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Kardinal Robert Sarah antwortet seinen Kritikern

Kardinal Robert Sarah ist Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

Es ist die Replik eines Kardinals, der die Lehre der Kirche kennt: Mit klar begründeten Antworten hat sich Kardinal Robert Sarah an Kritiker gewandt, die auf sein Interviewbuch "Gott oder nichts" reagiert haben. Der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente erhielt auf dieses Buch neben viel Lob auch negative Reaktionen. Auf deren wesentlichen Vorwürfe ist er nun detailliert eingegangen.

Die Briefe offenbaren – das zeigt die hier dokumentierte Antwort – aus Sicht des Kardinals eine große Glaubenskrise, der gegenüber der Hirte aus Guinea nicht verschlossen bleiben konnte. Daher diese öffentliche Replik, die wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier so publizieren, wie er sie vor wenigen Tagen in französischer Sprache dem Magazin L'Homme Nouveau gegeben hat unter dem Titel:

"Le Cardinal Robert Sarah répond à des Contradicteurs"

Infolge des Interviews, das ich gegeben habe und welches am 19. Juli 2015 in der Zeitschrift Ouest-France erschienen ist, habe ich unter anderen die vier (respektvollen) Briefe erhalten, die ich hier (in anonymer Form) veröffentliche. [Anm. d. Übers.: in L’Homme Nouveau vom 21.11.15 wurden diese vier Briefe abgebildet.] Am 19. Juli hatte ich nach Äußerungen zu verschiedenen Themen einige "heiße Eisen" angerührt:

1. Die "Ehe" zwischen Menschen desselben Geschlechtes;

2. die Zulassung zu den Sakramenten von "wiederverheirateten" Geschiedenen; und sowohl für den Westen als auch für Afrika

3. die allgemeine Situation der Ehe; ohne schließlich zu vernachlässigen

4. den von einigen Priestern durch unwürdiges Verhalten verursachten Skandal. Die hier wiedergegebenen Briefe beschäftigen sich im Wesentlichen mit den Fragen 1, 2 und 3. Greifen wir also gemeinsam ihre Einwände auf, die allesamt auf Mißverständnissen beruhen. Und beginnen wir dabei mit dem strukturiertesten und argumentativsten Brief, dem von S. (vgl. S. 13 [Anm. d. Übers.: im franz. Original]).

 

Argument 1: Nach Ansicht von S. ist die Katholische Kirche "nicht die Hierarchie der Bischöfe, inklusive des Bischofs von Rom, sondern die Gesamtheit der Getauften (…). Um zu sagen, was die ‚Position der Kirche‘ ist, wäre es legitim, die Ansicht der Mehrheit wiederzugeben."

Antwort 1: Der erste Satz ist richtig. Das Denken der Gläubigen repräsentiert jedoch nur dann die "Position der Kirche", wenn es im Einklang steht mit der Gemeinschaft der Bischöfe: "Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut , dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird." (Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, 10). Außerdem geht es nicht um Mehrheit, sondern um Einmütigkeit:

"Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie ‚von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien‘ ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thes 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an." (1)

Schließlich ist diese Einmütigkeit eine hinreichende Bedingung dafür, zu erklären, daß eine Aussage zum geoffenbarten Glaubensgut gehört (das war der Fall bei der Aufnahme Mariens in den Himmel), nicht jedoch eine notwendige Bedingung: es kommt vor, daß das Lehramt eine Glaubenswahrheit feierlich definiert, bevor die Einmütigkeit erreicht ist (wie im Fall der Päpstlichen Unfehlbarkeit beim Ersten Vatikanischen Konzil).

 

Argument 2: S. kritisiert meine Formulierung: "Gott steht mit Adam und Eva am Anfang der Familie".

