Rüge, aber kein Urteil: Vatikan spricht US-Bischof trotz Missbrauchsvorwürfen frei

Kopfbedeckung eines katholischen Bischofs
Antonio Gravante / Shutterstock

Die Glaubenskongregation des Vatikans hat den pensionierten Bischof Joseph Hart von Cheyenne von mehreren Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen entlastet, aber eine kanonische Rüge erteilt.

Das berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.  

Die Kongregation für die Glaubenslehre (CDF) sagte, dass der Bischof als Priester unverantwortlich gehandelt habe und bestätigte Restriktionen, die 2018 gegen ihn verhängt wurden.

Im Januar 2018 begann die Diözese Cheyenne, Wyoming, eine Untersuchung der Missbrauchsvorwürfe gegen ihren pensionierten Bischof Hart. Der heute 89-jährige Hart leitete die Diözese von 1978 bis zu seinem 70. Geburtstag im Jahr 2001.

Hart wurde bereits Mitte der 1970er Jahre beschuldigt, zumeist männliche Jugendliche sexuell missbraucht zu haben, und in den Jahren 1989, 1992, 2002 und 2004 wurden zahlreiche Vorwürfe gegen ihn erhoben.

Im Jahr 2008 zahlte die Diözese Kansas City-St. Joseph, in der er vor seiner Weihe zum Weihbischof 1976 zum Priester geweiht wurde, einen Geldbetrag an 47 Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche, von denen mehrere behaupteten, dass sie von Hart missbraucht wurden.

Hart wurde zudem beschuldigt, in der Beichte Unzucht betrieben zu haben.

Im Jahr 2020 entschied die zuständige Staatsanwaltschaft, keine Anklage gegen Hart zu erheben, da es keine ausreichenden Beweise für die Missbrauchsvorwürfe gebe. Zu dieser Zeit gab Bischof Steven Biegler, der derzeitige Bischof von Cheyenne, eine Erklärung ab, in der er sagte, dass er trotz der fehlenden strafrechtlichen Anklage die Anschuldigungen für glaubwürdig hält und die mutmaßlichen Opfer des Missbrauchs unterstützt.

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Dies bekräftigte Biegler am gestrigen 25. Januar erneut.

Die Kongregation rügte Hart indessen "für seinen eklatanten Mangel an Umsicht als Priester und Bischof, weil er in seiner Privatwohnung und auf verschiedenen Reisen mit Minderjährigen allein war, was potentielle Anlässe waren, die die 'Verpflichtung zur Enthaltsamkeit' gefährden und 'zu einem Skandal unter den Gläubigen führen' können."

Die Kongregation für die Glaubenslehre betonte auch die weiterhin verhängten Restriktionen gegen Hart und erinnerte ihn daran, dass er "keinen Kontakt mit Minderjährigen, Jugendlichen, Seminaristen und schutzbedürftigen Erwachsenen" haben und keine öffentliche Feier der Liturgie feiern darf.

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