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Maltas Bischöfe: Geschiedene Wiederverheiratete "im Frieden mit Gott" können zur Kommunion

Erzbischof Charles Scicluna von Malta.

Während die Debatte über Amoris Laetitia weiter an Fahrt aufnimmt, haben die Bischöfe Maltas Leitlinien veröffentlicht, die geschiedenen Wiederverheirateten ermöglichen, nach "ehrlicher Prüfung" unter Umständen zur Kommunion zu gehen.

Die Einleitung des Dokuments beginnt mit den Worten: "Wie der Stern, der die Drei Weisen zu ihrer Begegnung mit Jesus führte", so erleuchte Amoris Laetitia auch "unsere Familien auf ihrer Reise zu Jesus als seine Jünger."

Diese Botschaft gelte auch für Paare und Familien in "komplexen Situationen", etwa solche, die sich getrennt haben, scheiden haben lassen und in neuen Beziehungen mit anderen Menschen leben.

"Eine Reise wie die der Drei Weisen"

Diese Menschen hätten vielleicht "ihr erste Ehre verloren", doch viele hätten nicht ihre Hoffnung auf Christus verloren, und "sehnen sich ehrlich danach, in Harmonie mit Gott und der Kirche zu leben, so sehr, dass sie uns fragen, was sie tun können um in der Lage sein zu können, die Sakramente der Versöhnung [die Beichte] und der Eucharistie zu feiern".

Wie die Drei Weisen, "sind solche Personen in der Lage - manchmal nach einer anstrengenden und schwierigen Reise - Christus zu begegnen, der ihnen eine Zukunft anbietet selbst wenn es ihnen unmöglich ist, die selbe Route wie früher zu gehen", so die Bischöfe.

Durch einen Prozess der "Begleitung und ehrlicher Unterscheidung", könne Gott diesen Menschen neue Wege eröffnen, "selbst wenn ihre bisherige Reise in Dunkelheit verlaufen sein mag, gekennzeichnet von begangenen Fehlern oder traurigen Erfahrungen von Verrat und Verlassenheit."

14 Punkte über "irreguläre Situationen"

Unterschrieben haben diese neuen Leitlinien der Erzbischof von Malta, Charles Scicluna, und der Bischof von Gozo, Mario Grech. Sie wurden in der Heiligen Messe aller Kirchen der beiden Diözesen verlesen und bestehen aus 14 Punkten, anhand derer Priester nun Paare in "irregulären Situationen" ab sofort begleiten sollen. 

Die Leitlinien thematisieren nur das achte Kapitel von Amoris Laetitia. Dieses enthält auch die kontroverse Fußnote 351, und befasst sich mit der pastoralen "Begleitung, Prüfung und Integration" von "Menschen in irregulären Situationen", unter Verwendung mehrdeutiger Konzepte und Aussagen, die zu einer Debatte darüber geführt haben, was Amoris Laetitia lehrt, welchen kirchenrechtlichen Status das Schreiben habe und wie es umzusetzen sei.

Dabei geht es in Amoris Laetitia auch um geschiedene Wiederverheiratete, die bislang nicht zur Kommunion zugelassen waren, wenn sie nicht "wie Bruder und Schwester" mit ihren neuen Partnern lebten, da die katholische Kirche als Ort gelebter Sexualität ausschließlich die gültige Ehe von Mann und Frau vorsieht.

Widersprüchliche Interpretationen

Einige halten die Aussagen von AL für unvereinbar mit der katholischen Glaubenslehre. Andere vertreten die Ansicht, dass es den bisherigen Umgang der Kirche mit geschiedenen Wiederverheirateten gar nicht ändert. Eine dritte Sichtweise wiederum haben andere, die glauben, die Exhortation ermögliche eine neue pastorale Praxis. Debattiert wird dabei auch, ob dies ein Bruch mit der Lehre ist oder eine "Weiterentwicklung", die vereinbar ist etwa mit Familiaris Consortio, dem Schreiben des heiligen Papstes Johannes Paul II. 

Die maltesischen Bischöfe betonen in ihren Leitlinien die Prüfung einzelner Fälle und enge pastorale Begleitung für eine Gewissensbildung geschiedener Paare in neuen Beziehungen, besonders wenn auch Kinder betroffen sind. 

"Gewisse Zwänge und mildernde Umstände"

Die Leitlinien ermutigen Pfarrer, solchen Paaren dabei zu helfen, "eine Gewissensprüfung durch Moment der Reflektion und Buße" zu leisten, sich zu fragen, wie sie darauf reagiert hätten als ihre erste Ehe in eine Krise geriet; ob sie versuchten, sich zu versöhnen; wie es ihrem Ehepartner erging; und welche Konsequenzen die Trennung hatte für die weitere Familie wie die ganze Gemeinschaft.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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"Dies gilt besonders für solche Fälle, in denen Personen anerkennen, für das Scheitern der Ehe verantwortlich gewesen zu sein", so die Bischöfe weiter. In diesen Fällen sollten die Pfarrer die "moralische Verantwortung" bestimmter Situationen sorgfältig abwägen, betonen sie in ihren Leitlinien.

