Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz wird ein Statement des Bundesjustizministers Marco Buschmann zitiert: „Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Vorlage eines Referentenentwurfs zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch:

„Frauen, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, befinden sich in einer schmerzhaften Lebenssituation. Sie wollen sich sachlich informieren und suchen Rat zu Methoden, zu Risiken und zu möglichen Komplikationen. Diese Suche nach Rat auch außerhalb eines Beratungstermins bei einer Ärztin oder einem Arzt wollen wir erleichtern. Die Situation für die betroffene Frau ist schwierig genug – wir dürfen sie nicht noch erschweren. Und Ärztinnen und Ärzte sollen auch öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können ohne dabei ein strafrechtliches Risiko einzugehen.

Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch sollen daher nicht länger strafbar sein. Anpreisende und grob anstößige Werbung bleibt selbstverständlich verboten – und zwar nach dem Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte selbst. Die von den Landesärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen solche anpreisende Werbung.

Wir sehen Frauen, die nicht leichtfertig mit der bedrückenden Frage eines Schwangerschaftsabbruchs umgehen – sondern verantwortungsvoll. Wer auf den verantwortungsvollen Umgang der Menschen mit schwierigsten persönlichen Lebensfragen setzt, der muss den § 219a des Strafgesetzbuches streichen. Wir schaffen Räume selbstverantworteter Freiheit. Das ist die Aufgabe der Rechtspolitik.“

Ich weiß nicht, wie es Ihnen mit solchen Statements geht, liebe Schwestern und Brüder im Glauben, aber dass ein „Schwangerschaftsabbruch“ mehrdeutig in den Bereich des „verantwortungsvollen Umgangs der Menschen mit schwierigsten persönlichen Lebensfragen“ verlagert wird, macht nicht nur mir bekannte Christen aller Konfessionen, Juden und Muslime, sondern auch etliche mir bekannte Agnostiker mehr als nur nachdenklich.  Bundesjustizminister Dr. Buschmann deklamiert: „Wir schaffen Räume selbstverantworteter Freiheit.“ Das sei die „Aufgabe der Rechtspolitik“. Ich bin grundlegend anderer Auffassung. Die Abschaffung des § 219a wäre nach meiner unmaßgeblichen Meinung ein eindeutiger und skandalöser Bruch in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dass es „Aufgabe der Rechtspolitik“ sei, solche „Freiräume“ zu schaffen, mag die Privatmeinung einzelner Personen sein. Das würde auch durch die Mehrheitsmeinung demokratisch gewählter Politiker im Deutschen Bundestag nicht anders. Meinungen sind erlaubt, sogar falsche. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.

Doch Meinungen schaffen keine Wahrheit. Sehr wohl können Meinungen – ebenso Gesetze – gegen die Wahrheit stehen. Joseph Kardinal Ratzinger, der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre stellte – mit ausdrücklicher Zustimmung des heiligen Johannes Pauls II. –, bekräftigte am Fest Kathedra Petri 1987 in der Instruktion über die Achtung des menschlichen Lebens die bleibend gültige Lehre der Kirche: „In verschiedenen Staaten haben einige Gesetze die direkte Beseitigung Unschuldiger gestattet: In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die zivile Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben.“

Die unantastbare Würde des Menschen zu schützen, von der Empfängnis bis zum letzten Atemzug, ist und bleibt die wahre Aufgabe der Rechtspolitik – gestern, heute und morgen.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht unbedingt die der Redaktion von CNA Deutsch.  

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