Freitag, Dezember 06, 2024 Spenden
Ein Dienst von EWTN News

Episcopalis Communio: So ändert Franziskus die Bischofssynode

Ein Bischofstreffen in Rom, Mai 2018

Papst Franziskus hat die Apostolische Konstitution Episcopalis Communio über die Struktur der Bischofssynode veröffentlicht. Die Entscheidungen des Papstes kommen wenige Tage vor der Eröffnung der XV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode, die für den 3. Oktober geplant ist.

Der Papst hat – in Anlehnung an die Konstitution Apostolica Sollicitudo von Paul VI. und an die Änderungen der Synodenordnung durch Benedikt XVI. - einige Elemente modifiziert.

Die Apostolische Konstitution besteht aus 27 Artikeln. Der erste Teil ist der Synodenversammlung gewidmet. Bereits in Artikel 2 legt der Papst dar, dass "je nach Thema und Umständen auch einige andere zur Versammlung der Synode gerufen werden können, die nicht mit dem bischöflichen munus ausgezeichnet sind und deren Rolle von Mal zu Mal vom römischen Pontifex bestimmt wird." 

Auf der Liste der Synodenteilnehmer steht beispielsweise in diesem Jahr in der Tat ein Laie: Paolo Ruffini, Präfekt des Dikasteriums für die Kommunikation, als Leiter der Kommission für die Information.

Im Text institutionalisiert der Papst zudem die Vorbereitungsphase der Synodenversammlung. Diese Zeit "hat die Konsultation des Gottesvolkes zum Thema der Synodenversammlung als Zweck. Die Konsultation des Gottesvolkes wird in den Teilkirchen durch die Bischofssynode der Patriarchate und der großerzbischöflichen Kirchen, die Hierarchen der Kirchen sui iuris und die Bischofskonferenzen durchgeführt. In jeder Teilkirche führen die Bischöfe eine Befragung des Gottesvolkes durch und bedienen sich dabei der vom Recht vorgesehenen Organismen, ohne jedwede andere Modalität auszuschließen, die sie für angemessen erachten."

Darauf folgt die Übertragung der vorbreitenden Beiträge auf das Generalsekretariat der Synode, die Einberufung einer vorsynodalen Versammlung und die Errichtung einer vorbereitenden Kommission, die vom Generalsekretär der Bischofssynode ernannt wird und unter dessen Vorsitz steht.

Papst Franziskus beschreibt dann ausführlich die Phase der Durchführung der Synodenversammlung, deren Beschlüsse in einem Abschlussdokument gesammelt werden, das von einer eigens dafür vorgesehenen Kommission verfasst wird, die "aus einem Generalreferenten, der ihr vorsteht, dem Generalsekretär, dem Fachsekretär und einigen von der Synodenversammlung gewählten Mitgliedern besteht."

Sobald das Dokument verabschiedet ist, wird es dem Papst überreicht.

"Wenn es die Zustimmung der Mitglieder erhalten hat, wird das Abschlussdokument der Versammlung dem römischen Pontifex überreicht, der über seine Veröffentlichung entscheidet. Wenn es ausdrücklich vom römischen Pontifex verabschiedet wird, gehört das Abschlussdokumentzum ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri."

Der letzte Teil der Apostolischen Konstitution betrifft die Umsetzungsphase. "Das Generalsekretariat des Synode kann sich für die Ausführung einer Kommission bedienen, die aus Experten gebildet ist." Auch diese ist direkt dem Papst unterstellt.

Übersetzt aus dem Italienischen von Susanne Finner.

Das könnte Sie auch interessieren:

https://twitter.com/CNAdeutsch/status/986889845086851072 

https://twitter.com/CNAdeutsch/status/920176141234790400 

 

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

WhatsApp Telegram

Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!

Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Spenden

Die Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang

Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.

Klicken Sie hier