Johannes Paul II. widmet sich in der Katechese vom 1. Oktober 1980 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 80/41) dem „neuen Ethos der Bergpredigt“, genauer gesagt der Reinheit des Herzens. Dazu nimmt er auch die Gedanken zum Ehebruch im Herzen wieder auf: „Wie wir schon zu Beginn sagten, geht es hier um die ethische Bedeutung. Die Aussage Christi in Mt 5,27-28 geht von dem Gebot aus: ‚Du sollst nicht die Ehe brechen‘, um zu zeigen, wie es verstanden und verwirklicht werden soll, damit darin die ‚Gerechtigkeit‘, die Gott Jahwe als Gesetzgeber gewollt hat, überfließe: damit sie sich in größerem Maße erfülle, als es nach der Auslegung und Kasuistik der Schriftgelehrten des Alten Testaments geschah. Wenn die Worte Christi in diesem Sinn das neue Ethos einführen wollen (und zwar aufgrund desselben Gebotes), führt der Weg dorthin über die Wiederentdeckung der Werte, die – im allgemeinen alttestamentarischen Verständnis und in der Anwendung dieses Gebotes – verlorengegangen waren.“

Mit dem lüsternen Blick wird der Ehebruch im Herzen nach den Darlegungen des Herrn bereits vollzogen. Dies bilde den „Schlüsselbegriff“ für das „Verständnis“ der sittlichen Bedeutung des Ehebruchs, so der Papst. Zunächst mute dies rätselhaft, ja paradox an, wenn im Ethos der Bergpredigt vom Ehebruch ohne äußeren Akt gesprochen werde: „Wir haben gesehen, wie sehr sich die Kasuistik der Gesetzeslehrer um die genaue Erklärung dieses Problems bemühte. Aber auch unabhängig von der Kasuistik scheint klar zu sein, dass man von Ehebruch erst sprechen kann, wenn er im Fleische geschieht, das heißt, wenn die beiden, Mann und Frau, sich so miteinander vereinigen, dass sie ein Fleisch werden (vgl. Gen 2, 24), obwohl sie nicht rechtmäßig miteinander verheiratete Eheleute, also Mann und Frau sind. Was soll das heißen: ‚im Herzen Ehebruch begehen‘? Ist das nicht nur ein bildlicher Ausdruck, den der Meister verwendet, um die Sündhaftigkeit der Begierde hervorzuheben?“

Johannes Paul II. erinnert an die „ethische Richtigkeit des Verhaltens“ und stellt zunächst fest: „Der Ehebruch geschieht, wenn Mann und Frau sich miteinander verbinden, so dass sie ein Fleisch werden (vgl. Gen 2,24), also nach Art von Eheleuten, obwohl sie nicht rechtmäßig miteinander verheiratet sind. Ehebruch als mit dem Körper begangene Sünde ist streng und ausschließlich an den äußeren Akt gebunden, an die eheliche Gemeinschaft, die auch den von der Gesellschaft anerkannten Stand der beteiligten Personen einschließt. In unserem Fall ist dieser Stand nicht gegeben, und er berechtigt darum nicht zu einem solchen Akt (daher die Bezeichnung ‚Ehebruch‘).“

Christus spricht jedoch auch vom „inneren Akt der Begierde“, die dem Ehebruch zugeordnet wird, und somit wird die „irrige und einseitige Deutung des Ehebruchs“, die „Nichteinhaltung der Einehe“, kritisch reflektiert, denn es werde bei der „Deutung des ‚Ehebruchs im Herzen‘ nicht allein der wirkliche Rechtsstand des betreffenden Mannes bzw. der Frau berücksichtigt“: „Christus macht die moralische Bewertung des Begehrens vor allem von der persönlichen Würde des Mannes und der Frau abhängig; und das ist von Bedeutung sowohl für Unverheiratete als auch – und da vielleicht noch mehr – für Eheleute.“

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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