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Begehren und Sünde in der „Theologie des Leibes“

Papst Johannes Paul II.

In der Katechese vom 23. April 1980 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 80/18) erörtert Johannes Paul II. weiter die Bedrohungen der „Einheit der Ehe“. Er erinnert daran, dass auch die Menschen heute Adressaten der Botschaft Christi sind: „Die Worte Christi haben einen klaren anthropologischen Inhalt; sie berühren jene ewiggültigen Werte, die Bestandteil einer angemessenen Anthropologie sind. Durch ihren ethischen Inhalt begründen diese Worte gleichzeitig eine solche Anthropologie und fordern sozusagen, dass der Mensch voll seinem eigenen Bild entspricht. Der Mensch, der Fleisch ist und als Mann durch seinen Körper und sein Geschlecht mit der Frau verbunden bleibt (darauf weist ja der Ausdruck ‚Du sollst nicht die Ehe brechen‘ hin), soll sich im Lichte dieser Worte Christi in seinem Innern, in seinem Herzen selbst wieder finden.“

Das Herz des Menschen wird, gemäß dem hebräischen Sprachgebrauch, als eine „Einheit von Denken, Wollen und Fühlen“ aufgefasst, als ein Ganzes, „das Herz als Mitte des Menschen wird für die Quelle des Willens, des Gemüts, der Gedanken und Gefühle gehalten“: „Das Herz ist jene Dimension des Menschseins, mit der der Sinn für die Bedeutung des menschlichen Leibes und die Ordnung dieses Sinnes direkt verbunden sind. Es handelt sich hier sowohl um jene Bedeutung, die wir in den vorausgegangenen Betrachtungen ‚bräutlich‘ genannt haben, als auch um jene, die wir als ‚zeugungsbezogen‘ bezeichnet haben.“

Von hier aus greift Johannes Paul II. erneut das Problem des Ehebruchs auf. Dieser bezeichnet das „Zerbrechen der Einheit“ von Mann und Frau, die sich im Sakrament der Ehe einander schenken, um ein Fleisch zu werden: „Der Mann bricht die Ehe, wenn er sich auf diese Weise mit einer Frau vereinigt, die nicht seine Ehegattin ist. Und auch die Frau bricht die Ehe, wenn sie sich so mit einem Mann vereinigt, der nicht ihr Ehegatte ist. Man muss daraus schließen, dass der ‚Ehebruch im Herzen‘, der vom Mann begangen wird, wenn er ‚eine Frau lüstern ansieht‘, einen klar umschriebenen inneren Akt bedeutet. Es handelt sich um ein Verlangen des Mannes, das sich in diesem Fall vom Mann auf eine Frau richtet, die nicht seine Ehefrau ist, um sich mit ihr zu vereinigen, als wäre sie seine Gattin, das heißt – um nochmals die Worte von Gen 2,24 zu gebrauchen – so, dass ‚die beiden ein Fleisch werden‘.“ Diese Art von Ehebruch ist in jeder Weise eindeutig und scharf als Sünde zu missbilligen.

Johannes Paul II. verweist auf die Verbindungen zwischen dem heimlichen Begehren und Sehen: „Diese Worte sagen nicht klar, ob die Frau, die so angesehen wird, einfach eine Frau oder die Ehefrau eines anderen Mannes ist; sie kann also die Frau eines anderen oder aber auch unverheiratet sein. Wir müssen vielmehr begreifen, indem wir uns vor allem auf das Wort stützen, dass Ehebruch eben etwas ist, was der Mann ‚in seinem Herzen‘ mit dem begehrlichen Blick begangen hat. Daraus lässt sich folgerichtig schließen, dass ein solcher Blick des Begehrens auf die eigene Frau keinen Ehebruch ‚im Herzen‘ darstellt, eben weil der entsprechende innere Akt des Mannes der eigenen Frau gilt, der gegenüber er nicht Ehebruch begehen kann. Wenn der eheliche Akt als äußerer Akt, in dem ‚die beiden sich verbinden, so dass sie ein Fleisch werden‘, in der Beziehung des Mannes zur eigenen Frau gestattet ist, dann ist bei dieser Beziehung auch der innere Akt sittlich.“

Was Christus für den Mann darlegt, gilt auch umgekehrt für die Frau: „Dass Christus sich direkt an den Mann als den wendet, der ‚eine Frau lüstern ansieht‘, soll nicht heißen, dass seine Worte in ihrer ethischen Bedeutung nicht ebenso der Frau gelten. Christus drückt sich so aus, um mit einem konkreten Beispiel zu erklären, wie die ‚Erfüllung des Gesetzes‘, das ihm Gott gegeben hat, zu verstehen ist und darüber hinaus wie das ‚überreiche Maß der Gerechtigkeit‘ gegenüber dem Menschen gemeint ist, der das sechste Gebot beobachtet. Christus bezweckt mit seiner Redeweise, dass wir nicht bei dem Beispiel als solchem stehenbleiben, sondern auch in den vollen ethischen und anthropologischen Sinn des Gesagten eindringen. Wenn das Weisungscharakter hat, so heißt das, dass wir auf seinen Spuren zur Erfassung der allgemeinen Wahrheit über den geschichtlichen Menschen gelangen können, die auch für die Theologie des Leibes Gültigkeit besitzt.“

Dies wird im Weiteren von Johannes Paul II. ergründet und entfaltet. Wir dürfen für unsere Zeit betonen und hervorheben: Ehebruch ist in sich Sünde, und der Ehebruch beginnt nicht mit der geschlechtlichen Vereinigung mit einem anderen Menschen, sondern bereits dort, wo sich Mann oder Frau aus der Verbindung sozusagen herauslösen und begierig ihre Blicke schweifen lassen. Der Mensch handelt immer ganz als Person und darf damit auch quasi nicht die Begierde als bloß körperlich verstehen, missverstehen und damit kleinreden, als ob ein solches Begehren menschlich verständlich sei. Es ist Sünde, nichts anderes, und damit Abwendung vom Ehepartner und von Gott.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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