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Gericht stellt fest: Kirchengeläut ist "zumutbare sozialadäquate Einwirkung"

Siegenburg, Landkreis Kelheim, Niederbayern: Pfarrkirche St. Nikolaus

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden, kirchliches Glockengeläut, das zum Gebet und zum Gottesdienst einlädt, sei für Anwohner zumutbar. Das Geläut sei eine "zumutbare sozialadäquate Einwirkung", so Gerichtssprecher Markus Eichenseher am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Das Gericht habe zwischen dem Ruhebedürfnis des Klägers sowie dem Recht auf Religionsfreiheit abgewogen, wozu auch das liturgische Glockengeläut zähle, entschieden, so der dpa-Bericht. "Zudem lebe der Nachbar nicht in einem reinen Wohngebiet und müsse daher höhere Lärmpegel akzeptieren. Außerdem läuteten die Glocken der Pfarrkirche nicht während der gesetzlichen Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr."

Der Kläger, ein in der Nähe der Pfarrkirche St. Nikolaus im niederbayerischen Siegenburg lebender Mann, kann nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen und eine mündliche Verhandlung in erster Instanz erwirken.

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