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Ein spannungsreiches Bischofstreffen steht bevor

Bischofsstab (illustration)

Die jetzt beginnende diesjährige Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe steht ganz im Schatten der kürzlich erfolgten turbulenten Synodalversammlung und des Missbrauchsberichtes im Bistum Osnabrück mit stark belastenden Aussagen über Bischof Franz-Josef Bode. Das Treffen der deutschen Bischöfe findet vom 26. bis 29. September in Fulda statt.

Innerhalb der Bischöfe dürfte es kräftig rumoren. Auf der vierten Synodalversammlung vor zwei Wochen hatte es erstmals ein Sperrminorität gegeben: Der erste Beschlussentwurf, der Grundlagentext zu einer „erneuerten Sexualethik“, fand nicht die satzungsgemäß vorgeschriebene Mehrheit von zwei Dritteln der Bischöfe. In der routinemäßig anonymen Abstimmung widersetzten sich 21 von ihnen. Einige Aussagen des 32-seitigen Textes, der in die Debatte eingebracht wurde, gingen ihnen offenbar zu weit. Der Text rückt von allen wesentlichen Moralvorstellungen zur Sexualität ab: Der Mensch ist nicht mehr (nur) als Mann und Frau geschaffen, nicht mehr die dauerhafte Ehe ist der Ort der sexuellen Vereinigung, homosexuelle Handlungen gelten jetzt als moralisch anerkannt, überhaupt sind abweichende sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten unterschiedslos anzuerkennen. Dieser Text bricht vollständig mit der christlichen Anthropologie und der katholischen Morallehre.

Nach der ersten Abstimmung, die nicht die nötige Mehrheit fand, kam es zu einem Eklat: Die Mehrheit bäumte sich auf gegen die Minderheit und rechnete schonungslos mit ihr ab: Es kam zu einer offensichtlich vorbereiteten Protestaktion, dann zu einer zweistündigen „Aussprache“ mit mehr als 45 Wortmeldungen. So behauptete z.B. der BDJK-Bundesvorsitzende Gregor Podschun: „Menschen wurden umgebracht wegen der Haltung der Kirche“ zur Sexualmoral. Teilnehmer nannten den Vorgang ein „ Kesseltreiben“, beobachteten „unverhohlene Drohungen“, Beleidigungen und ein „Martyrium der MInderheit“. Die Journalistin Anna Diouf beschrieb: „Selbstkritik ist hier ein Fremdwort. Dies ist kein synodales Miteinander. Dies ist ein Tribunal.“ Die Minderheit seien böse Menschen, so der Eindruck, die sich verweigern. Ihr Verweigern sei nicht legitim. Ihre Zweifel zählten nicht.

Nicht alle Bischöfe haben sich davon einschüchtern lassen, manche schon. Denn nach dem Bruch mit der bisher gültigen Sexualmoral folgte ein zweiter Bruch – diesmal in der Handhabung der „Spielregeln“. Während die Satzung eindeutig in Art. 11 eine geheime Abstimmung vorschreibt, wenn fünf Mitglieder der Versammlung es verlangen, hielt sich das Tagungspräsidium nicht an diese vereinbarte Regel: Es ließ mehrheitlich über diesen „Antrag“ abstimmen, obwohl dieser Minderheitenschutz automatisch Rechtswirkung ausübt und keine Billigung durch die Versammlung benötigt. 

Die Mehrheit zeigte nun keine Scheu, der Minderheit das Gegenteil aufzuzwingen: Fortan erfolgten alle Abstimmungen namentlich. Nicht mehr das eigene Gewissen war nun maßgeblich für die Entscheidungen, sondern das Verhetzungspotenzial in der Öffentlichkeit kam zur Geltung. Kein Wunder, dass daraufhin der Widerstand und damit die Sperrminorität dahinschmolzen. 

Diesen beispiellosen Vorgang wird allen Mitgliedern der Bischofskonferenz bei der neuen Zusammenkunft in Fulda in lebendiger Erinnerung sein. Offen ist nur, ob und wie der Vorfall aufgearbeitet wird. Denn einerseits hätten die unterlegenen Bischöfe allen Grund gehabt, nach diesem massiven Satzungsverstoß die Versammlung unter Protest zu verlassen oder eine Neuauflage zu verlangen, weil keine gültigen Beschlüsse zustande gekommen sind, so zeigt andererseits die Mehrheit weiterhin keine Bereitschaft für ein Eingeständnis der unlauteren Vorgehensweise. Es sieht vielmehr so aus, als wollte sie die Minderheit weiterhin unter Druck setzen. 

Das hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, bereits während der Synodalversammlung in Frankfurt angekündigt: Er wolle sich an das Ergebnis der Abstimmungsniederlage nicht halten. Vielmehr sagte er zu, den durchgefallenen Text „auf die Ebene der Weltkirche“ zu transportieren, ihn beim Papstbesuch der deutschen Bischöfe im November zu präsentieren, in die Beratungen der Weltsynode einzubringen und „diesen Text in die Bischofskonferenz hinein(zu)nehmen“. Darin wird er jetzt vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterstützt, das vor einer Woche erklärte: „Das Präsidium des ZdK steht klar an der Seite der queeren Menschen, die sich im synodalen Weg und in der katholischen Kirche engagieren. Sie und mit ihnen viele andere hat das Abstimmungsverhalten der 21 Bischöfe verletzt. … Das Präsidiums des ZdK erwartet von der Bischofskonferenz eine unmissverständliche Klarstellung und überprüfbare Handlungen, damit jede Form von Diskriminierung überwunden wird.“ 

So einfach ist das: Die katholische Morallehre diskriminiert und gehört deshalb abgeschafft! Darf dann die Botschaft Jesu überhaupt noch verkündet werden? Sie enthält unendlich viele Hinweise darauf, was richtig und falsch, gut und schlecht sowie vorbildlich und böse ist. Aber derlei Unterscheidung diskriminiert angeblich. 

