Wien - Freitag, 10. April 2020, 10:00 Uhr.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und dem allgemeinen Verbot öffentlicher Gottesdienste hat das Erzbistum Wien besondere Richtlinien erlassen, um Gläubigen den Empfang der Eucharistie zu ermöglichen.
Im aktuellen Wiener Diözesanblatt gestattet die Erzdiözese die Ausnahme, dass Gläubige die Eucharistie bei einem Priester abholen können, um diese zeitnah in der Hausgemeinschaft zu konsumieren.
In den Richtlinien heißt es dazu:
"Aufgrund der seelsorglichen Notlage in der Zeit der Krise kann der zuständige Priester in Ausnahme zu c. 935 CIC nach eigenem Ermessen Gläubigen, die ihm persönlich bekannt und die mit der Feier der Eucharistie vertraut sind, die Eucharistie in der Gestalt des Brotes übergeben, um dieses zeitnah – vorzugsweise in kleinster Hausgemeinschaft bei der Feier des Sonntags – konsumieren zu können."
Dabei seien alle hygienischen Vorkehrungen mit höchster Aufmerksamkeit zu befolgen. Zunächst müsse der Priester die Hände desinfizieren, bevor er die Hostien berührt. Diese werden dann in eine eigene Schale gelegt und mit einem Deckel verschlossen, um die Kontamination durch Tröpfchen beim Sprechen des Hochgebetes zu vermeiden. Das verschließbare Gefäß werde zu einem abgesprochenen Zeitpunkt an die Gläubigen übergeben, um zu vermeiden, dass sich eine größere Anzahl an Personen gleichzeitig in der Kirche befindet.
"Bis zum Kommunionempfang wird die Eucharistie an einem passenden Ort verwahrt, an dem eventuell eine brennende Kerze (Ewiges Licht), jedenfalls aber ein Kreuz oder eine aufgeschlagene Bibel auf die Gegenwart des eucharistischen Herrn verweisen", so heißt es in den Richtlinien. Der Empfang der Eucharistie soll dann während eines schlichten Wortgottesdienstes stattfinden, "der vor allem einen Moment der persönlichen Gewissenerforschung, das Hören des Wortes Gottes (z.B.: Tagesevangelium), das fürbittende Gebet, einen Moment der Danksagung, das Vaterunser, die Kommunion und ein abschließendes Gebet umfasst".
Die Erzdiözese Wien betont, dass diese Richtlinien "ausschließlich für die besondere Herausforderung der Phase der Prävention einer COVID-19 Infektion" treten und wieder außer Kraft treten, sobald wieder gemeinsame Gottesdienste gefeiert werden können.
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