19 Juli, 2025 / 7:00 AM
Am 15. April 1981 beginnt Johannes Paul II. mit einem neuen Zyklus von Katechesen zur „Theologie des Leibes“ und widmet sich im Besonderen dem Ethos der Kunst (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 81/18). Neben der objektiven Vorgabe des Leibes rückt nun erneut das „subjektive Bewusstsein“ und auch die „subjektive Erfahrung des Leibes“ in den Blick.
Der Leib gehört zum „Personsein des Menschen“: „Wir können den Leib nicht als eine objektive Gegebenheit außerhalb des subjektiven Personseins des Menschen, des Menschen in seinem Mann- und Frausein, ansehen. Nahezu sämtliche das Ethos des Leibes betreffenden Probleme sind gleichzeitig verknüpft mit seiner ontologischen Identität als Leib einer Person sowie mit dem Inhalt und der Qualität der subjektiven Erfahrung, das heißt des Erlebens sowohl des eigenen Körpers als solchem wie dieses Körpers in den Beziehungen zum anderen, besonders in der immerwährenden Beziehung zwischen Mann und Frau.“
Es geht also auch um den Menschen in seinem Handeln, und hierzu zählt Johannes Paul II. in besonderer Weise die Werke der Kultur und der Kunst. Er legt dar: „Der Mensch begegnet der Wirklichkeit des Leibes und erfährt den Leib auch, wenn dieser zu einem Thema seines schöpferischen Schaffens, zu einem Kunstwerk, zum Inhalt der Kultur wird.“
Die ästhetische Erfahrung des Leibes rückt in den Blick. Damit wird das „Ethos des Leibes“ angesprochen: „Zuerst und vor allem ist festzustellen, dass der menschliche Körper seit eh und je Gegenstand der Kultur im weitesten Sinne des Wortes ist, einfach weil der Mensch selber Träger der Kultur ist und in seinem kulturellen und kreativen Schaffen sein Menschsein einsetzt, den Leib eingeschlossen. Wir müssen bei unseren gegenwärtigen Überlegungen jedoch den Begriff ‚Kulturgegenstand‘ einengen und uns auf den Begriff als Thema des Kulturschaffens, im besonderen des künstlerischen Schaffens, beschränken. Es handelt sich also um die Thematisierung bzw. Objektivierung des Leibes in diesen Werken. Doch gilt es hier sogleich, wenn auch nur beispielsweise, einige Unterscheidungen zu treffen. Da ist einmal der lebendige menschliche Leib: der Körper des Mannes und der Frau, der von sich aus den Kunstgegenstand oder das Kunstwerk schafft (wie z. B. im Theater, im Ballett und bis zu einem gewissen Grad auch bei einem Konzert); etwas ganz anderes ist der Leib als Modell des Kunstwerks, wie bei den bildenden Künsten, bei Skulptur und Malerei.“
Auch Film und Fotografie zählt Johannes Paul II. hinzu, dort aber werde der „lebendige Mensch vorgeführt“ – und „in diesem Fall ist der Mensch bzw. der menschliche Körper nicht Modell eines Kunstwerks, sondern Gegenstand der Darstellung einer durch entsprechende Techniken erreichten Wiedergabe“.
Im Film oder Fernsehen würden der Mensch und sein Leib „zu einem anonymen Gegenstand gemacht“: „Eine solche Anonymität ist das Ergebnis der Verbreitung einer Darstellung und Wiedergabe des menschlichen Leibes, insofern er mit Hilfe der Reproduktionstechnik zum bloßen Gegenstand wird; das aber unterscheidet sich wohl ganz wesentlich von der Gestaltung des Modells im Kunstwerk, zumal in der Plastik. Diese Anonymität (die außerdem dazu dient, die Identität der dargestellten Person zu ‚verschleiern‘ oder zu ‚verbergen‘) stellt nun auch ein besonderes Problem vom Standpunkt des Ethos des menschlichen Leibes dar, und zwar allgemein in den Werken der Kultur, besonders aber in den Werken der sogenannten modernen Massenkultur.“
Kunst und Kultur werden somit zum Anwendungsgebiet der „Theologie des Leibes“, denn bereits Paul VI. habe die „Reinheit der Sitten“ durch die modernen Medien bedroht gesehen, in dem etwa ein anderer Raum sich für begehrliche Blicke noch öffnet. Das „Ethos des menschlichen Leibes“ gilt es also auch in der Welt von heute neu zu entdecken und beherzt zu verteidigen.
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