Stellungnahme des Bischofs von Regensburg Dr. Rudolf Voderholzer zum Responsum der Glaubenskongregation vom 15. März 2021

Ich begrüße das Responsum der Glaubenskongregation und danke für die darin enthaltene Klarstellung. Die Glaubenskongregation hat deutlich gemacht, dass die Kirche nicht die Vollmacht hat, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen. Papst Franziskus hat die Veröffentlichung des Dokumentes und der begleitenden Erläuterungen gutgeheißen. Mit dem Papst und den Mitgliedern der Familiensynode von 2015 unterstreiche ich zugleich, „dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘“ (Amoris laetitia 250).

Mit diesem Responsum bekräftigt die Glaubenskongregation die Lehre des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“, worin der Bischof von Rom als universaler Hirte der Kirche ausgeführt hatte: „Was die Pläne betrifft, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen, gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“ (AL 251). Mit der Weisung, Analogien und Ähnlichkeiten mit dem Ehebund auch in einem weiteren Sinne zu vermeiden, ist die Segnung von Verbindungen zwischen homosexuellen Personen ausgeschlossen.

Über den Ehebund zwischen Mann und Frau lehrt das Zweite Vatikanische Konzil in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche: „Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit“ (Gaudium et spes 48).

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