Polnischer Erzbischof kritisiert Abtreibungs-Resolution des Europäischen Parlaments

"In keiner demokratischen Rechtsordnung gibt es ein Recht darauf, eine unschuldige Person zu töten"

Erzbischof Stanisław Gądecki bei der Bischofssynode am 16. Oktober 2018.
Polnische Bischofskonferenz

Beim Lebensschutz kann es keine Kompromisse geben: Das hat der Vorsitzender der polnischen Bischofskonferenz in einer Erklärung betont, nachdem das Europäische Parlament eine Abtreibungs-Resolution Polen verabschiedet hat.

Das Statement von Erzbischof Stanisław Gądecki wurde am 2. Dezember veröffentlicht. Darin erklärt der Oberhirte: "Das Recht auf Leben ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es hat immer Vorrang vor dem Recht zu wählen, denn keine Person kann autoritativ die Möglichkeit zulassen, einen anderen Menschen zu töten".

Tatsächlich beruft sich das Parlament in seiner Resolution – die mit 455 zu 145 Stimmen verabschiedet wurde – just auf die Menschenrechte.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Polen vom 22. Oktober 2020, Abtreibung aus eugenischen Gründen für unzulässig zu erklären, löste im deutschsprachigen Europa kontroverse Debatten aus – nicht zuletzt weil bis heute die deutschen Bischöfe den Flachsbarth-Skandal nicht gelöst haben.

Das aktuelle Urteil in Polen bestätigt ein seit 1993 geltendes Gesetz, das Abtreibung nur nach Vergewaltigung und bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt, jetzt aber nicht mehr aus eugenischen Gründen.

Gądecki, der Vizepräsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), bemerkte, dass die Abtreibungs-Resolution wiederholt auf die Charta der Grundrechte der EU Bezug nahm und darauf hinwies, dass die Charta erklärt, dass "jeder Mensch das Recht auf Leben hat".

"Die Europäische Union erkennt somit an, dass die unveräusserliche Würde der menschlichen Person und die Achtung des Rechts auf Leben grundlegende Kriterien für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind", sagte er.

Der Erzbischof von Poznań (Posen) argumentierte, dass der Titel der Resolution selbst irreführend sei, da es kein "Recht auf Abtreibung" gebe, weder aus ethischer Sicht noch im internationalen Recht. "In keiner demokratischen Rechtsordnung kann es das Recht geben, eine unschuldige Person zu töten", sagte er.

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Er wandte sich auch gegen den Verweis der Resolution auf einen "Abtreibungskompromiss" in Polen. Der Satz bezieht sich auf Gesetze, die nach dem Zusammenbruch des Kommunismus verabschiedet wurden und die die Abtreibung zwar einschränkten, aber dennoch unter beschränkten Umständen erlaubten.

Er sagte, über einen sogenannten Rechtskompromiss zum Schutz des Lebens zu sprechen sei eine Verfälschung der Realität: Dieser lasse die wichtigste, die dritte Partei in der Auseinandersetzung aus – "ungeborene Kinder und ihr unveräußerliches Recht auf Leben", so der Erzbischof.

"Jeder Kompromiss in dieser Angelegenheit läuft darauf hinaus, einigen Kindern ihr Grundrecht auf Leben zu entziehen und die Todesstrafe auf brutale Weise zu verhängen, was, erinnern wir uns, auch durch die Charta der Grundrechte verboten ist. Es kann daher in dieser Hinsicht keinen Kompromiss geben".

Gądecki zitiert mehrfach Papst Franziskus in seiner Erklärung, darunter auch den Brief des Papstes vom 22. November an eine Gruppe argentinischer Frauen. In dem Brief sagte der Pontifex, dass Abtreibung in erster Linie eine ethische und nicht eine religiöse Frage sei. "Ist es fair, ein menschliches Leben zu beseitigen, um ein Problem zu lösen", schrieb er, nachdem der argentinische Präsident Alberto Fernández einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung eingebracht hatte.

"Ist es fair, einen Killer anzuheuern, um ein Problem zu lösen?", fragt Papst Franziskus wörtlich.

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Gądecki erinnert auch daran, dass Papst Franziskus – angesichts Demonstrationen gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes – seine Unterstützung für die Gegner von Abtreibung in Polen zum Ausdruck gebracht hat. Abtreibungsaktivisten störten unter anderem die Feier der heiligen Messe, schmierten Graffiti auf Kircheneigentum, zerstörten Statuen des heiligen Johannes Paul II. und sangen Parolen gegen den Klerus.

Der Erzbischof dankt allen, die sich für den Wert des menschlichen Lebens einsetzen, obwohl sie "oft mit Aggression und Verachtung" bekämpft werden. Er lobte auch die Gemeinschaften in Polen, die sich um die Verteidigung des ungeborenen Lebens bemüht, sowie die zahllosen Lebensschützer in aller Welt.

"Sie sind die Stimme der natürlichen Vernunft, die im Gegensatz zu ideologischem Konformismus und Opportunismus das menschliche Leben in jeder Phase seiner Entwicklung konsequent verteidigt", sagte er. 

Leider werde diese "mutige und rechtschaffene Stimme von den Anhängern der Zivilisation des Todes oft mit Aggression und Gewalt" bekämpft, so der Hirte.

Der Erzbischof lobte Menschen die auch werdenden Müttern Hilfe und Unterstützung angeboten haben: "Von Herzen segne ich alle Menschen guten Willens und bete um die Gnade der Bekehrung für diejenigen, die die überwältigende Schönheit eines jeden Lebens noch nicht entdeckt haben", schrieb er. "Ich empfehle Gott auch all jene an, die in Europa ein Bewusstsein für ihr spirituelles und religiöses und moralisches Erbe bewahren", schrieb er.

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