verhinderung eines Lebens mit Behinderung". Dies gelte, so der Kölner Erzbischof, nicht nur für das ungeborene Leben vor der Geburt. Darüber hinaus führe die weiter voranschreitende Ausweitung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik "zu einer beständig zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung – so, als könne der medizinische Fortschritt die Norm dazu bestimmen, was lebens- und was lebensunwert ist".

 Christen seien aufgerufen, sich dagegen zu wehren, dass Abtreibungen in Deutschland als "die Normalität einer liberalen, humanen und aufgeklärten Gesellschaft" betrachtet würden. Die Position der Lebensschutz sei keine katholische Sonderlehre, sondern allgemeingültig, erklärte Woelki, ohne ausdrücklich vom Naturrecht zu sprechen.

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Am Ende seiner Predigt dankte Woelki, der seit 2014 Erzbischof von Köln ist, nachdem er zuvor knapp drei Jahre Berlin als Erzbischof gewirkt hatte, allen Lebensschützern – ob sie nun beten und opfern, sich politisch oder anderweitig für das Lebensrecht aller Menschen einsetzen. "Gott ist ein Freund des Lebens. Seien wir alle mit ihm als weihnachtliche Menschen Freunde des Lebens", so der Kardinal.

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