Antwort 2: Als ausgebildeter Exeget weiß ich, daß in der Bibel nicht alles wortwörtlich zu nehmen ist. Man muß den verschiedenen literarischen Gattungen Rechnung tragen, dem Instrumentarium des menschlichen Verfassers, der selbst  ein Werkzeug des Heiligen Geistes ist. (vgl. Dei Verbum, 11-12). Nachdem dies in Erinnerung gerufen ist, können wir jedoch festhalten, daß in den ersten Kapiteln des Buches Genesis unbestreitbar die heilbringende Wahrheit offenbart ist, daß Gott der Schöpfer der ersten Menschen ist; und die Bibel betont dabei die Tatsache, daß er sie als Mann und Frau erschaffen hat. Diese Dualität ist wesentlich dafür, wirklich eine menschliche Person in der Weise zu sein, wie Gott sie gewollt hat: "Als Mann und Frau erschuf er sie" (Gen 1, 27), damit sie untrennbar vereint leben in einer vollkommenen und fruchtbaren Komplementarität.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Dieser Punkt ist darüber hinaus von Jesus Christus selbst bestätigt worden:

"Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Mt 19, 4-6).

Jesus bezieht sich hier auf Gen 1, 27-28.

 

Argument 3: "Glauben Sie wirklich, daß der Homosexuelle eine Wahl hat? Er wird sich eines Tages bewußt, was er ist, und erkennt sehr schnell, daß er … keine Wahl hat!"

Antwort 3: Offensichtlich wird hier die häufig nicht gewählte homosexuelle Neigung verwechselt mit den homosexuellen Akten, welche, wenigstens manchmal, zum großen Teil vom Willen abhängen. Das Argument meines Kritikers ist darüber hinaus auch ausdrücklich in einem lehramtlichen Dokument zurückgewiesen worden:

"Einige vertreten die Ansicht, homosexuelle Neigung sei in bestimmten Fällen nicht das Ergebnis einer freien Entscheidung; die homosexuellen Personen hätten keine andere Wahl, sondern müßten sich homosexuell verhalten. Daher handle eine solche Person, selbst wenn sie sich auf homosexuelles Tun einlasse, wegen fehlender Freiheit nicht schuldhaft. (…) In der Tat können in einem bestimmten Fall Umstände auftreten oder in der Vergangenheit aufgetreten sein, welche die Schuldhaftigkeit des einzelnen vermindern oder geradezu aufheben, während andere Umstände sie wiederum vermehren können. Was auf jeden Fall vermieden werden muß, ist die ebenso unbegründete wie demütigende Annahme, das geschlechtliche Verhalten homosexueller Partner sei immer und vollständig dem Zwang unterworfen und daher frei von Schuld. In Wirklichkeit muß auch bei den Personen mit homosexueller Neigung jene grundlegende Freiheit anerkannt werden, welche die menschliche Person als solche charakterisiert und ihr eine besondere Würde verleiht. Wie bei jeder Umkehr vom Bösen kann, dank dieser Freiheit, das von der göttlichen Gnade erleuchtete und gestärkte Mühen es jenen Personen gestatten, homosexuelles Tun zu unterlassen." (2)

Heute erheben manche bewußt und in eigener Verantwortung den Anspruch, homosexuell zu sein, bisweilen auch mittels öffentlicher Demonstrationen. Eine nicht geringe Anzahl westlicher Regierungen und die Vereinten Nationen arbeiten daran, unter denen, die sich als Homosexuelle fühlen, die Bewußtwerdung dieser sexuellen Orientierung zu fördern, und verteidigen sie als ein Recht. Es werden nicht nur Gesetze verabschiedet, um Homosexuelle, Lesbierinnen und Transsexuelle weltweit zu schützen und die rechtliche Verpflichtung der Staaten zu fordern, Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu beenden. Sondern die UNO geht sogar so weit, zu erklären, daß diese Rechte über jeder Sitte, Tradition, jedem kulturellen Wert und religiösen Glauben stehe (Botschaft zu den Menschenrechten von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon vom 2. Juli 2012).

