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Forschung an Embryonen in Deutschland? Forschungsministerin will Schutzgesetz lockern

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger

Die Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger fordert in einem neuen Diskussionspapier mehr „Freiheiten für die Forschung an Embryonen und Stammzellen“. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am vergangenen Samstag.

Das sechsseitige Papier mit dem Titel „Offensive für Technologieoffenheit“ plädiert für neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle, um „das Produktivitätswachstum in Deutschland nachhaltig zu steigern“. Stark-Watzinger zielt dabei auf Änderungen von Vorschriften ab, die ihrer Meinung nach „die freie Entfaltung des Forschergeists hierzulande behindern“.

Seit 1990 verbietet das Embryonenschutzgesetz die Forschung an menschlichen Embryonen in Deutschland. Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ist nur unter den strengen Auflagen des Stammzellgesetzes erlaubt.

Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ zitierte aus dem Originaldokument: „Der inzwischen seit mehreren Jahrzehnten bestehende rechtliche Rahmen für die Forschung mit humanen Embryonen und mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland bedarf deshalb dringend einer Überarbeitung. Denn angesichts der rasanten Fortschritte in der Zellbiologie und der medizinischen Forschung auch im internationalen Vergleich ist er nicht mehr zeitgemäß”.

Das Papier bezeichnet die „Forschung mit frühen humanen Embryonen und mit humanen embryonalen Stammzellen“ als „international erfolgreich“ und sieht darin „große Chancen und Potenziale für die moderne Medizin“. Konkrete Beispiele für diese „Erfolge“, „Chancen und Potenziale“ werden jedoch nicht genannt.

Bereits im vergangenen Jahr erklärte Stark-Watzinger in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: „Embryonenforschung ist wichtig, unsere Gesetze hierzu sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes neu prüfen und bewerten. [...] Die bestehenden Regulierungen sind zudem ein echter Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern“.

 

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