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UN-Blog: Wie sich die Kirche gegen Rassismus einbringt

Atlantas Erzbischof Gregory über Diskriminierug
Vertreter des Heiligen Stuhls: Erzbischof Tomasi
Kulisse des Treffens in Genf: das Palais Wilson

Zum bereits 88. Mail traf sich im Genfer Palais Wilson das Komitee zur Beseitigung  rassischer Diskriminierung, um sich über den Stand der Antidiskriminierungsmaßnahmen verschiedener Mitgliedsstaaten zu informierieren. Neben dem global wichtigen Beitrag der Kirche zur Überwindung des Rassismus sowie die Maßnahmen am Heiligen Stuhl leisteten Vertreter der katholischen Kirche dabei einen Beitrag zur Frage nach echter Schulfreiheit in den Vereinigten Staaten.

Der Heilige Stuhl stellte dem Komitee eine Zusammenfassung seiner regelmäßigen Berichte vor. Sie zeigen neue Zusatzstandards das Vatikanstaates auf, die von Papst Franziskus 2013 verabschiedet wurden. Diese Gesetzgebung sieht für bestimmte Fälle von Diskriminierung nun Freiheitsstrafen zwischen 5 und 10 Jahren vor.

Die wichtige Unterscheidung zwischen dem Heiligen Stuhl, der katholischen Kirche und dem Vatikanstaat erläuterte in diesem Zusammenhang Erzbischof Silvano M. Tomasi, Leiter der Delegation des Heiligen Stuhls. Gegenüber der Pax Press Agency stellte er klar, dass der Heilige Stuhl die Regierung der katholischen Kirche sei. Das Staatsgebiet sei das winzige Territorium des Vatikans; die katholische Kirche jedoch sei die Gemeinschaft all derer, die getauft sind und an die Lehre der katholischen Kirche glauben.

Ebenso vielen nicht geläufig ist die Tatsache, dass rund um die Welt über 50 Millionen junge Menschen, die meisten von ihnen Nicht-Katholiken, in katholischen Schulen unterrichtet werden. Erzbischof Tomasi erinnerte daran, dass die katholische Kirche über Jahrhunderte hinweg durch ihre Schulen und gut 100.000 Krankenhäuser und andere medizinischen Versorgungseinrichtungen weltweit sich für Menschen aller Hautfarben und Klassen mehr eingesetzt hat als jede andere Institution.

Der Erzbischof sagte: "Das macht deutlich, dass die katholische Kirche sich wirklich um die Bedürfnisse der Menschen kümmert, ungeachtet ihrer Rasse, Geburt, Nationalität oder Volksgruppe."

Die Delegation des Heiligen Stuhls erklärte, auch die vertraglichen Verpflichtungen der Anti-Diskriminierung guten Glaubens zu erfüllen in der Absicht, eine für alle bessere Zukunft aufzubauen.

Forderung nach Schulfreiheit in den USA

Der Erzbischof von Atlanta, Wilton Gregory, nutzte die Gelegenheit der Zusammenkunft, um dem Komitee seinen Bericht der Diözese vorzulegen. Dieser beanstandet die diskriminierende Praxis der Ausbildungsförderung in den Vereinigten Staaten, welche Eltern daran hindere, ihre Kinder auf eine Schule ihrer Wahl zu schicken, katholische Schulen eingeschlossen.

"Und das, obwohl  man in den Vereinigten Staaten ausgezeichnete  Erfahrungen mit katholischen Schulen gemacht hat, was die Qualität der Ausbildung der Schüler betrifft, besonders auch von Schülern, die vielleicht aus benachteiligten oder finanziell in Not geratenen Familien kommen. Was die katholische Kirche tut, was unsere Schulen tun – und zwar hervorragend tun –, ist  Kinder zu erziehen, sie auf das Leben vorzubereiten und  erfolgreiche Mitglieder der Gesellschaft aus ihnen zu machen. Wir  leisten das auf höchstem Niveau. An katholischen Schulen ist die Zahl der weiterführenden Schulabschlüsse außerordentlich hoch”, sagte Erzbischof Gregory.

Der Oberhirt von Atlante zog daraus vor dem Komitee den Schluss, dass die sogenannten "Blaine Nachbesserungen”, benannt nach dem US Poltiker James G. Blaine, das grundlegende Menschenrecht auf freie Schulwahl verletzten.

Der Erzbischof wörtlich: “Wir glauben, dass die Vereinten Nationen das Recht und auch die Pflicht haben, Umstände zu beleuchten, die in den Vereinigten Staaten per Gesetz die Entscheidungsfreiheit der Eltern unterbinden."

Das diesjährige Treffen des Komitees markiert den 50. Jahrestag der Verabschiedung der Konvention zur Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung. Alle zwei Jahre müssen die Mitgliedsstaaten einen Bericht über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen vorlegen; das Komitee prüft jeden Bericht und gibt seine Bedenken und Empfehlungen in Form von "Abschließenden Bemerkungen" an die jeweiligen Staaten weiter.

Das internationale Abkommen wurde am 21. Dezember 1965 von der UN-Hauptversammlung eingeführt.

 

- Dieser Bericht wurde von unserem U.N.-Korrespondenten Christian Peschken, Pax Press Agency in Genf, verfasst.  Der Bericht wird auch bei EWTN – Katholisches Fernsehen zu sehen sein im Rahmen des Magazins 'Vatikano'. Weitere Informationen zu Pax Press Agency unter  www.paxpressagency.com  -

Hinweis: Dieser Blogpost und die darin wiedergegebenen Ansichten sind ein Beitrag des Autors, nicht der Redaktion von CNA Deutsch.

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