US-Gericht bestätigt: Das Beichtgeheimnis ist unantastbar

Ein Beichtstuhl
Romana Klee via Flickr (CC BY-SA 2.0)

Priester können nicht gezwungen werden, das Beichtgeheimnis zu brechen: Das hat nun ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Louisiana entschieden.

Wie der Lokalsender WBRZ berichtete, urteilte das Gericht bereits am vergangenen Freitag, dass Pfarrer Jeff Bayh keine Inhalte eines Gesprächs preisgeben muss, das während des Sakraments der Beichte geführt wurde.

Für katholische Priester ist das Beichtgeheimnis absolut und unverletzlich – so regelt es das Kirchenrecht in Canon 983. Das gilt sowohl für die Frage, was in einer Beichte besprochen wurde als auch die Frage, ob eine solche stattgefunden hat.

Ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt ist automatisch exkommuniziert.

Der juristische Anlass in den USA ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, dass sich um einen Vorfall aus dem Jahr 2008 dreht: Eine Frau, die damals noch nicht volljährig war, sagt, dass sie Pfarrer Bayhi damals erzählt habe, dass ein Mann aus der Gemeinde sie missbrauche. Die Frau ist heute mitte Zwanzig.

Die Gesetzgebung Louisians verpflichtet Seelsorger, sexuellen Missbrauch zu melden. Für die Beichte und vergleichbare vertrauliche Gespräche kennt ein Teil des Gesetzes Ausnahmen; an anderer Stelle, berichtet der "New Orleans Advocate" schreibt die staatliche Gesetzgebung jedoch vor, dass "Ansprüche auf privilegierte Kommunikation" nicht gelten. 

Auch wenn der Täter nicht aus der Kirche kommt: Die junge Frau und ihre Familie verklagten auch den Priester und die Diözese auf Schadensersatz, da diese den Missbrauch "zugelassen" hättten, berichtet die Zeitung "The Times-Picayune". 

Der eigentliche Tatverdächtige starb 2009.

Nach mehreren Verfahren, bei denen auch die Frage nach dem Umgang mit dem Beichtgeheimnis im Mittelpunkt stand, und die wiederholt in Berufung gingen, entschied der oberste Gerichtshof Louisianas, dass eine Prüfung endlich Klarheit verschaffen sollte. 

Diese bestätigte letztlich die Aufrechterhaltung des Beichtgeheimnisses. 

Bereits vor diesem Urteil bezog Bischof Robert Muench von Baton Rouge öffentlich Stellung zu dem Fall.

"Mein Mitleid und Gebet gilt nicht nur der Klägerin, der durch einen Mann möglicherweise Leid zugefügt worden ist, der nicht Mitarbeiter der Kirche war, sondern allen, die jemals missbraucht wurden."

Er betonte auch die Wichtigkeit, das Beichtgeheimnis zu schützen, und dass dies den 1. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten aufrecht erhalte.

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