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Bayerisches Gericht weist Klagen gegen sogenannten Kreuzerlass zurück

Typisches Wegekreuz in Oberbayern

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass abgewiesen. Im Jahr 2018 hatte die bayerische Regierung beschlossen, im Eingangsbereich von Behörden des Freistaats ein Kreuz aufzuhängen.

"Die Entscheidungsgründe in den beiden Verfahren liegen noch nicht vor und werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst", teilte das Gericht am Donnerstag mit. "Erst mit der Zustellung der Entscheidungsgründe" beginne "die Frist von einem Monat für die Einlegung der Revision" beim Bundesverwaltungsgericht.

Der sogenannte Kreuzerlass wurde seit Einführung abgeschwächt, wie der Bayerische Rundfunk (BR) zusammenfasste: Zunächst sollte er "für alle staatlichen Gebäude gelten, also auch für Hochschulen, Archive, Museen und Theater".

"In einem zweiten Schritt wurden die Hochschulen und die Kulturstätten von der Vorschrift ausgenommen. Mittlerweile wurde das Aufhängen des Kreuzes zu einer 'Empfehlung' herabgestuft", deren Umsetzung indes nicht kontrolliert werde.

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