Trotz Warnungen: Bundestag beschliesst Neudefinition der Ehe

Der Reichstag
Pixabay / Flotty (Gemeinfrei)

Unter dem Motto "Ehe für Alle" haben die Abgeordneten des Bundestags für eine Umdefinierung von Ehe gestimmt. Zukünftig sollen in Deutschland homosexuelle Paare staatlich heiraten dürfen - und auch Kinder adoptieren.

Die drei Parteien der SPD, Grünen und der Linken hatten eine Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt.

Zuvor hatte überraschend Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem TV-Interview verkündet, sie würde für eine "Gewissensentscheidung" plädieren: Somit konnten Abgeordnete allein nach ihrer persönlichen Entscheidung wählen.

Kritiker warfen ihr vor, gezielt damit das umstrittene Thema so zu lösen wollen, dass keine ordentliche Debatte geführt werden müsse. Sie verweisen auf das Verhalten der Kanzlerin zum Thema: Im Wahlgang stimmte sie selber einerseits gegen eine Umdefinierung, hat jedoch diese andererseits nicht nur herbeigeführt, sondern auch öffentlich gesagt, dass sie Adoptionsrechte für homosexuelle Paare befürwortet. 

Unter anderem offen ist nun die Frage, ob die Neudefinition der Ehe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dort heißt es in Artikel 6: 

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Wie eine Umdefinierung von Ehe auf homosexuelle Partnerschaften damit vereinbar ist - oder etwa das Grundgesetz umgeschrieben werden soll - werden möglicherweise die Gerichte nun prüfen.

Katholische Sicht

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Aus katholischer Sicht entscheiden ist die Ehe ein Sakrament. Darüber entscheiden weder deutsche Volksvertreter noch Richter. 

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer sowie andere Vertreter der Kirche hatten kurz vor der Wahl davor gewarnt, den Ehebegriff staatlicherseits umzudefinieren.

"Die Deutsche Bischofskonferenz betont, dass die Ehe – nicht nur aus christlicher Überzeugung – die Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist. Wir sind der Auffassung, dass der Staat auch weiterhin die Ehe in dieser Form schützen und fördern muss."

Es sei zu "bedauern", wenn dieser Ehebegriff aufgelöst werden sollte und damit die christliche Auffassung von Ehe und das staatliche Konzept weiter auseinandergehen, so die DBK-Mitteilung weiter.

Es wäre jedoch auch ein Missverständnis, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen.

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