In diesem Prozess sollten Pfarrer ein besonderes Augenmerk auf, so wörtlich, "gewisse Zwänge und mildernde Umstände" haben, denn bestimmte Faktoren könnten vorliegen, welche die Fähigkeit, eine Entscheidung zu treffen, einschränken könnten oder "die Zurechenbarkeit verringern, oder die Verantwortung für eine Handlung", wie etwa Angst, Gewalt, Unreife, Ängstlichkeit, oder verschiedene psychologische oder soziale Faktoren".  

Mit Verweis auf Amoris Laetitia schreiben die Bischöfe weiter, dass als Folge socher "gewissen Zwänge und mildernden Umstände" es nicht mehr möglich sei "zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten 'irregulären' Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben" - ein direktes Zitat aus Abschnitt 301 von Amoris Laetitia.

Trotz Sünde nicht sündhaft? 

Es sei sogar möglich, zitieren die Bischöfe weiter aus AL, "dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, (...) wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt".

Zu diesem Satz aus Abschnitt 305 von AL gehört auch Fußnote 351, auf welche die Bischöfe auch prompt verweisen: Prüfung und Unterscheidung sei hier besonders wichtig, "weil, wie der Papst lehrt, in manchen Fällen dies die Sakramente beinhalten kann".

"In dem Glauben, dass alles weiß oder schwarz ist, versperren wir manchmal den Weg der Gnade und des Wachstums und nehmen den Mut für Wege der Heiligung, die Gott verherrlichen", heißt es weiter in den Leitlinien – ein weiteres direktes Zitat aus Abschnitt 305.

Die Bischöfe fordern weiter "klügere Unterweisung im Gesetz der Gradualität", um die Präsenz und Gnade Gottes "in allen Situationen" zu unterscheiden und Menschen dabei zu helfen, Gott näher zu kommen, "selbst wenn sie nicht in der Lage sind, die objektiven Anforderungen des Gesetzes zu verstehen, schätzen oder diesen zu entsprechen."

Enthaltsamkeit kann "menschlich unmöglich" sein

"Während des Unterscheidungsprozesses sollten wir auch die Möglichkeit ehelicher Enthaltsamkeit prüfen. Trotz der Tatsache, dass dieses Ideal nicht leicht zu leben ist, mag es Paare geben, die, mit Hilfe der Gnade, diese Tugend praktizieren ohne dabei andere Aspekte ihres gemeinsamen Lebens aufs Spiel zu setzen. Andererseits gibt es komplizierte Situationen, wo die Entscheidung, 'wie Brüder und Schwestern' zusammen zu leben, menschlich unmöglich wird und größeren Schaden verursacht", schreiben die Bischöfe Maltas wörtlich.

Mit dieser Aussage verweisen die Leitlinien auf eine weitere umstrittene Fußnote in Amoris Laetitia, nämlich Nummer 329, in der die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes so interpretiert wird, als könne eine dortige Passage über Enthaltsamkeit in der Ehe auf das "Geschiedene, die eine neue Beziehung eingegangen sind" übertragen werden.

Maltas Bischöfe fahren fort: "Wenn, als Folge eines Prozesses der Unterscheidung, der mit 'Demut, Diskretion und Liebe zur Kirche und ihrer Lehre' unternommen wurde, und im redlichen Bemühen um Gottes Wille sowie aus der Sehnsucht, diesem besser zu entsprechen", eine getrennt oder geschieden lebende Person, die in einer neuen Beziehung ist, mit einem bewußten und aufgeklärten Gewissen dazu in der Lage ist, anzuerkennen und glauben, dass er oder sie mit Gott im Reinen [wörtlich: im Frieden, Anm.d.R.] ist, [dann] kann er oder sie nicht von der Teilnahme an den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie ausgeschlossen werden". 

Mit anderen Worten: Die Teilnahme an Kommunion und Beichte ist nach eingehender Gewissensprüfung möglich, auch wenn man in "irregulären Situationen" lebt.

Auch als Taufpaten erlaubt 

Solche Personen, schreiben Maltas Bischöfe weiter, dürfen auch nicht davon abgehalten werden, Taufpaten zu sein. Wenn allerdings jemand "mit einer objektiven Sünde protzt" als wäre es ein christliches Ideal, oder versucht, etwas durchzusetzen, was mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar sei, dann "kann er oder sie nicht annehmen, andere zu unterrichten oder belehren zu können", so die Leitlinien weiter.

Die Bischöfe beschließen ihre Leitlinien mit der Aussage, "um Anlass für Skandal oder Verwirrung unter den Gläubigen zu vermeiden, müssen wir unser Äußerstes tun, uns und unsere Gemeinschaften zu informieren, indem wir die Lehre von Amoris Laetitia studieren und fördern. Diese Lehre erfordert von uns, eine 'pastorale Bekehrung' durchzumachen. Gemeinsam mit dem Papst verstehen wir jene, die eine 'unerbittlichere Pastoral' vorziehen würden, aber mit ihm zusammen sind wir der Ansicht, dass 'Jesus Christus eine Kirche möchte, die achtsam ist gegenüber dem Guten, das der Heilige Geist inmitten der Schwachheit und Hinfälligkeit verbreitet: eine Mutter, die klar ihre objektive Lehre zum Ausdruck bringt und zugleich nicht auf das mögliche Gute [verzichtet], auch wenn [sie] Gefahr läuft, sich mit dem Schlamm der Straße zu beschmutzen'" – ein direktes Zitat aus Abschnitt 308 in AL. 

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