Vatikanstadt, 24 September, 2016 / 6:39 AM
Die Anerkennung von Wundern wird neu geregelt: Mehr theologische, wissenschaftliche und finanzielle Transparenz, ja, Verbindlichkeit sollen die Änderungen bringen, mit denen der Vatikan bei Heiligsprechungsverfahren offenbare Wunder untersucht und prüft.
Dies hat der Vatikan am 23. September bekanntgegeben.
In Zukunft muss eine Zweidrittel-Mehrheit von Mitgliedern des medizinischen Prüfungsrates positiv sein, damit ein Verfahren überhaupt weiter verfolgt wird – statt wie bisher eine einfache Mehrheit.
Medizinische Experten im Rat erhalten zukünftigt ihre Zahlungen nur noch per Bank-Überweisung, und nicht, wie bisher, teilweise in Bargeld. Außerdem müssen sie sich – ähnlich wie ärztliche Schweigepflicht – an professionelle Geheimhaltungsstandards halten. Damit wird auch Versuchen vorgebeugt, auf Mitglieder Einfluss auszuüben.
Erzbischof Marcello Bartolucci, der Sekretär der Kongregation für Heiligsprechungsverfahren, teilte in einer Stellungnahme mit:
"Genauso wie die rechtlichen Prüfungen vollständig, übereinstimmend und zuverlässig sein müssen, müssen bei Wunderprozessen die Prüfungen mit Gelassenheit, Objektivität und sicherer Kompetenz durch hochspezialisierte medizinische Experten".
Ziel der neuen Verfahrensordnung sei also lediglich sicherzustellen, dass der Medizinische Rat richtig funktioniere und gut arbeiten könne – schließlich werde dessen Aufgabe zunehmend "sensibel, herausfordernd ist und – Gott sei Dank – auch geschätzt wird innerhalb wie außerhalb der Kirche", so Erzbischof Bartulocci weiter.
Für die Kirche seien Wunder "Fingerzeige Gottes", welche die menschliche Beurteilung der Heiligkeit eines Lebens bestätigten, fuhr der Erzbischof fort.
Sowohl Papst Franziskus wie schon sein Vorgänger, Papst Benedikt, hätten die Lehre der Kirche wiederholt und bestätigt.
Der neuen Verfahrensordnung liegt das Regelwerk zugrunde, dem der selige Papst Paul VI. im Jahr 1976 zugestimmt hatte; eine eigene Kommission hatte diese seit September 2015 überarbeitet.
Neben den Vorschriften rund um die Zweidrittelmehrheit und professionelle Diskretion wird in Zukunft auch geregelt, dass der Vorsitzende des medizinischen Rates maximal zehn Jahre im Amt sein kann, ein mögliches Wunder maximal drei Mal untersucht werden kann, und bei einer solchen Neuprüfung mindestens neun medizinische Experten beteiligt sein müssen.
Die Rolle des "Rapporteurs", der über den Stand des Verfahrens berichtet, hat zukünftig der Untersekretär des Rates.
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