Marianne Schlosser, die in Wien Theologie der Spiritualität lehrende Professorin, war eine von wenigstens zwei Mitgliedern des Synodalen Wegs, die am 10. September wegen des offensichtlich satzungswidrigen Vorgehens der Moderatoren bzw. des Präsidium die Synodalversammlung vorzeitig verließen. Gegenüber CNA Deutsch erklärt sie, wie es dazu kam, und spricht über ihre Sicht auf das, was beim Synodalen Weg vor sich geht.

Mit mindestens einer weiteren Teilnehmerin haben Sie am Samstagmittag die Synodalversammlung vorzeitig verlassen. Grund war eine ziemlich eindeutig satzungswidrige Ablehnung eines Antrags auf geheime Abstimmung. Hatten Sie mit einer Ablehnung dieses Antrags gerechnet, saßen also sozusagen auf gepackten Koffern?

Mit der Ablehnung des samstäglichen Antrags habe ich nicht gerechnet, ich fand sie skandalös. Allerdings war mein Befremden über die Diskussionskultur schon am Donnerstag, vorsichtig gesagt, stark angewachsen. Als am Freitag die bislang übliche Praxis geheimer Abstimmung aufgegeben werden sollte, gab es bereits Einspruch. Denn die Satzung des Synodalen Wegs sagt (11,4): „Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen öffentlich. Davon ausgenommen sind Personalentscheidungen sowie Abstimmungen, die auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern der Synodalversammlung geheim erfolgen können.“ Wir haben dies so aufgefasst, dass der Antrag von fünf Mitgliedern genügt, dass die Abstimmung geheim abzuhalten ist. Die Satzung sieht weder Debatte noch Abstimmung über einen solchen Antrag vor. Laut Geschäftsordnung (6,6) kann namentliche Abstimmung beantragt werden, „unbeschadet eines möglichen Antrags auf geheime Abstimmung.“ Das heißt, oder hieß jedenfalls in unserem Verständnis, dass eine geheime Abstimmung erfolgt, wenn der Antrag mit den erforderlichen Voraussetzungen eingebracht ist. Im Fall, dass Satzung und GO konfligieren, hat die Satzung den Vorrang (17).

Als dem Antrag auf namentliche Abstimmung vom Interpretationsausschuss der Vorrang eingeräumt wurde, war ich – und nicht so wenige andere – einfach konsterniert. Nach nochmaliger Lektüre der Satzung und Geschäftsordnung stellten dann am Samstag 5 Personen ordnungsgemäß den Antrag auf geheime Abstimmung der Textvorlage zum „Synodalen Rat“. Daraufhin wurde dieser Antrag zur Abstimmung vorgelegt, und von der Mehrheit abgelehnt. Vom Ausgang der Abstimmung war ich dann nicht mehr überrascht. Abgesehen davon, dass an keiner Stelle von Satzung oder Geschäftsordnung die Abstimmung über einen Antrag auf geheime Abstimmung vorgesehen ist, empört es mich, wie mit einem klassischen Recht umgegangen wird, das dem Minderheitenschutz dient. Selbst wenn, was noch zu prüfen ist, das Vorgehen satzungsgemäß gewesen sein sollte, wäre es zutiefst unmoralisch – gerade von einem Gremium, das bei jeder Gelegenheit den Schutz von Minderheiten in der Kirche einklagt.

Eine geheime Abstimmung hat sicherlich Vorteile, insofern ein Bischof, aber auch jedes andere Mitglied des Synodalen Wegs seinem Gewissen gemäß abstimmen kann, ohne dafür im Nachgang angegriffen zu werden. Andererseits haben die namentlichen Abstimmungen auch den treuen Katholiken ganz klar gezeigt, dass maximal acht Bischöfe noch eindeutig mit beiden Füßen – und mit Rückgrat – auf dem Boden der überlieferten Lehre stehen. Ist es nicht besser für alle Beteiligten, zu wissen, woran man ist?

Prinzipiell ja. Gold wird im Feuer geläutert. Aber angesichts der völlig emotionalisierten Situation, mit verbalen Vorwürfen und Invektiven gegen Personen, wo die Ebene sachlicher Auseinandersetzung verlassen war? Es war klar, dass Druck ausgeübt werden sollte auf Bischöfe, die sich bislang nicht „geoutet“ hatten. Muss man sich dagegen nicht zur Wehr setzen? Denn eine solche Situation begünstigt keineswegs die unbefangene Stimmabgabe, sondern kann dazu beitragen, die Wahrheit zu verzerren. Romano Guardini hat einmal ausgeführt, dass das achte Gebot [Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen] auch denjenigen in Pflicht nimmt, der die Frage stellt (!): Wenn man jemanden durch Furcht oder Zwang dazu bringt, etwas zu sagen, was er nicht sagen will, oder die Unwahrheit zu sagen, verstößt man selbst gegen die Wahrhaftigkeit.