Nun hat einerseits das Wort Gottes (u.a. Röm 1, 24-26) homosexuelle Akte klar verurteilt, welche, vom objektiven Gesichtspunkt aus, schwer schuldhafte Handlungen sind, und die Kirche hat sich definitiv zu dieser Frage geäußert:

"Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet (Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10), hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘ (CDF, Erklärung ‚Persona humana‘, 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen." (KKK 2357) (3)

Andererseits lehrt das Lehramt auch, daß für die von dieser Orientierung betroffenen Personen die Pflicht und die Möglichkeit bestehen, durch Askese und Bemühung um Verzicht entschlossen zur Umkehr und somit zur Keuschheit zu gelangen:

"Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft -‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern." (KKK 2359)

Wohl gemerkt können "Unkenntnis, Gewalt, Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände … die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben" (KKK 1746).

Heutzutage setzen die Massenmedien und die "Gay-Lobbies" erhebliche Mittel ein, damit homosexuelle Handlungen als normal aufgefaßt und sogar als ein Recht angesehen werden. Wir fügen hinzu, daß Therapien bestehen, die zu einem großen Teil effektiv sind, und daß es Teil der angesprochenen Anstrengung sein kann, sich einer solchen zu unterziehen (4).

 

Argument 4: "Glücklicherweise ist das Mahl Jesu kein Belohnungsnachtisch".

Antwort 4: Ohne sich dessen bewußt zu sein, wirft der Verfasser hier der Kirche vor, jansenistisch zu sein. Nun lehrt die Kirche einerseits, gegen die Jansenisten, daß die Anhänglichkeit an eine von ihrer Materie her läßliche Sünde nicht von der eucharistischen Kommunion ausschließen muß, welche ja gerade die Kraft gibt, sich von dieser Anhänglichkeit  zu lösen. Andererseits hat die Kirche immer mit Bestimmtheit daran festgehalten, daß man nicht kommunizieren kann, wenn man sich bewußt ist, im Stand der Todsünde zu sein, ein Grundsatz, der von Johannes Paul II. im Jahre 2003 in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, Nr. 36, als definitiv in Erinnerung gerufen wurde:  "In diesem Sinn hält der Katechismus der Katholischen Kirche mit Recht fest: ‚Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt‘. [74] Ich möchte deshalb bekräftigen, daß in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, daß dem würdigen Empfang der Eucharistie ‚die Beichte vorausgehen muß, wenn einer sich einer Todsünde bewußt ist‘. [75]" (5) Nicht einmal ein Papst kann von solch einem göttlichen Gesetz dispensieren.

 

Argument 5: Meinem Kritiker nach (dessen Treue im Priesteramt ich sehr wohl begrüße) zögern tausende von Priestern nicht, die Kommunion an alle auszuspenden.

Antwort 5: Weisen wir zunächst darauf hin, daß eine solche Ansammlung von geweihten Dienern der Kirche (die sicher unter anderer Hinsicht sehr wohl respektabel sind) sich [als solche] keiner Lehrautorität erfreut. Des weiteren vermengt eine solche Position, wie auch immer es um die Authentizität dieser "Statistik" bestellt sein mag, in bezug auf Personen, die in einem öffentlichen und dauerhaften Stand der Sünde leben, wie zum Beispiel Ehebruch oder ständige Untreue dem Ehepartner gegenüber oder häufige und schwerwiegende geschäftliche Diebstähle, verschiedene Situationen:

  1. den Fall, indem ein Gläubiger endlich bereut und den festen Vorsatz faßt, in Zukunft den Rückfall in die Sünde zu vermeiden, die heilige Absolution empfängt und daher zur heiligen Eucharistie hinzutreten kann, und
  2. den Fall eines Gläubigen, der nicht gewillt ist, zukünftig objektiv schwer schuldhafte Handlungen zu unterlassen, und der so dem Wort Gottes und dem Bund widerspricht, welcher ja gerade durch die Eucharistie bezeichnet wird.

