Santiago de Querétaro, 16 Mai, 2024 / 2:15 PM
Ein mexikanisches Gericht hat zugunsten der Diözese Querétaro in der nördlichen Zentralregion des Landes entschieden, nachdem eine Person, die sich als Transgender bezeichnet, Klage eingereicht hatte und eine Änderung des Geschlechts in der eigenen Taufurkunde bzw. im Taufregister forderte.
Laut Tomás Henríquez, Direktor des Bereichs Lateinamerika und Karibik von ADF International – der juristischen Organisation, welche die Diözese in diesem Fall unterstützte – verlangte die 2021 eingereichte Klage, dass die Kirche die Taufurkunde ändert, „damit sie seine Behauptung widerspiegelt, eine Frau statt ein Mann zu sein“.
In einem Interview mit ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch, erklärte Henríquez am 14. Mai, die Kirche lehne die Änderung mit der Begründung ab, dass „die Lehre der Kirche über die Beschaffenheit der Person als Mann und Frau, die von Gott so geschaffen wurde, unveränderlich ist“.
Angesichts der Weigerung der Kirche wandte sich der Beschwerdeführer an das Nationale Datenschutzinstitut Mexikos (INAI), die für die Beurteilung von Klagen wegen Datenschutzverletzungen zuständige Bundesbehörde, welche die Diözese Querétaro anwies, die beantragte Änderung vorzunehmen.
Das Bistum focht diese Entscheidung mit rechtlicher Unterstützung von ADF International an, und die Entscheidung des INAI wurde zunächst von einem Bundesbezirksgericht aufgehoben. Die Diskussion wurde an das Bundesberufungsgericht des 22. Bezirks von Mexiko weitergeleitet, wo die endgültige Entscheidung zugunsten der Diözese von Querétaro ausfiel.
Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof der Nation (SCJN), dem höchsten Bundesgericht in Mexiko. Henríquez erklärte, der SCJN habe „abgelehnt“, den Fall zu übernehmen, „mit dem Hinweis darauf, dass er in seiner Rechtsprechung bereits ausreichende Leitlinien zur Lösung der Angelegenheit gegeben habe“.
„Damit hat das Berufungsgericht letztendlich zugunsten der Kirche entschieden, basierend auf den Argumenten der Autonomie religiöser Institutionen“, sagte er.
Der Direktor des Bereichs Lateinamerika und Karibik von ADF International betonte, dass dieses Urteil die „Autonomie der religiösen Institutionen“ begünstigt, die sich auf die Artikel 24 und 130 der mexikanischen Verfassung sowie auf die internationalen Abkommen stützt, welche das Land unterzeichnet hat. Darin werde „den Kirchen die Freiheit garantiert, ihre internen Angelegenheiten frei und ohne willkürliche Einmischung des Staates zu regeln“.
Henríquez wies darauf hin, dass in der Verteidigung der Diözese Querétaro argumentiert wurde, Taufregister hätten „keine andere Funktion oder Zielsetzung, als der Kirche zu ermöglichen, zuverlässige historische Aufzeichnungen über die Verwaltung der Sakramente zu führen“.
In diesem Sinne warnte er, dass der Staat, wenn er die Änderung der Register „erzwingen“ würde, „in die interne Verwaltung der Kirche eingreifen würde, was unzulässig ist“.
Für den Sachverständigen ist dieser Fall von grundlegender Bedeutung, da er zeigt, dass selbst dann, „wenn man das Vorhandensein eines so genannten Rechts auf Geschlechtsidentität anerkennt, dies der Person nicht das Recht gibt, der Kirche einen Anspruch auf Anerkennung als Frau aufzuzwingen“, wenn die Person männlich ist, wie in diesem Fall.
Andere Fälle in Lateinamerika
Der Fall in Mexiko ist kein Einzelfall. In Lateinamerika sind ähnliche Fälle aufgetreten, wie jener einer „Trans“-Person, die vom Erzbistum Salta in Argentinien die Änderung ihres Eintrags im Tauf- und Firmungsregister verlangte.
In diesem Fall wies der Oberste Gerichtshof Argentiniens die Forderung nach Änderung des Tauf- und Firmungsregisters mit der Begründung zurück, dass die katholische Kirche aufgrund der Trennung von Kirche und Staat und der Autonomie religiöser Organisationen vor solchen Forderungen geschützt ist.
Ähnliche Fälle wurden auch aus Bolivien und Chile gemeldet, und Tomás Henríquez betonte, dass diese Fälle „einen regionalen Trend in Bezug auf die Art und Weise, wie die Gerichte die Frage der Sakramentenregister in der katholischen Kirche angesichts der Forderungen von 'Trans'-Personen behandelt haben, aufzeigen“.
„Abgesehen von den Anträgen der Personen, die diese Änderung der Taufregister fordern, glaube ich, dass sie letztlich die Absicht offenbaren, die Kirche und die Kirchen zu unterwerfen“, warnte der Jurist, indem sie versuchen, „sie [die Kirche] dem Willen des Klägers und damit dem des Staates zu unterwerfen“.
(Die Geschichte geht unten weiter)
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