Köln - Mittwoch, 16. Dezember 2020, 10:20 Uhr.
Das im November 2020 vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen A. wegen Missbrauchsvergehen ist rechtskräftig. Das hat die Glaubenskongregation in Rom bestätigt. Kardinal Woelki hat A. aus dem Klerikerstand entlassen.
Damit hat der heute 87-jährige A. die schärfste Strafe erhalten, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht. Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte war A. im Erzbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger tätig und hat sich in mehreren Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht.
Der Generalvikar des Erzbischofs von Köln, Dr. Markus Hofmann, stellt dazu fest: „Kardinal Woelki und ich begrüßen, dass Rom das Strafmaß im Fall A. bestätigt hat. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand kommt das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss. Es wurde die schwerste Kirchenstrafe für Kleriker verhängt, was das erschütternde Ausmaß des angerichteten Unheils deutlich macht.“
Kardinal Woelki erklärt: „Über diese Nachricht aus Rom bin ich sehr erleichtert. Ich hoffe, dass dieses deutliche Urteil für die Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit schafft.“
Kardinal Woelki hatte A. per Dekret am 21.06.2019 die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Grund für das Verbot war die Einleitung des kirchlichen Strafverfahrens durch den Erzbischof aufgrund der in der Vergangenheit gemeldeten Vorwürfe. Auf Grundlage eines Sondergutachtens wurde der Fall am 28.10.2019 der Glaubenskongregation in Rom gemeldet, die ihrerseits am 03.03.2020 mitteilte, dass von der Verjährung abgesehen und ein Strafprozess durch das Erzbistum aufgenommen werden soll. Das im Rahmen dieses Prozesses gefällte Urteil wurde jetzt durch die Glaubenskongregation bestätigt.
Die unabhängige Untersuchung von Prof. Gercke wird bis zum 18. März auch in diesem Fall die Verantwortlichkeiten klären.
Mit dieser Strafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verliert A. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien. Er darf keine Sakramente mehr spenden und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.
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