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Die „Theologie des Leibes“ zu den Themen ursprüngliche Unschuld, Erbsünde und Erlösung

Papst Johannes Paul II.

Über die ursprüngliche Unschuld, die Erbsünde und die Hoffnung auf Erlösung des Leibes denkt Johannes Paul II. nach. Er verbindet dies mit der Unauflöslichkeit der Ehe in der vierten Katechese zur Theologie des Leibes („Von der ‚Geschichte der Sünde‘ zur Heilsgeschichte“, 26.9.1979, L’Osservatore Romano 79/40).

Christus erwartet, wenn er sich auf den „Anfang“ beruft, dass seine Gesprächspartner die „Grenzlinie“ erkennen und überschreiten, wenn im Buch Genesis die ursprüngliche Unschuld als erster Zustand genannt und dann die Sündhaftigkeit bezeichnet wird: „Symbolisch lässt sich diese Grenzlinie mit dem Baum der Erkenntnis von Gut und Böse verbinden, der im jahwistischen Text zwei diametral entgegengesetzte Situationen gegenüberstellt: die der ursprünglichen Unschuld und die der Erbsünde. Beide Situationen haben im Menschen in seinem Innern, in seiner Erkenntnis, seinem Bewusstsein, seiner Grundentscheidung eine eigene Dimension, und zwar in Bezug auf den Schöpfergott, der im jahwistischen Text (Gen 2 und 3) zugleich der Gott des Bundes ist, des ältesten Bundes des Schöpfers mit seinem Geschöpf, also dem Menschen. Der Baum der Erkenntnis von Gut und Böse als Ausdruck und Symbol des Bundes mit Gott, den der Mensch innerlich gebrochen hat, grenzt zwei diametral entgegengesetzte Zustände voneinander ab: den Zustand der ursprünglichen Unschuld und den der Erbsünde des Menschen.“

Wir sehen heute, in der „Diktatur des Relativismus“, dass Gut und Böse nicht als objektiv angesehen, sondern subjektiv eingeordnet werden. Diese Verständnisweisen reichen bis dahin, dass auch der Begriff Sünde verkleinert oder sogar ausgeblendet und geleugnet wird. Der Mensch wendet sich von innen her ab von Gott, durch Stadien der Entfremdung hindurch oder auch durch eine existenzielle Abkehr von Gott, in dem Hochmut, sein Leben selbst gestalten zu wollen und sich nicht von Gott und der Kirche gestalten zu lassen.

Johannes Paul II. verdeutlicht, dass Christus so in Mt 19 im Gespräch mit den Pharisäern und damit zugleich „jedem anderen möglichen oder tatsächlichen Gesprächspartner aller Zeiten der Geschichte und daher natürlich auch [dem] Menschen von heute“ deutlich macht, dass zur Vorgeschichte des Menschen der „Zustand der ursprünglichen Unschuld“ gehört, das Stadium vor der Abwendung von Gott: „Es ist unmöglich, den Zustand ‚geschichtlicher‘ Sündhaftigkeit zu begreifen, ohne sich auf den Zustand der ursprünglichen (in gewissem Sinne ‚vorgeschichtlichen‘) und fundamentalen Unschuld zu beziehen, wie Christus es tatsächlich getan hat. Der Einbruch der Sündhaftigkeit in die menschliche Existenz ist also von Anfang an verbunden mit der tatsächlichen Unschuld des Menschen als grundgelegtem Urzustand, als Dimension des ‚nach dem Abbild Gottes‘ geschaffenen Wesens.“

Das gelte für die „ganze Geschichte der menschlichen Existenz“: „Man kann sagen, dass dieser Bezug ‚Miterbschaft‘ der Sünde, ja der Erbsünde ist. Wenn diese Sünde in jedem geschichtlichen Menschen einen Zustand der verlorenen Gnade bezeichnet, dann meint sie auch einen Bezug zur Gnade der ursprünglichen Unschuld.“ So werde nicht allein auf die „ursprüngliche Unschuld“ als den „verlorenen Horizont der menschlichen Existenz“ in Zeit und Geschichte hingewiesen, sondern die „ganze Kraft des Erlösungsgeheimnisses“ benannt. Dem Menschen ist aufgrund der Sündhaftigkeit nicht allein die „ursprüngliche Unschuld“ verschlossen, sondern er ist „gleichzeitig auch offen für das Mysterium der Erlösung, das sich in Christus und durch Christus erfüllt hat“.

Wenn der Herr über die Unauflöslichkeit der Ehe spricht, beruft er sich auf den Anfang und zeigt die Aussicht auf die „Erlösung des Leibes“: „Denn eben diese Aussicht auf eine Erlösung des Leibes gewährleistet die Kontinuität und Einheit zwischen dem ererbten Stand der menschlichen Sündhaftigkeit und seiner ursprünglichen Unschuld, auch wenn der Mensch in der Geschichte diese Unschuld unwiderruflich verloren hat.“

Der Mensch in seiner Leiblichkeit wird auf dem „Weg der Erfahrung“ wahrgenommen: „Wir haben das Recht, von der Beziehung zwischen Erfahrung und Offenbarung zu sprechen, ja wir haben das Recht, die Frage nach ihrer wechselseitigen Beziehung zu stellen, auch wenn für viele zwischen der einen und der anderen eine Demarkationslinie läuft, die eine Linie völligen Gegensatzes und radikaler Antinomie bezeichnet. Ihrer Meinung nach muß zwischen Glaube und Wissenschaft, zwischen Theologie und Philosophie eine solche Trennungslinie gezogen werden. Bei der Formulierung dieses Standpunktes werden meist abstrakte Begriffe in Betracht gezogen, die nichts mit dem lebendigen Menschen zu tun haben.“

Der „Anfang“, also die ursprüngliche Unschuld vor dem Sündenfall, müsse mit dem „vollen Licht zu uns sprechen, das aus der Offenbarung hervorgeht“, und wird verbunden mit der Aussicht auf „Erlösung des Leibes“. Johannes Paul II. sieht hierin die Notwendigkeit einer Klärung, die dann zeigen kann, „warum und in welchem Sinn diese Theologie eine Theologie des Leibes sein muß“. Die Konturen dieser Theologie sollen im Folgenden nachgezeichnet werden.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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