In der Generalaudienz vom 7. April 1982 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 82/17) setzt Johannes Paul II. seine Darlegungen über die Relation von Ehelosigkeit und Himmelreich fort. Christus spreche vom Zölibat um des Himmelreiches willen und erkenne damit an, was der Schöpfer von Anbeginn erschaffen und eingesetzt habe.

Die „Einladung zum Alleinsein für Gott“ steht im Einklang mit dem Menschsein als Mann oder Frau: „Wer den Ruf zur Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen den Worten Gottes entsprechend richtig ‚erfasst‘, folgt ihm und bewahrt damit die volle Wahrheit seiner Menschlichkeit, ohne dass ihm unterwegs eines der Elemente abhanden kommt, die für die Berufung der ‚nach dem Abbild und Gleichnis Gottes‘ geschaffenen Person wesentlich sind.“

Wer zum Zölibat oder zur Jungfräulichkeit berufen ist, der geht auf die Verwirklichung der „Idee der Ehelosigkeit“ hin: „Es handelt sich darum, ganz bewusst das ‚aufzugeben‘, was nach dem Willen des Schöpfers selbst im Menschen zur Ehe führt, und den Weg der Ehelosigkeit einzuschlagen, die sich vor dem konkreten Menschen – Mann oder Frau – als Ruf und Geschenk von besonderer Kraft und besonderer Bedeutung ‚um des Himmelreiches willen‘ enthüllt. Die Worte Christi (Mt 19,11–12) gehen von dem ganzen Realismus der Lage des Menschen aus, und mit demselben Realismus führen sie ihn hinaus, hin zu der Berufung, der er in neuer Weise – obgleich er seiner Natur nach ‚doppelt‘ angelegt bleibt (das heißt als Mann ausgerichtet auf die Frau und als Frau ausgerichtet auf den Mann) – fähig ist, in seinem Alleinsein, das immer eine personale Dimension der Doppelheit eines jeden ist und bleibt, eine neue und sogar erfülltere Form der zwischenmenschlichen Gemeinschaft mit den anderen zu entdecken.“

Das Zugehen auf die Ehelosigkeit in diesem Sinne bedeutet den „freiwilligen Verzicht auf die Ehe“: „Die Ehelosigkeit bedeutet einen bewussten und freiwilligen Verzicht auf diese Vereinigung und auf alles, was in der umfassenden Dimension des menschlichen Lebens und Zusammenlebens mit ihr verbunden ist. Der Mensch, der auf die Ehe verzichtet, verzichtet in gleicher Weise auf die Zeugung als Fundament der aus Eltern und Kindern gebildeten Familiengemeinschaft.“

Der Verzicht gilt dem Gut von Ehe und Familie, das von Gott selbst eingesetzt ist, und dies bedeutet einen Akt der Selbsthingabe. Ist diese Ehelosigkeit der Ehe überlegen? Johannes Paul II. verweist letztlich auf Paulus: „Hebt Christus in seiner Verkündigung etwa den höheren Wert der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen gegenüber dem der Ehe hervor? Gewiss sagt er, dass es sich dabei um eine ‚außergewöhnliche‘, nicht ‚gewöhnliche‘ Berufung handelt. Des weiteren bestätigt er, dass sie besonders bedeutsam und notwendig für das Himmelreich ist. Wenn wir die Überlegenheit über die Ehe in diesem Sinne verstehen, müssen wir zugeben, dass Christus sie stillschweigend der Ehelosigkeit zuspricht: er sagt es jedoch nicht direkt. Erst Paulus wird von denen, die sich für die Ehe entscheiden, sagen, dass sie ‚richtig handeln‘, und von allen, die zu einem Leben in freiwilliger Enthaltsamkeit bereit sind, dass sie ‚besser handeln‘ (vgl. 1 Kor 7,38). Jene ‚Überlegenheit‘ der Ehelosigkeit über die Ehe bedeutet in der echten Überlieferung der Kirche niemals eine Entwertung der Ehe oder eine Verkürzung ihres eigentlichen Wertes.“ Eine Abwertung erfolge nicht, aber die Jungfräulichkeit und Ehelosigkeit wird vom „Motiv des Himmelreiches“ aus bestimmt.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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