Freitag, November 15, 2024 Spenden
Ein Dienst von EWTN News

Petition zur Wahrung der Religionsfreiheit in Chile

Illustration

Alliance Defending Freedom International hat eine Petition an den interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof gerichtet, um die Religionsfreiheit in Chile zu schützen.

Das Urteil wird Auswirkungen auf alle Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten haben, berichtet die "Catholic News Agency" (CNA).

Die Petitionskampagne befasst sich mit dem Fall von Sandra Pavez, einer lesbischen Frau und ehemaligen Nonne. Die Diözese San Bernardo verlängerte 2007 nicht ihre Eignungsbescheinigung, weiterhin Religionsunterricht zu erteilen, nachdem Sandra Pavez sich entschied, mit ihrer Partnerin zusammenzuleben und die Beziehung öffentlich zu machen.

Bischof Juan Ignacio González Errazuriz von San Bernardo hatte Pavez mitgeteilt, dass er, wenn sie diese Beziehung fortsetze, gezwungen sei, ihr die Eignungsbescheinigung – [in Deutschland in etwa vergleichbar mit der Missio Canonica] zu entziehen, weil sie nicht das 'Zeugnis eines christlichen Lebens' gebe, das die katholische Kirche von ihren Lehrern erwarte", erklärt die Kampagne.

Der Religionsunterricht in Chile wird geregelt durch das Dekret 924 aus dem Jahr 1983, das vom Bildungsministerium des Landes herausgegeben wurde und das von allen Schulen verlangt, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Religion des Schülers anzubieten.

Das Dekret besagt auch, dass jede Lehrkraft ein Eignungszertifikat haben muss, das von der "entsprechenden religiösen Autorität" ausgestellt wurde – in diesem Fall vom Bischof von San Bernardo. Das Dekret ermächtigt diese Behörde auch, die Bescheinigung zu widerrufen. Genau das hat Bischof González getan. 

Pavez verklagte die katholische Kirche wegen Diskriminierung und beantragte eine einstweilige Verfügung vor dem Berufungsgericht von San Miguel. Das Gericht lehnte die einstweilige Verfügung ab und entschied, dass der Entzug weder illegal noch willkürlich war, und Chiles Oberster Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts.

Im Jahr 2008 brachte die Lehrerin ihren Fall vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission mit Sitz in Washington, D.C., "die ihr zustimmte und feststellte, dass sie das Recht hat, katholischen Religionsunterricht zu erteilen, auch gegen den Einspruch ihrer Kirche, und dass die Glaubensgemeinschaften nicht verlangen können, dass das Verhalten der Lehrer ihrem Glauben treu ist, auch nicht in Privatschulen."

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Costa Rica ist nun mit dem Fall befasst; eine Entscheidung wird irgendwann im Jahr 2021 erwartet.

Die Unterzeichner der Petition hoffen, dass das Gericht "alle betroffenen Interessen und Rechte berücksichtigt, da wir wissen, dass die Entscheidung in diesem Fall Auswirkungen auf unsere eigenen Rechte in den Staaten haben kann, in denen wir leben", heißt es in der Kampagne.

ADF International warnt, dass die Entscheidung auvh bestimmen wird, "ob die Staaten das Recht der Eltern respektieren werden, dass ihre Kinder eine religiöse Erziehung erhalten, die mit ihren Überzeugungen übereinstimmt."

Die Anwälte betonen: "Kraft unserer Religionsfreiheit haben wir ein ausdrücklich anerkanntes und geschütztes Recht, unseren Glauben zu verbreiten, angefangen damit, dass wir sicherstellen, dass er an unsere Kinder weitergegeben wird."

Das könnte Sie auch interessieren: 

(Die Geschichte geht unten weiter)

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

WhatsApp Telegram

https://twitter.com/cnadeutsch/status/1110081719661723653?s=20

 

Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!

Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Spenden

Die Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang

Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.

Klicken Sie hier