Johannes Paul II. nimmt in der Katechese vom 24. September 1980 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 80/40) seine Überlegungen über die Bestimmung von Mann und Frau auf und denkt über das Füreinander-Dasein nach. Wesentlich ist, dass Mann und Frau einander als Person erkennen, damit sie sich nicht der Lüsternheit ergeben und nicht von der fleischlichen Begierde okkupiert sind.

Mann und Frau sollen einander nicht besitzen, nicht als Objekt begreifen, sondern in ihrem jeweiligen Person-Sein achten und lieben. Der Mann liebt die Frau aufgrund ihres „subjektiven Personseins“, darin liegt die „Bedeutung ihrer Anziehungskraft“, sie ist nicht das „Objekt“ seines Begehrens. Wer aber der Begierde des Fleisches nachgeht, der sieht in der Frau mit Absicht ein „Objekt der potentiellen Befriedigung der männlichen Sexualität“, was sich schon im lüsternen Blick zeigt: „Obgleich es sich um einen ganz und gar inneren, im Herzen verborgenen und nur im Blick zum Ausdruck kommenden Akt handelt, vollzieht sich im Mann bereits ein (subjektiv einseitiger) Wandel der Ausrichtung im Sein.“

Johannes Paul II. führt weiter aus: „Dieser Wandel der Absicht, der Ausrichtung im Sein, durch den eine bestimmte Frau für einen bestimmten Mann nicht mehr Person ist, die ihn als Subjekt anruft und persönlich anzieht oder Gemeinschaft mit ihm sucht, sondern ausschließlich Objekt der potentiellen Befriedigung des sexuellen Bedürfnisses, vollzieht sich im Herzen, weil er im Willen geschieht. Diese Ausrichtung des Erkennens bedeutet noch keine Versklavung des Herzens. Erst wenn die intentionale Verkürzung, die wir schon erläutert haben, den Willen in ihren verengten Horizont zerrt, wenn sie seinen Entschluss weckt, mit einem anderen menschlichen Wesen (in unserem Fall mit der Frau) eine Beziehung nach der ‚Wertskala‘ der Begehrlichkeit einzugehen, erst dann kann man davon sprechen, dass das Begehren sich auch des Herzens bemächtigt hat.“

Die Begehrlichkeit bemächtigt sich des Willens, damit wird das Verhalten gegenüber der anderen Person festgelegt und bestimmt. Die Wertschätzung des Person-Seins verliert sich: „Dann können wir auch von jenem mehr oder weniger vollständigen Zwang sprechen, der an anderer Stelle ‚physischer Zwang‘ genannt wird und zum Verlust der Freiheit der Hingabe führt, wie sie dem tiefen Bewusstsein von der bräutlichen Bedeutung des Körpers eigen ist, von der wir ebenfalls schon gesprochen haben.“

Der Sexualtrieb steht im Mittelpunkt, der eine „objektive Gegebenheit der menschlichen Natur zum Zweck der Zeugung ist“ und nicht infrage gestellt werden soll. Hier aber wird der Trieb beherrschend und verliert sich von der von Gott gegebenen Bestimmung. Mann und Frau sehen einander dann nicht länger als Personen. Darauf möchte Johannes Paul II. hinaus: „Es geht vielmehr um die Seinsweise von Mann und Frau als Personen, das heißt um jenes Sein füreinander, das – auch aufgrund des Sexualtriebes als objektiver Gegebenheit der menschlichen Natur – dem Aufbau der Einheit in Gemeinschaft bei ihren gegenseitigen Beziehungen dienen kann und soll. Das ist in der Tat die grundlegende Bedeutung der immerwährenden Anziehung von Mann und Frau, die in der Wirklichkeit des Menschen als Person, Körper und Geschlecht enthalten ist.“

Eine fluide Sexualität, mit wechselnden Partnern etwa, steht der Berufung des Menschen entgegen, weil eine „der beiden Personen lediglich Subjekt zur Befriedigung des Sexualtriebes ist und die andere ausschließlich Objekt dieser Befriedigung wird“: „Im Widerspruch zu dieser Einheit in Gemeinschaft steht auch der Fall, wenn beide, Mann und Frau, gegenseitig zum Objekt der Befriedigung des Sexualtriebes werden und jeder nur Subjekt dieser Befriedigung ist. Diese Verkürzung eines so reichen Inhalts der gegenseitigen unauflöslichen Anziehung als Mann und Frau entspricht ganz und gar nicht der Natur dieser Anziehung.“

Der Papst führt weiterhin aus: „Die Begehrlichkeit löst das Sein von Mann und Frau ‚füreinander‘ von den personalen und gemeinschaftlichen Bezügen, die ihrer immerwährenden gegenseitigen Anziehung eigen sind. Sie verkürzt diese und drängt sie sozusagen ins Utilitaristische ab, wo der Mensch sich des anderen Menschen bedient und ihn lediglich zur Befriedigung seiner eigenen Triebe gebraucht.“

Nichts also ist, auch weltlich gesprochen, liebloser als die sogenannte freie Liebe – und zugleich ist es ein Missbrauch des Sakraments der Ehe, wenn ein Ehepartner den anderen nur als Objekt seines fleischlichen Begehrens ansieht und behandelt und nicht ganzheitlich als Person liebt.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.