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Kardinal Pell legt Berufung gegen Schuldspruch ein

Kardinal George Pell bei der Ankunft am Melbourne County Court, 27. Februar 2019

Kardinal George Pell beantragt eine Berufung vor dem High Court, der höchsten Gerichtsinstanz Australiens.

Das berichten mehrere australische Medien.

Ein Revisionsgericht des Bundestaates Victoria hatte im August mit einer Zwei-zu-Eins-Entscheidung den Antrag auf Revision des Urteils gegen Kardinal Pell wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt. 

Das Anwalts-Team des ehemaligen Finanzchefs des Vatikans, der immer noch im Melbourne Assessment Prison einsitzt, wird nun eine Anhörung vor dem australischen High Court in Canberra beantragen.

Dabei berufen sie sich, berichtet die Zeitung "The Australian", auf zwei Argumente:

1. Pells Anwälte seien im ersten Berufungsverfahren praktisch dazu gezwungen worden, die "Unmöglichkeit seiner Schuld" zu beweisen – doch hätte ausreichen müssen, begründete Zweifel anzumelden, um einen Freispruch zu garantieren.

2. Zudem hätten die beiden Richter im Revisionsverfahren, die  Pells Antrag ablehnten, angesichts der begründeten Zweifel, dass die vorgeworfenen Verbrechen überhaupt stattfinden konnten, den ursprünglichen Schuldspruch des Geschworenengerichts aufheben müssen. 

Der Antrag wurde – wie in Australien üblich – erst kurz vor Ablauf der Frist von 28 Tagen durch Pells Anwälte gestellt. Nachdem ein solcher Schritt zuerst als wenig vielversprechend von den Verteidigern des Kardinals abgelehnt worden war, rechnen Experten seit dem jüngsten Urteil mit einer besseren Ausgangslage: Nach Einschätzung mehrerer australischer Juristen gegenüber CNA Deutsch hat Richter Mark Weinberg, der Pell bereits freigesprochen hätte, diesen mit seiner Einzelmeinung die notwendigen Argumente für den Versuch vor dem Obersten Gerichtshof geliefert.

"Mark Weinberg hat den Weg zum High Court geebnet", so eine Anwältin mit Blick auf mehrere Absätze in den 200 Seiten langen Ausführungen in der Urteilsverkündung des Berufungsgerichts gegen Pell zu CNA Deutsch im August. 

Tatsächlich machen diese 200 Seiten von Richter Weinberg das Großteil des Urteilstextes gegen Pell aus, der insgesamt 375 Seiten lang ist.

Weinberg argumentiert klar für Pells Freispruch, weil der einzige Zeuge mit seiner in Teilen widersprüchlichen Aussage letztlich unglaubwürdig sei und die Beweislage ohnehin gegen ihn spreche, wie auch Augenzeugen betont haben.

Der in juristischen Kreisen als Experte für Strafgesetz renommierte Weinberg – ein gebürtiger Schwede, der unter anderem als Generalstaatsanwalt Australiens fungiert hat – war jedoch von der vorsitzenden Richterin Anne Ferguson und Richter Chris Maxwell überstimmt worden, wie CNA Deutsch berichtete

Das eigentliche Urteil gegen Pell im vergangenen Dezember wurde aufgrund der einzigen, mehrfach angefochtenen und von anderen deutlich widersprochenen Zeugenaussage von einem Geschworenengericht gefällt. Demnach soll der damalige Erzbischof Pell in den 1990er Jahren direkt nach der Feier der heiligen Messe in der Kathedrale von Melbourne zwei Chorknaben in der Sakristei sexuell missbraucht haben – bei geöffneter Tür, noch im vollen liturgischen Gewand, was andere Zeugen, darunter das mittlerweile verstorbene zweite Opfer, jedoch vehement bestritten haben.

Ob der High Court entscheidet, eine Anhörung zu erlauben, ist noch unklar. Beobachter rechnen damit, dass eine solche frühestens Ende des Jahres stattfinden würde.

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