1. Juli 2023
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die Abtreibung als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ – und der heilige Johannes Paul II. nimmt diese Formulierung in der Enzyklika „Evangelium vitae“ auf. 1995 war die „Wahrnehmung der Schwere des Vergehens“ bereits „verdunkelt“.
In unserer Zeit setzt sich dies fort, und zwar bis weit in den Raum der Kirche hinein, sichtbar an Äußerungen von Funktionären des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
Johannes Paul II. schreibt: „Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben.“
Bereits der zweideutige Sprachgebrauch – Schwangerschaftsabbruch – zeige an, dass die wirkliche Natur dessen, was Abtreibung ist, öffentlich nicht als schweres Vergehen bezeichnet werden soll: „Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz. Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, daß es sich um einen Mord handelt, und insbesondere, wenn man die spezifischen Umstände bedenkt, die ihn kennzeichnen. Getötet wird hier ein menschliches Geschöpf, das gerade erst dem Leben entgegengeht, das heißt das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann: es könnte niemals als Angreifer und schon gar nicht als ungerechter Angreifer angesehen werden!“
Eindringlich schreibt der Papst: „Es ist schwach, wehrlos, so daß es selbst ohne jenes Minimum an Verteidigung ist, wie sie die flehende Kraft der Schreie und des Weinens des Neugeborenen darstellt. Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoß trägt. Doch manchmal ist es gerade sie, die Mutter, die seine Tötung beschließt und darum ersucht und sie sogar vornimmt.“
Ernsthaft erwogen werden die vorgebrachten Gründe für die Abtreibung, darunter etwa die Gesundheit der Mutter oder die Sorge um ein ausreichendes Lebensniveau: „Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen.“ Deutlich kritisiert Johannes Paul II. die schuldigen Väter, die die Frauen zur Abtreibung drängen, ob durch Worte oder durch das Verlassen der schwangeren Frau.
Im Weiteren werden die sorglose Familie oder auch Freunde genannt sowie das medizinische Personal: „Verantwortlich sind auch die Ärzte und das Pflegepersonal, wenn sie ihre berufliche Kompetenz, die sie erworben haben, um das Leben zu fördern, in den Dienst des Todes stellen.“ Und mit aller Deutlichkeit – gerade heute – gilt es mit Johannes Paul II. zu betonen: „Aber in die Verantwortung miteinbezogen sind auch die Gesetzgeber, die Abtreibungsgesetze gefördert und beschlossen haben, und in dem Maße, in dem die Sache von ihnen abhängt, die Verwalter der Einrichtungen des Gesundheitswesens, die für die Durchführung von Abtreibungen benutzt werden.“
Wir sehen gerade heute verstört und traurig, dass politisch Verantwortliche sogar ein Menschenrecht auf Abtreibung behaupten – mitten im alten Europa, das seine Wurzeln vergessen hat. Wann endlich sehen wir die deutschen Bischöfe vereint beim „Marsch für das Leben“?
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