So haben fünf Personen, die keine Bischöfe sind, den Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, um – wie Papst Franziskus es als notwendiges Kriterium für echte Synodalität fordert – einen „geschützten Raum“ herzustellen, auch wenn einige Bischöfe durchaus den Zeitpunkt für gekommen hielten, Farbe zu bekennen, und bereit dazu waren.

Wie geht man als überzeugter Katholik damit um, wenn man einen Diözesanbischof hat, der objektiv nicht mehr denselben Glauben hat wie man selbst?

C.S. Lewis hat vor Jahrzehnten geschrieben: Früher hätten sich Laien bemüht, ihren Pfarrer nicht merken zu lassen, was sie alles nicht glauben; doch jetzt seien sie darauf bedacht, ihn nicht merken zu lassen, was sie alles glauben!

Vielleicht sollte man die Hirten doch wissen lassen, dass man selbst dankbar ist für die Botschaft des Glaubens, für die Sakramente, ja: für die Hilfen auf dem Weg der Berufung zum Christ-Sein und zum Wachstum darin. Übrigens, Dankbarkeit ist ein Indikator für Liebe. Freilich kann man sagen, man übe harte Kritik aus Liebe zur Kirche. Aber wenn gar keine Dankbarkeit spürbar ist, nur Forderungen erhoben werden, hab ich Zweifel, worauf sich die „Liebe zur Kirche“ eigentlich richtet.

Und mehr beten. Zum Gläubig-Sein gehört das stellvertretende und das fürbittende Gebet – das edelste „Werk der geistlichen Barmherzigkeit“. Nach Thomas von Aquin ist dieses Werk auch dann kraftvoll, wenn die anderen – z. B. Zurechtweisen, Belehren, Raten – nicht (mehr) möglich sind.

Beim Synodalen Weg wurde immer wieder der Begriff „Synodalität“ bemüht – soweit keine Überraschung. Aber niemand kann ihn so richtig definieren: Gemeinsam „auf dem Weg“ oder „unterwegs“ sind auch die Menschen, die morgens im Zug zur Arbeit fahren – das ist aber sicher kein Ausdruck von Synodalität. Wie kann man intellektuell redlich Begriffe im Mund führen, ohne zu sagen, was sie meinen?

Das ist bei einigen Formulierungen der Fall, etwa auch bei „Zeichen der Zeit“ (hier wären die Kriterien anzugeben, wie man Phänomene als „Zeichen“ deuten kann) oder sensus fidei fidelium (Glaubenssinn der Gläubigen). Was heißt „gläubig“? Der Glaubenssinn ist ja nicht angeboren und auch nicht einfach durch die Taufe vollentwickelt eingegossen. Er muss entfaltet werden, ähnlich wie das Gewissen gebildet werden muss. Wenn „Basics“ des christlichen Bekenntnisses keine Rolle mehr im Leben spielen, dann hat das Auswirkungen auf das Verstehen von Zusammenhängen. Das „Gespür“ für den Glauben kann auch abstumpfen. Auch das Gespür für die Plausibilität kirchlicher Weisungen, die auf dem Glauben basieren. Wer sagt, dass nicht auch – zeitlich und räumlich begrenzt – kollektive Erblindung möglich ist?

Im Fall des Wortes Synodalität ist vorgesehen, dass zukünftig im Synodalen Ausschuss bzw. im Synodalen Rat geklärt werden solle, was damit gemeint ist. Hoffentlich wird dann deutlicher, wie Papst Franziskus es gesagt hat, dass Synodalität nicht Parlamentarismus sei. Vor allem müsste klar werden, dass Synodalität ein Komplementärbegriff zu Katholizität ist.

„Die Synodalität ist ein lebendiger Ausdruck der Katholizität der Kirche als Communio“, heißt es im Dokument der Internationalen Theologischen Kommission über die Synodalität (n. 58). „Die synodale Dimension der Kirche impliziert die Gemeinschaft in der lebendigen Tradition des Glaubens der verschiedenen Ortskirchen untereinander und mit der Kirche von Rom, sowohl in diachroner – antiquitas – als auch in synchroner – universitas – Hinsicht“ (n. 52). Dieses Dokument wird zwar zuweilen erwähnt, verdiente jedoch aufgrund seines reichen Gehalts eine aufmerksame Lektüre. Nicht nur wird hier die Synodalität als Antrieb für die Sendung der Kirche verstanden – alle Getauften haben Verantwortung für die Evangelisierung (n. 9, n. 22, und andere Stellen) –, sondern auch die Verschiedenheit der Charismen und der spezifische und unverzichtbare Beitrag der Bischöfe hervorgehoben (n. 7, n. 18, n. 21, n. 25, n. 70c).

Bischof Rudolf Voderholzer hatte gesagt, seine Aufgabe als Bischof bestehe darin, „den Glauben der Kirche zu lehren, zu erschließen, zu begründen – so die Menschen im Glauben zu heiligen und das Bistum in der Einheit dieses Glaubens auch mit der Weltkirche zu leiten und in Bezug auf diese Lehre die Rezeption sozusagen zu fördern“. Das klingt vernünftig. Warum sieht das nur eine Minderheit seiner Mitbrüder ähnlich?

