Aachen, 08 Dezember, 2015 / 12:28 AM
Wie der Vatikan meldet, hat Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Bischof Heinrich Mussinghoff angenommen. Die Diözese Aachen braucht nun einen Nachfolger. Der Bischof war Ende Oktober 75 Jahre alt geworden und hatte daher ein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Heinrich Mussinghoff war 20 Jahre lang Bischof in Aachen. Wie er Zeitungen gegenüber sagte, will er sich nun erst einmal erholen, vor allem bei Spaziergängen, und dann wo nötig und sinnvoll helfen.
Pontifikalamt zum Abschied
Die Verabschiedung von Bischof Heinrich Mussinghoff findet am Sonntag, 20. Dezember, statt. Um 10 Uhr feiert der emeritierte Bischof ein Pontifikalamt im Aachener Dom, zu dem alle Gläubigen eingeladen sind. Im Anschluss daran findet in der Domsingschule und im Kreuzgang des Domes ein Empfang statt.
Domkapitel wählt Diözesanadministrator
Mit der Vakanz des Bischofsstuhls übernimmt gemäß dem Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC), Weihbischof Karl Borsch als dienstältester Weihbischof solange die Leitung des Bistums, bis das Domkapitel einen Diözesanadministrator gewählt hat. Mit Beginn dieser als Sedisvakanz bezeichneten Zeit geschieht dies innerhalb von acht Tagen.
Der Diözesanadministrator leitet das Bistum bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Bischof sein Amt in Besitz nimmt.
Wahl des Nachfolgers
Die Ernennung des Bischofs erfolgt durch den Papst. Nachdem der Dompropst die päpstliche Ernennungsurkunde verlesen hat, setzt sich der Bischof auf den Bischofsstuhl und übernimmt damit die Bistumsleitung.
Der apostolische Nuntius holt im Auftrag des Papstes ausführliche und zuverlässige Informationen über die Kandidaten ein. Nach dieser Untersuchung reicht der Nuntius die Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl ein. Er gibt dabei seine eigene Beurteilung weiter sowie die Empfehlungen der Suffraganbischöfe, also der Bischöfe in der Kölner Kirchenprovinz. Hierzu zählen der Erzbischof aus Köln sowie die Bischöfe aus Limburg, Münster, Trier und Essen. Dieses Verfahren ist ebenfalls im Preußenkonkordat so vorgesehen.
Unter Würdigung dieser Vorschläge benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel eine Kandidatenliste mit drei Vorschlägen. Auf Grundlage dieser Liste wählt das Domkapitel den neuen Diözesanbischof.
Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang, spätestens im zweiten, die absolute Mehrheit erhalten hat. Ist das nicht der Fall, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit ausreicht.
Ist danach ein Kandidat gewählt, so erfolgt nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats eine Anfrage bei der Landesregierung, ob politische Bedenken gegen den Gewählten bestehen. Sobald die Stellungnahme der Landesregierung mit der „Nihil-obstat-Erklärung" („Es steht nichts entgegen") vorliegt, kann das Domkapitel den Ernennungsvorschlag nach Rom weitergeben. Die Ernennung des vom Domkapitel Gewählten ist dem Papst vorbehalten.
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