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Nach Gerichtsurteil gegen Kardinal Ouellet: Vatikan schreibt an französische Botschaft

Kardinal Marc Ouellet PSS neben Papst Franziskus im März 2024

Der Vatikan hat am Samstag bestätigt, man habe im Zusammenhang mit einem in Frankreich gefällten Gerichtsurteil zu der vermeintlich rechtswidrigen Entlassung einer Ordensfrau durch einen kanadischen Kardinal ein diplomatisches Schreiben an die französische Botschaft geschickt.

Ein französisches Gericht in Lorient in der Bretagne hatte Anfang April den kanadischen Kardinal Marc Ouellet PSS und mehrere andere Beteiligte zu einer Geldstrafe verurteilt, weil Sabine Baudin de la Valette, deren Ordensname Mutter Marie Ferréol war, im Oktober 2020 zu Unrecht entlassen worden sei.

Die 57-jährige Baudin de la Valette hatte Berichten zufolge seit 1987 in dem französischen Kloster gelebt, ohne dass es zu nennenswerten Zwischenfällen gekommen war. 2011 prangerte sie jedoch „schwere Missstände und Sachverhalte“ in der Gemeinschaft an.

Nach einem Besuch von Ouellet wurde sie aus der Gemeinschaft entlassen. Es wurde nie publik gemacht, was genau der Vatikan ihr vorwarf. Die ehemalige Ordensfrau sagte Berichten zufolge, das Entlassungsdekret habe sie beschuldigt, „einen bösen Geist zu haben“, aber „keine konkreten Gründe“ genannt.

Am Samstag berichtete Vatican News, Vatikan-Sprecher Matteo Bruni habe gegenüber Journalisten bestätigt, das vatikanische Staatssekretariat habe eine „Verbalnote“ – ein diplomatisches Schreiben – an die französische Botschaft beim Heiligen Stuhl übermittelt.

Das Schreiben betraf die „angebliche Entscheidung des Gerichts von Lorient in Frankreich in einem zivilrechtlichen Streit über die Entlassung von Frau Sabine de la Valette (ehemals Schwester Marie Ferréol) aus einem Ordensinstitut“, so Bruni.

„Ein mögliches Urteil des Gerichts von Lorient“, so Bruni, „könnte nicht nur erhebliche Fragen bezüglich der Immunität aufwerfen, sondern, wenn es über die interne Disziplin und die Mitgliedschaft in einem Ordensinstitut entscheiden würde, eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte auf Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der katholischen Gläubigen darstellen“.

Ouellet, der ehemalige Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, „hat nie eine Vorladung vom Gericht in Lorient erhalten“, erklärte Bruni. Der Vatikan habe von der Entscheidung des Gerichts „nur aus der Presse erfahren“.

Das Gericht warf der Ordensgemeinschaft unter anderem vor, das Entlassungsverfahren nicht korrekt durchgeführt zu haben. Es habe keine Vorwarnung und keine Begründung für die Entlassung durch die Gemeinschaft gegeben.

Außerdem, so das Gericht, habe die Gemeinschaft ihre Fürsorgepflicht verletzt, als sie Baudin de la Valette entließ. Ihr sei keine finanzielle Entschädigung angeboten worden, die es ihr ermöglicht hätte, „nach 34 Jahren Ordensleben und Dienst an ihrer Gemeinschaft im Geiste der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe, wie sie im kanonischen Recht festgelegt sind, angemessene zivile Lebensbedingungen zu genießen“.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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