Neu-Ulm: Ermittlungsverfahren gegen Priester

Basilika St. Ulrich und Afra in Augsburg
Emkaer / Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Generalvikar Harald Heinrich hat einen Priester im Dekanat Neu-Ulm (Bistum Augsburg) mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entpflichtet.

Das teilte die Diözese am heutigen Freitag mit. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Geistlichen eingeleitet hat. Die Ermittlungen laufen bereits. 

Weitere Einzelheiten teilte die Diözese vorerst nicht mit.

"Die Ordnung der Bischofskonferenz sieht in einem solchen Fall vor, dass ein Priester, solange ein solches Verfahren andauert, nicht weiter seinen Dienst ausüben kann", teilte das Bistum am 12. Februar mit. Zugleich wurde entsprechend der Vorgaben auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Generalvikar Harald Heinrich: "Die sofortige Freistellung bedeutet keine Vorverurteilung seitens des Bistums. Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt." Dies sei auch nicht die Aufgabe der Diözese, sondern die der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

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