"Menschliches Leben ist unverfügbar" - Gemeinsame Erklärung von Bischofskonferenz und ZdK

Teilnehmer beim Marsch für das Leben in Rom am 20. Mai 2017
CNA/Marina Testino

Die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) betonen in einer heute veröffentlichten Erklärung, dass sich die Anwendung der stetig wachsenden Möglichkeiten der "medizinisch assistierten" Fortpflanzung des Menschen am Wohl der ungeborenen Kinder auszurichten habe.

Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme hervor, die die DBK am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung verschickt hat.

In dem Dokument, das mit "Kindeswohl und Elternwünsche" überschrieben ist, werden auf dieser Grundlage Positionen zu fünf aktuell diskutierten Aspekten der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik dargestellt. Der Text wurde von einem Fachbeirat für bioethische Fragen erarbeitet und von der Gemeinsamen Konferenz beschlossen.

Die Situation von Menschen, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden oder sich um das gesundheitliche Wohl ihrer zukünftigen Kinder sorgen, ist sehr ernst zu nehmen, so die Konferenz.

Dennoch ist das Kindeswohl moralisch erstrangig, da die ungeborenen Kinder bei allen vorgeburtlichen Maßnahmen die schwächsten Glieder und daher in ihrer besonderen Verletzlichkeit zu schützen sind. Das betont der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, der zusammen mit ZdK-Vizepräsident Christoph Braß Vorsitzender des Beirats ist.

Zu der von verschiedenen Seiten geforderten Legalisierung der Eizellspende in Deutschland - einem aktuellen Brennpunkt der öffentlichen Debatte -, erläutert der Text die ablehnende Haltung der Katholischen Kirche: Neben den Problemen, die eine gespaltene Elternschaft für die Kinder mit sich bringen kann, handelt es sich bei der Eizellspende um ein insbesondere für die genetische Mutter risikobehaftetes Verfahren.

Daher tritt die Katholische Kirche mit Nachdruck für die Beibehaltung der geltenden Regelung des Embryonenschutzgesetzes ein.

Gleichfalls im Einklang mit dem Embryonenschutzgesetz muss auch der Umgang mit sogenannten überzähligen Embryonen geregelt sein.

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Für alle Anwendungsgebiete moderner Fortpflanzungsmedizin – auch die Diagnostik am ungeborenen Leben – muss gelten: Menschliches Leben muss "in jedem Augenblick seiner Existenz unverfügbar sein", betonen die katholischen Experten.

Die gemeinsame Erklärung steht hier zum Download bereit.

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