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Das weiß ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand noch wirklich überzeugt ist, mit den beschlossenen Maßnahmen der Missbrauchsprävention zu dienen. Ich vermute, dass viele Bischöfe die Sorge treibt, durch „Reformverweigerung“ Gläubige der Kirche zu entfremden, noch mehr Kirchenaustritte verantworten zu müssen bzw. die Katholische Kirche gänzlich um ihren sowieso gering gewordenen gesellschaftlichen Einfluss zu bringen.

Kein Wunder – die immer wiederholten Argumente, niemand könne heute mehr verstehen, warum Frauen nicht alle Ämter innehaben könnten, oder die „Lebenswirklichkeit“ heutiger Gläubiger sei meilenweit von der Morallehre der Kirche entfernt, verfehlen ihre deprimierende Wirkung auf Dauer nicht. So scheint also nur der Weg zu bleiben, durch Anpassung an gesellschaftlich akzeptierte Positionen Anerkennung und vielleicht sogar Zuneigung zu gewinnen, oder zumindest harscher Kritik und persönlicher Verunglimpfung zu entgehen. Erstaunlicherweise wird kaum hinterfragt, ob die Masse der Austretenden wirklich wegen mangelnder „demokratischer Standards“ der katholischen Kirche den Rücken kehren – sonst könnten sie ja zum Beispiel in eine andere Glaubensgemeinschaft übertreten, wie etwa der ehemalige Generalvikar [Andreas Sturm], der sich den Altkatholiken anschloss.

Dem Auftrag zur Verkündigung – Auftrag heißt: man hat ihn empfangen, nicht selbst kreativ geformt – wird man nicht gerecht, wenn man aus Rücksicht auf die Adressaten den Inhalt bis zur Unkenntlichkeit verwässert (vgl. 2 Tim 4,3ff.). Gerade darin besteht die Herausforderung der Verkündigung, dass man beide Seiten, Botschaft und Adressaten, im Blick haben muss. Man darf das Salz der Botschaft nicht schal werden lassen, oder Wasser „Wein“ nennen. Kurz gesagt: Man dient der „Welt“ nicht, wenn man ganz „Welt“ wird! Eine Kirche, die nichts anderes zu sagen hat, als was alle schon wissen und für gut finden – wer braucht sie? Wir müssten aus dem Herzen heraus verstehen, dass die Kirche verkündet, welches großartige Bild Gott vom Menschen hat (1 Thess 4,3!), dann würden wir wohl auch mutiger davon sprechen.

Was sagen sich zu den Vorwürfen von Irme Stetter-Karp, aber auch von Bischof Georg Bätzing und vielen anderen, die Bischöfe und andere Mitglieder des Synodalen Wegs, die Texte abgelehnt haben, hätten sich in der Vorbereitung dieser Dokumente nicht ausreichend eingebracht?

Der Vorwurf ist ungerecht. Zum einen, weil auch zahlreiche Bischöfe der Mehrheitsposition sich nicht erkennbar deutlich erklärt haben.

Zum zweiten: Keineswegs alle Bischöfe hatten einen Platz in einem der Foren. Die Forenbesetzung und ihre Transparenz wären mal eigens zu evaluieren …

Vor allem, drittens, haben sich Bischöfe und sonstige „Dissidenten“ beiderlei Geschlechts sehr wohl zu Wort gemeldet, mündlich und schriftlich, haben sich während der Vollversammlungen in den Ring der Ein-bis-Zwei-Minuten-Statements getraut, haben sich auch zwischen den Vollversammlungen geäußert. Nur als Beispiel: die Veröffentlichungen auf www.synodale-beitraege.de, oder der Sammelband mit dem Titel „Was ER euch sagt, das tut!“ von 2021.

Viertens möchte ich anmerken, dass man freilich irgendwann versucht ist, aufzugeben, wenn Argumente gewissermaßen auf den gepflasterten Weg fallen, zertreten und weggekehrt werden – z. B., wenn man dafür persönlich angegriffen und „in die Ecke gestellt“ wird.

Fünftens: Wenn man einem vorgelegten Text wegen seiner grundsätzlichen Ausrichtung nicht zustimmen kann, ist es nicht besonders sinnvoll, Einzelkorrekturen vorzuschlagen. Denn wenn in einer Wand Risse zu sehen sind, die ins Mauerwerk oder gar ins Fundament reichen, hat es keinen Zweck, bloß neu zu verputzen.

Und abschließend: War Ihre vorzeitige Abreise am Wochenende nur auf diese Synodalversammlung bezogen, oder kommen Sie auch im Frühjahr nicht zurück?

Gegenfrage: Können Sie mir einen Grund sagen, weswegen ich „zurückkommen“ sollte? Alles, was nun abzustimmen ist, hängt an den Bischöfen.

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