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Erscheinungen und Offenbarungen: Kardinal Fernández kündigt neues Dokument des Vatikans an

Kardinal Víctor Manuel Fernández

Das Dikasterium für die Glaubenslehre überarbeitet derzeit ein Dokument, welches klare Richtlinien für die Unterscheidung von Erscheinungen, Offenbarungen und anderen übernatürlichen Ereignissen aufstellt.

Der Präfekt des Dikasteriums, Kardinal Victor Fernández, gab am 23. April gegenüber dem Register zu Protokoll, dass er und seine Mitarbeiter derzeit einen neuen Text mit klaren Richtlinien und Normen für die Unterscheidung von Erscheinungen und anderen Phänomenen fertigstellen.

Der Kardinal, der sich am Montag mit Papst Franziskus in Privataudienz traf, gab keine weiteren Einzelheiten zu dem Dokument bekannt, auch nicht, wann genau es veröffentlicht werden soll.

Das letzte Mal, dass das Lehramt des Vatikans ein allgemeines Dokument über Erscheinungen herausgab, war 1978, in den letzten Monaten des Pontifikats von Papst Paul VI. mit den „Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen”.

Die damalige Glaubenskongregation unter der Leitung des kroatischen Kardinals Franjo Šeper definierte in den „Normen über die Verfahrensweise bei der Untersuchung von angeblichen Erscheinungen oder Offenbarungen” den Prozess, den die katholische Kirche bei der Untersuchung von angeblichen Erscheinungen oder Offenbarungen verfolgt.

In dem Dokument wird dargelegt, dass es zunächst die Aufgabe der Kirche ist, die Fakten zu beurteilen. Im Falle eines positiven Ausgangs der Untersuchung kann anschließend die öffentliche Verehrung erlaubt werden. Schließlich ist ein Urteil über die Echtheit und den übernatürlichen Charakter des Ereignisses zu fällen.

Das Dokument umreißt die positiven und negativen Kriterien für die Beurteilung der Echtheit solcher Phänomene sowie die Frage, wann und wie die zuständigen kirchlichen Behörden, einschließlich des Heiligen Stuhls, einbezogen werden sollten. Es betont, dass bei der Untersuchung der Fakten „äußerste Vorsicht” geboten ist.

Das letzte vatikanische Dokument über Erscheinungen wurde 2001 von der damaligen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung herausgegeben. In einem „Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie: Prinzipien und Richtlinien” stützte sich die Kongregation auf den Katechismus der Katholischen Kirche und dessen Hinweise auf Privatoffenbarungen.

In diesem Abschnitt (Nr. 67) wird dargelegt, dass Privatoffenbarungen „nicht zum Glaubensgut gehören” und dass es nicht ihre Aufgabe ist, „die endgültige Offenbarung Christi zu verbessern oder zu vervollständigen”, sondern dazu beizutragen, dass wir in einem bestimmten Zeitabschnitt der Geschichte vollständiger nach ihr leben.

Der Katechismus der Kirche präzisiert: „Unter der Leitung des Lehramtes der Kirche weiß der Glaubenssinn der Gläubigen zu unterscheiden und wahrzunehmen, was in solchen Offenbarungen ein echter Ruf Christi oder seiner Heiligen an die Kirche ist“ (KKK 149).

Papst Pius X. thematisierte Erscheinungen ebenfalls in seiner Enzyklika Pascendi Dominici Gregis aus dem Jahr 1907. Darin wurde dargelegt, dass die Kirche in dieser Angelegenheit große Vorsicht walten lässt und lediglich eine Überlieferung mit dem Hinweis, dass die Kirche nicht für die Wahrheit der erzählten Tatsachen garantiert, erlaubt.

Im März veröffentlichte das Glaubensdikasterium ein als „lange verborgen” bezeichnetes Dekret aus dem Jahr 1951, in dem dargelegt wurde, dass die angebliche Erscheinung der Jungfrau Maria in Lipa auf den Philippinen im Jahr 1948 – auch bekannt als Unsere Liebe Frau der Mittlerin aller Gnaden – nicht übernatürlich war.

Seit vielen Jahren sorgt diese Erscheinung für Spannungen zwischen denjenigen, die sie für authentisch halten, und der katholischen Hierarchie auf den Philippinen.

Die angebliche Erscheinung, bei der die Jungfrau Maria einer 21-jährigen Postulantin der Karmeliterinnen namens Schwester Teresita Castillo in Lipa City ab dem 12. September 1948 über einen Zeitraum von 15 Tagen erschienen sein soll, wurde untersucht und an Rom weitergeleitet, woraufhin der Vatikan erklärte, sie sei nicht übernatürlich gewesen.

In einer begleitenden Erklärung zur Veröffentlichung des Dekrets stellte Kardinal Fernández fest, dass Mutter Maria Cecilia von Jesus aus dem Karmelitinnenkloster in Lipa 1951 gestanden hatte, „die Gläubigen über die angeblichen Erscheinungen in Lipa getäuscht zu haben und daraufhin um Vergebung gebeten zu haben”.

Die Glaubensbehörde veröffentlichte das Dekret des Jahres 1951, nachdem ein dominikanischer Exorzistenpriester, Pfarrer Winston Cabading, auf den Philippinen wegen „Verletzung religiöser Gefühle” verklagt worden war. Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe die Erscheinung von Lipa verunglimpft. Ein Richter wies die Klage gegen ihn ab – wegen unzureichender Beweise.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Übersetzt und redigiert aus dem Original der englischsprachigen Partnerzeitung von CNA Deutsch, dem National Catholic Register

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