Vatikan interveniert im Konflikt zwischen argentinischem Erzbischof und Ordensfrauen

Erzbischof Mario Antonio Cargnello von Salta
Erzdiözese Salta

Die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens wird in einem Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salta, Mario Antonio Cargnello, und den Nonnen des Klosters San Bernardo der Unbeschuhten Karmelitinnen von Salta vermitteln.

In einer am 27. April von der Erzdiözese Salta veröffentlichten Erklärung heißt es, dass die Kongregation eine Reihe von Anweisungen zur Verwaltung des Klosters, zum Gehorsam der Karmelitinnenkongregation gegenüber dem örtlichen Erzbischof und zum Vorgehen in Bezug auf eine angebliche Marienanrufung - im Volksmund als "Virgen del Cerro" (Jungfrau vom Berg) bekannt - erteilt hat, die die Nonnen ohne die Zustimmung ihres Pfarrers durchführten.

In der Erklärung heißt es, dass "das Römische Dikasterium beschlossen hat, einen Apostolischen Assistenten für das Kloster zu ernennen", nachdem die Apostolische Nuntiatur in Buenos Aires am 26. April den "Abschluss des apostolischen Besuchs des emeritierten Bischofs von Santo Domingo, Martín De Elizalde, und der ehrwürdigen Schwester Isabel Guiroy im Kloster 'San Bernardo'" bekannt gegeben hatte.

Die Ernennung des Assistenten wird durch "ein sofortiges Dekret" erfolgen, in dem die Befugnisse und die ernannte Person angegeben werden.

Die Visitation des Klosters San Bernardo, die am 30. März stattfand, "wurde in angemessener, korrekter und kompetenter Weise durchgeführt, und die Besucher haben den ihnen erteilten Auftrag erschöpfend erfüllt", heißt es in dem Text.

Das Dikasterium entschied, dass die Gemeinschaft der Karmelitinnen von Salta "sich in keiner Weise an Aktivitäten beteiligen sollte, die Teil der bekannten Andacht 'Ich bin die Unbefleckte Mutter des Göttlichen Eucharistischen Herzens Jesu und ich bin das Heiligste Eucharistische Herz Jesu' sind, noch diese Aktivität unterstützen sollte".

Diese Andacht bezieht sich auf angebliche Erscheinungen der Jungfrau Maria und von Christus an das Gemeindemitglied María Livia Galliano de Obeid aus Salta, die 1990 begannen und angeblich bis heute andauern.

Das Dikasterium stellte klar, dass "es dem Ortsordinarius oder über ihn der zuständigen Kongregation des Apostolischen Stuhls obliegt, die Wahrhaftigkeit dieser Erscheinungen festzustellen und die Praktiken der Verehrung in diesem Zusammenhang zu genehmigen".

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"Die Gemeinschaft der Schwestern von Salta ist verpflichtet, die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten, einschließlich der strikten Einhaltung des klösterlichen Lebens in der Klausur", heißt es in dem Text weiter.

Das Dikasterium stellte fest, dass "die Erlaubnis für die Laien, sich ständig auf dem Klostergelände aufzuhalten, regelmäßig am Leben der Klostergemeinschaft teilzunehmen und Pilgern den Zugang zum Klostergelände zu gestatten, die eindeutige Beteiligung" der Karmelitengemeinschaft an der Angelegenheit der angeblichen Erscheinung darstellt.

Das Vorgehen der Nonnen, so das Dikasterium, gehe "gegen den Willen des Bischofs und der Priester der Diözese, was zu einer Spaltung der örtlichen kirchlichen Gemeinschaft und zu Konflikten führt, auf die sich die Dokumentation bezieht".

"Indem das Kloster der 'Seherin', Frau María Livia Galiano de Obeid, erlaubt, auf seinem eigenen Gelände zu leben und einige Räume für Pilger in der Nähe dieses Kontextes zur Verfügung stellt, ist es eindeutig vollständig in diese Arbeit involviert, gegen den Willen der örtlichen Kirche", betonte die Kongregation.

