Pakistan: Gericht ordnet an, dass verschlepptes Mädchen in Heim kommt

Eine Demonstration für Arzoo Raja
ACN

Der Oberste Gerichtshof von Sindh hat angeordnet, dass die minderjährige Katholikin Arzoo Raja, die entführt, zur "Heirat" und "Konvertierung" zum Islam gezwungen wurde, in einem Heim verbleiben soll.

In einer Anhörung am 23. November erlaubte der Richter dem Mädchen noch nicht, zu seiner Herkunftsfamilie zurückzukehren, sondern ordnete an, dass sie in zunächst der staatlichen Einrichtung bleiben soll. Damit wurde das Mädchen einerseits endgültig aus den Händen des Entführers befreit. Andererseits habe die Tatsache, dass das Mädchen noch nicht zu seinen Eltern zurückkehren kann, in katholischen Kreisen eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen, so die Agentur "Fides".

Die Familie von Arzoo wird im Einvernehmen mit den Anwälten beim Obersten Gerichtshof von Pakistan Berufung einlegen, um das Sorgerecht für Arzoo zu erhalten.

"Wir haben erwartet, dass sie der Familie anvertraut wird. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen minderjährige Töchter in die Familie zurückgebracht wurden. Der Richter hat Arzoo angewiesen, so lange im Heim zu bleiben, wie es das Mädchen will. Wir wollen die Justiz jedoch auffordern, das Sorgerecht für die Minderjährige ihren Eltern anzuvertrauen", so Pfarrer Saleh Diego, Generalvikar der Erzdiözese Karatschi, nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Sindh.

Der muslimische Anwalt Jibran Nasir, der Arzoo Rajas Eltern vertritt, bestätigt: "Der Oberste Gerichtshof von Sindh gehört die Beschwerde von Azhar Ali, des Entführers von Arzoo Raja, abgelehnt, der behauptet die Eheschließung sei legal, weshalb das Sorgerecht für das Mädchen dem Ehemann zustehe und laufende Anklage gegen ihn aufgehoben werden sollte".

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