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Paare leben vor kirchlicher Hochzeit in der Regel „schon sechs Jahre zusammen“

Hochzeit

Einem Forschungsprojekt der Universitäten von Regensburg und Eichstätt-Ingolstadt zufolge leben Paare vor ihrer kirchlichen Hochzeit in der Regel „schon sechs Jahre zusammen, davon gut drei Jahre im gemeinsamen Haushalt“. Über die Ergebnisse der Befragung von mehr als 1.500 Teilnehmern an kirchlichen Ehevorbereitungskursen in drei bayerischen Bistümern sprach der Regensburger Moraltheologe Rupert Scheule mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

„Ein Viertel der Paare hatte schon ein oder sogar mehrere Kinder“, erklärte Scheule. „80 Prozent bezeichneten sich als religiös, fast alle waren katholisch, in die Kirche ging aber die Hälfte nie oder nur selten.“

Auch wenn die Paare häufig schon jahrelang zusammenleben, werde die Unauflöslichkeit der Ehe, wie es katholische Lehre ist, „nicht nur geteilt, sondern geradezu gesucht in der Kirche“.

„Die Befragten sehen da einen großen Unterschied zum Standesamt“, betonte der Moraltheologe. „Was dort geschieht, ist – salopp ausgedrückt – die Nummer, aus der man wieder herauskommt mit ein bisschen Geld und einem guten Anwalt. Das in der Kirche kann man eben nur einmal machen und wird als starkes Bekenntnis zum Partner betrachtet: Wenn ich Dich kirchlich heirate, dann meine ich es ernst, bis zum Tod.“

In der Ehevorbereitung gehe es den Befragten eher um „Fragen rund um Beziehungsqualität und Kommunikation in der Ehe“. Themen wie Finanzen, natürliche Familienplanung und „Sex in der Ehe“ seien unwichtiger, denn: „Nicht wenige haben ja auch schon Kinder.“

Laut überlieferter katholischer Lehre sind geschlechtliche Beziehungen der Ehe – zwischen einem Mann und einer Frau, auf Lebenszeit – vorbehalten. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es: „Manche, die zu heiraten beabsichtigen, beanspruchen heute eine Art Versuchsrecht. Wenn auch der Wille zur Heirat fest ist, besteht doch die Tatsache, daß verfrühte geschlechtliche Beziehungen ‚keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen‘.“

Entsprechend seien geschlechtliche Beziehungen „nur dann moralisch zu rechtfertigen, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist. Die menschliche Liebe läßt den bloßen ‚Versuch‘ nicht zu. Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner.“

Ein voreheliches Zusammenleben eines Paares umfasst auch unter Katholiken generell eine geschlechtliche Beziehung, weshalb etwa die US-amerikanischen Bischöfe fordern: „Da das [voreheliche] Zusammenleben gegen die Lehre der Kirche über sexuelle Liebe und Ehe verstößt, müssen die kirchlichen Amtsträger darüber sprechen und lehren.“

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