Kolumbianischer Präsident und Bischöfe kritisieren Abtreibungsurteil

Iván Duque Márquez, Präsident von Kolumbien.
Presidencia de la República de Colombia

Der kolumbianische Präsident Iván Duque Márquez hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche zu verbieten, verurteilt.

"Wir stehen vor einer Entscheidung, die die gesamte kolumbianische Gesellschaft betrifft, und fünf Personen können nicht etwas so Abscheuliches für eine Nation vorschlagen, wie zuzulassen, dass ein Leben bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat unterbrochen wird", sagte der Präsident am 22. Februar gegenüber kolumbianischen Medien.

Am 21. Februar entschied das kolumbianische Verfassungsgericht mit 5:4 Stimmen, dass eine Abtreibung nur dann strafbar ist, wenn sie nach der vierundzwanzigsten (24.) Schwangerschaftswoche vorgenommen wird, und dass diese Frist in jedem Fall nicht für die drei im Urteil C-355 von 2006 festgelegten Gründe gilt".

Das bedeutet, dass die Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche nicht strafbar ist und dass sie danach ohne zeitliche Obergrenze aus Gründen der Gefährdung des Lebens der Mutter, des sexuellen Missbrauchs oder der Missbildung des Fötus durchgeführt werden kann.

Das Gerichtsurteil fordert den Kongress und die nationale Regierung auf, eine umfassende öffentliche Politik umzusetzen, die unter anderem "jedes Hindernis für die Ausübung der sexuellen und reproduktiven Rechte, die in diesem Urteil anerkannt werden", beseitigt.

Duque erklärte gegenüber den Medien, er sei "ein Befürworter des Lebens, ich war schon immer ein Befürworter des Lebens. Ich glaube, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, wie auch das Verfassungsgericht selbst vor langer Zeit festgestellt hat".

Der Präsident warnte dann, dass die Entscheidung des Gerichts dazu führen könnte, dass "Abtreibung in Kolumbien zu einem Mittel der Empfängnisverhütung wird."

Duque betonte, dass "wir diese Diskussion auch in dem Gremium ansprechen müssen, in dessen Zuständigkeit sie eigentlich fällt, nämlich im Kongress der Republik, wie mehrere der Richter in ihrem Votum festgestellt haben."

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Der kolumbianische Präsident erklärte auch, dass das Verfassungsgericht "gegen den Grundsatz der verfassungsrechtlichen res judicata (bereits unwiderruflich entschieden) verstößt, da das Gericht bereits vor geraumer Zeit, im Jahr 2006, in dieser Angelegenheit entschieden hat und drei außergewöhnliche Gründe für die Unterbrechung einer Schwangerschaft festgestellt hat".

Der Präsident wies auch auf die Tatsache hin, dass es sich bei einem 24 Wochen alten Baby "nicht um ein Leben in der Schwangerschaft, sondern um ein Leben mit der Erwartung, geboren zu werden, handelt. Wir sprechen über die Unterbrechung eines Lebens, das einen sehr klaren Entwicklungsprozess hat".

Die kolumbianischen Bischöfe verurteilten das Urteil vom 22. Februar ebenfalls und sagten, dass "die Behauptung, dass das Recht auf Leben und auf den Schutz des Staates, das von der Verfassung geschützt wird, nicht vom Moment der Empfängnis an geschützt ist, ein Affront gegen die Menschenwürde ist."

"Der Schutz des vermeintlichen Rechts, unschuldiges menschliches Leben zu nehmen, gefährdet die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und der Rechtsstaatlichkeit. Die direkte Abtreibung ist ein unmoralischer Akt und eine gewalttätige, lebensfeindliche Praxis."

Die Bischöfe sagten, dass manchmal "die Realität der Abtreibung eine Antwort auf menschliche Dramen ist, die vielfältige Schwierigkeiten und Ängste für die Mutter und die Menschen in ihrem Leben mit sich bringen, besonders wenn die Schwangerschaft die Folge sexueller Gewalt ist oder unter Bedingungen von Verlassenheit, Ausgrenzung oder wirtschaftlicher Not ertragen werden muss".

"In diesen Fällen, wenn die Frau ein Opfer ist, ist es vernünftig, dass sowohl die Zivilgesellschaft als auch das Rechtssystem für ihre Verteidigung und ihren Schutz sorgen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Inanspruchnahme eines Rechts nicht mehr legitim ist, wenn sie mit der Verweigerung oder dem Niedertrampeln der Rechte anderer einhergeht."

Die Bischöfe erinnerten daran, dass "die Tatsache, dass jede Schwangerschaft die Existenz eines anderen menschlichen Wesens bedeutet, das sich von der Mutter unterscheidet, das hilflos und verletzlich ist und das seinerseits das Recht hat, Teil der menschlichen Familie zu sein, nicht überdeckt oder heruntergespielt werden kann".

Die Bischöfe fragten, ob es "nicht andere Möglichkeiten gäbe, das Leben der Mütter zusammen mit dem ihrer ungeborenen Kinder zu schützen", und sagten, dass "das Problem der Abtreibung nicht nur auf schwangere Frauen beschränkt werden kann, sondern die Solidarität der gesamten Gesellschaft erfordert".

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Die Bischöfe erklärten, dass "wir dort, wo das Böse als einzige Option steht, die Ersten sein wollen, die helfen, die gute Option zu finden, wenn die Abtreibung die Lösung zu sein scheint", und dass sie dies "im Namen dessen tun, der gekommen ist, um Leben in Fülle zu bringen."

Die Bischöfe schlugen dies "in der Hoffnung vor, dass der Staat sowie alle Mitbürger guten Willens keine Mühe scheuen, um das menschliche Leben zu schützen und zu fördern, selbst unter den kompliziertesten Umständen".

In einem Video vom 21. Februar erinnerte Erzbischof Luis José Rueda Aparicio von Bogotá, Vorsitzender der kolumbianischen Bischofskonferenz, daran, dass "die kolumbianische Verfassung besagt, dass das Leben das Grundrecht aller Bürger ist, und davon gehen die anderen Rechte aus, die in Kolumbien und auf der ganzen Welt verteidigt werden."

Der Erzbischof sagte, dass "für uns Gläubige das Leben nicht nur ein natürliches Recht ist", sondern auch "ein Geschenk Gottes, und wir werden weiterhin das menschliche Leben von der Schwangerschaft bis zum natürlichen Tod verkünden, verteidigen und fördern."

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