Die Erklärung wies auch darauf hin, dass die Gemeinschaft der Unbeschuhten Karmeliten von Salta "das karmelitische Charisma voll und ganz ausleben muss und nicht eine Arbeit, die in der Folge zu angespannten Situationen führt".

"Deshalb wird auch eine erneute Ausbildung im Geiste der Regel und gemäß der karmelitischen Tradition empfohlen, wobei die eigene Tradition des monastischen Lebens zu beachten ist. Im Dialog mit dem Ortsordinarius sollte eine stabile Form regelmäßiger Treffen eingerichtet werden, die dazu dienen, problematische Situationen kontinuierlich zu bearbeiten", stellte der Text fest.

Ein weiterer Punkt, der in der Erklärung des Dikasteriums erwähnt wird, ist, dass, obwohl das Kloster San Bernardo "seine gebührende Autonomie genießt", "der Bischof das Recht hat, das Kloster zu besuchen und einen jährlichen Bericht über die Verwaltung der Güter und Finanzen des Klosters zu erhalten, und die Priorin die Pflicht hat, diesen vorzulegen".

"Die Verwaltung der zeitlichen Güter des Klosters muss transparent sein und der Gemeinschaft in all ihren Aspekten vorgelegt werden, denn die zeitlichen Güter sind Güter der gesamten Gemeinschaft und die Priorin und der Schatzmeister sind nur deren Verwalter im Namen der Gemeinschaft", präzisierte das Dikasterium.

Am 12. April wurde beim Büro für Familie und geschlechtsspezifische Gewalt, das der Justizbehörde von Salta unterstellt ist, von drei Karmelitinnen aus Salta eine formelle Klage gegen Erzbischof Cargnello eingereicht, weil er angeblich geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung gegen die Priorin und die Schwestern ausgeübt haben soll.

Der Fall liegt derzeit beim Gericht für Familien- und Geschlechtergewalt Nr. 3, das von der Richterin María Carolina Cáceres Moreno geleitet wird. Die lokale Presse hat berichtet, dass der Erzbischof von Salta am 3. Mai vor der Richterin aussagen wird.

"Die Klage zielt darauf ab, dass die Gefahr und die physische und/oder psychische Gewalt gegen die Priorin und auch gegen die anderen Karmeliterinnen, die sich im Kloster aufhalten, beendet werden. Was sie erleiden, hat mit ihrem Status als Frauen zu tun. Es wird auch durch die ungleichen Machtverhältnisse verschlimmert, die der Erzbischof auf kirchlicher Ebene hat", erklärte die Anwältin der Nonnen, Claudia Zerda Lamas, gegenüber der argentinischen Nachrichten-Website Infobae.

ACI Prensa, die spanischsprachige Schwesteragentur von CNA, nahm per E-Mail Kontakt mit der Erzdiözese Salta auf, um deren Standpunkt zu den Vorwürfen zu erfahren.

Eduardo Jesús Romani, ein Anwalt der Erzdiözese, antwortete, dass die beim Gericht für familiäre und geschlechtsspezifische Gewalt Nr. 3 eingereichte Klage "allgemein gehalten ist und keiner der Fakten geschlechtsspezifische Gewalt darstellt".

Der Anwalt sagte, dass dem Erzbischof der Vorwurf der "moralischen und finanziellen Gewalt" gemacht wird. "Es ist klar, dass diese Situation weder existiert noch in der Akte dokumentiert ist, da die Beziehung immer auf den Verpflichtungen des Erzbischofs gegenüber dem Konvent basierte. Wir gehen davon aus, dass der Hintergrund der Beschwerde mit der so genannten 'Jungfrau vom Berg' zusammenhängt", sagte er.

Schließlich sagte Romani, dass die Erzdiözese "besorgt über die Situation der Nonnen ist, da wir glauben, dass sie von denen manipuliert werden", die die angebliche Marienerscheinung in Salta propagieren.

"Dies geht aus allen untersuchten Fakten eindeutig hervor", sagte der Anwalt.

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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.