Damit nicht genug. Bischof Bätzing ging bei der Synodalversammlung noch einen Schritt weiter: Er kündigte an, „diesen Text meinen synodalen Gremien vorzulegen zur Beratung und Entscheidung, um ihn im Bistum Limburg Wirklichkeit werden zu lassen“. Zur Klarstellung: Er bezog sich auf einen Text, der die Morallehre der katholischen Kirche auf den Kopf stellt und der wegen der Sperrminorität der Bischöfe keine gültige Zustimmung gefunden hatte. 

Er ergänzte zudem: „Und ich weiß, da stehe ich nicht allein, das werden mehrere Bischöfe in ähnlicher Weise tun.“ Tatsächlich kündigten neben Bätzing auch die (Erz)Bischöfe Reinhard Marx, Franz-Josef Overbeck und sinngemäß auch Bischof Peter Kohlgraf direkt nach der Tagung öffentlich die Umsetzung des abgelehnten Beschlusses in ihren Bistümern an. 

So dürfte die Situation unter den Bischöfen beim Treffen am Montag angespannt sein: Bei der Synodalversammlung hielten sich mehrere Bischöfe, darunter ihr Vorsitzender, weder an das Abstimmungsergebnis noch an vereinbarte Satzungsregeln. Sie brachen mit der gültigen Morallehre, ohne das Thema auf Weltebene zu erörtern. Und sie brachen den Minderheitenschutz der Satzung. Wie wollen sie jetzt konstruktiv im Bischofskollegium zusammenarbeiten? Oder wollen sie gar die Minderheit weiter unter Druck setzen, wie es die Ankündigungen nahe legen? Lässt sich die romtreue Minderheit unter den Bischöfen ohne Gegenwehr weiter demütigen?

Es gibt noch einen dritten Bruch, der bei den bevorstehenden Beratungen der Bischöfe unsichtbar im Raume steht. Am 21. Juli hatte der Heilige Stuhl in Rom erklärt: „Der ‚Synodale Weg’ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten. Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden.“

Die vergangene Synodalversammlung hat einschließlich der Mehrheit der deutschen Bischöfe diese aktuelle deutliche Warnung – wie zuvor andere freundlich formulierte Hinweise – ignoriert. Mit den Ankündigungen zur „Umsetzung” der neuen Morallehre und mit der beschlossenen Einrichtung eines „Synodalen Rates“, der die Bischöfe entmachtet, haben sowohl die Synodalversammlung wie auch einzelne Bischöfe bekundet, was sie von der römischen Erklärung halten: nichts. Damit riskieren sie die „Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche“. Ob sich das alle Bischöfe widerspruchslos gefallen lassen?

Einen weiteren Schatten wirf ein Vorgang aus Osnabrück auf die morgen beginnende Konferenz: Die Universität Osnabrück hast einen 600-seitigen „Zwischenbericht“ zur Missbrauchsaufarbeitung vorgelegt. Er befasst sich speziell mit den „Pflichtverletzungen der Bistumsleitung“. Darin heißt es wörtlich: „Bischof Bode hat in den ersten Jahrzehnten seiner Amtszeit mehrfach Beschuldigte, auch solche, an deren Gefährlichkeit kaum Zweifel bestehen konnte, in ihren Ämtern belassen oder in Ämter eingesetzt, die weitere Tatgelegenheiten ermöglichten, z. B. als Subsidiar und Pfarradministrator oder sogar mit Leitungsaufgaben in der Jugendseelsorge betraut. … Jedoch gab es noch nach dem Jahr 2000 Verstöße gegen die Pflicht zu angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Taten, weil z. B. die Einhaltung von Auflagen nicht angemessen überprüft oder schwer belastete Beschuldigte in Pfarreien zur Unterstützung (als sog. Subsidiar) eingesetzt wurden und damit neue Tatgelegenheiten z. B. an Messdienern oder in der Jugendarbeit erhielten.“ In zumindest einem Fall „wandten sich über einen Zeitraum von fast 20 Jahren immer wieder Betroffene an das Bistum Osnabrück.“

Obwohl wegen mangelnder Vorsorge der Bistumsleitung auch über das Jahr 2000 hinaus „Taten fortgesetzt oder weitere Minderjährige in Gefahr sexualisierter Gewalttaten gebracht wurden“, hält Bischof Franz-Josef Bode es nicht für angebracht, beim Papst die Vertrauensfrage zu stellen. 

Wenn aber der Vize-Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz bei derlei massiven Pflichtverletzungen persönliche Konsequenzen nicht für angebracht hält: Wer kann dann noch eine unabhängige und konsequente Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs erwarten? Was nutzen dann alle vollmundigen Erklärungen? Wie wollen Bischöfe Betroffenen zukünftig in die Augen schauen?

(Die Geschichte geht unten weiter)

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