Wahl und Ernennung des Prälaten des Opus Dei

Christen beten in einer Kirche der Opus Dei Residenz in Rom.
CNA/Petrik Bohumil

So bestimmt die Personalprälatur ihren neuen Leiter: Wenn ein Prälat des Opus Dei aus dem Amt scheidet, geht die Leitung auf denjenigen über, der das dem Prälaten nächstfolgende Amt bekleidet. Im jetzigen Fall ist dies der Auxiliarvikar, Monsignore Fernando Ocáriz.

Dieser wiederum hat, wie die Personalprälatur auf ihrer Webseite mitteilte, innerhalb eines Monats einen Wahlkongress einzuberufen, der einen neuen Prälaten bestimmen soll – und diese Wahl muss innerhalb von drei Monaten stattfinden.

Zum kommen rund 150 Wahlberechtigte ‒ Laien und Priester ‒ aus aller Welt zusammen. Wahlberechtigte werden mit Zustimmung des Generalrates vom Prälaten ernannt; sie müssen wenigstens 32 Jahre alt sein und dem Opus Dei seit mindestens neun Jahren definitiv angehören. Sie sollen aus allen Ländern beziehungsweise Regionen stammen, in denen das Opus Dei arbeitet. 

Der künftige Prälat muss ein mindestens 40-jähriger Priester sein, der selber dem Generalkongress angehört und seit mindestens zehn Jahren Mitglied des Opus Dei ist.

Im Übrigen gelten die üblichen Kriterien für die Wahl eines katholischen Bischofs: Der Kandidat soll beispielhaft sein in der Nächstenliebe, der Frömmigkeit, der Liebe zur Kirche sowie der Treue zum katholischen Lehramt und zum Opus Dei.

Wenn die Wahl erfolgt ist und der Gewählte die Wahl annimmt, muss dieser die Bestätigung vom Papst einholen.

Dem Opus Dei gehören nach eigenen Angaben weltweit rund 92.000 Laien sowie 2.100 Priester an. Es wurde 1928 vom heiligen Josefmaria Escrivá (1902-1975) gegründet und 1982 von Papst Johannes Paul II. als Personalprälatur errichtet. Ziel des Opus Dei ist die Alltagsheiligung in Familie und Beruf.

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