In diesem letzteren Fall wird der "feste Vorsatz" ausgeschlossen, von dem das Konzil von Trient erklärt hat, daß er notwendig sei, um von Gott die Vergebung zu empfangen. Präzisieren wir, daß  dieser feste Vorsatz nicht darin besteht, zu wissen, daß man nicht mehr sündigen wird, sondern sich in seinem Willen dazu zu entscheiden, die geeigneten Mittel zu ergreifen, um die Sünde zu vermeiden. Ohne den festen Vorsatz (außer im Falle vollständiger und nicht schuldhafter Unwissenheit) bliebe ein solcher Christ im Stand der Todsünde, und beginge durch den Empfang der Kommunion eine schwere Sünde. Im Fall, daß sein Stand der Sünde öffentlich bekannt ist, haben die Diener der Kirche von ihrer Seite her auch kein Recht mehr, ihm die Kommunion zu spenden (6). Wenn sie es täten, wäre ihre Sünde vor dem Herrn größer. Es würde sich um bewußte Komplizenschaft und vorausbedachte Profanation des Heiligsten Sakramentes des Leibes und Blutes Jesu handeln.

 

Argument 6: Die Position der Kirche würde bedeuten, den Homosexuellen (und den wiederverheirateten Geschiedenen) das Leben schwer zu machen.

Antwort 6: Im Gegensatz zu dieser böswilligen Karikatur besteht die Haltung der Kirche nicht darin, Personen zurückzuweisen, sondern darin, ihnen nicht ein Sakrament zu spenden, zu dem ihre gegenwärtige Lebensweise im Widerspruch stünde. Die Kirche hat nicht vernachlässigt, die Pflicht der Hirten in Erinnerung zur rufen, diesen Christen, die Opfer bedeutsamer Leiden sind, mit einer großen Einfühlsamkeit zu begegnen. Indem ich mich auf den Fall der homosexuellen Neigung beschränke, rufe ich Nr. 2358 des Katechismus der Katholischen Kirche in Erinnerung:

"Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen hat tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfaßtheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen."

Eine Neigung ist keine Sünde. Aber sich wie ein Stück Holz im Wasser mitreißen zu lassen, ist eines Mannes oder einer Frau nicht würdig. Und "Gott freut sich nicht über erniedrigende Situationen, obgleich er Schlechtes zum Guten wandeln und aus unseren Schwächen das Leben zeugen kann" (7).

 

Argument  7: Eine Briefkorrespondentin, deren hohes Alter den größten Respekt verlangt, nennt den Fall einer Katholikin, welche infolge von Gewalt in der Ehe als "Wiederverheiratete"  lebt, jedoch intensiv am Leben ihrer Pfarrei teilnimmt. Sollte uns das nicht motivieren, ihr die heilige Kommunion zu spenden?

Antwort 7: Ich erkenne die diesem Einwand zugrundeliegende Großherzigkeit an. Dieser vermischt jedoch oder vernachlässigt folgende verschiedenen Aspekte:

1. Wenn jemand häuslicher Gewalt ausgesetzt ist, hat er das Recht, sich von seinem Ehepartner zu trennen. (8)

2. Die Kirche erlaubt, mittels der Scheidung die zivilen Rechte einer legitimen Trennung einzufordern. (9) Die Scheidung als solche hindert nicht am Sakramentenempfang.

3. Ein Partner, der habituell zu ehelicher Gewalt greift, leidet wahrscheinlich an einer psychischen Krankheit, welche eventuell Grund für eine von Anfang an bestehende Nichtigkeit der betreffenden Ehe ist. (10)

4. Wenn die Kirche die erste Ehe für ungültig erklären würde, könnte das Opfer eine andere Ehe eingehen, wenn die übrigen Voraussetzungen für dieses Sakrament gegeben sind.

5. Es kann passieren, daß ein Geschiedener aus gewichtigen Gründen (wie etwa die Erziehung der Kinder) seinen Partner nicht verlassen kann. In diesem Fall muß die betreffende Person, um die Absolution zu empfangen und zur heiligen Kommunion hinzuzutreten, sich verpflichten, sich mit dem zweiten Partner jener Akte zu enthalten, welche gemäß göttlichem Gesetz wirklichen Ehepartnern vorbehalten sind. (11) Nun zeigt die Erfahrung zahlreicher Paare, daß dies oft sehr schwierig ist; nichtsdestotrotz ist es möglich mit der Hilfe der Gnade Gottes, einer geistlichen Begleitung und dem häufigen Empfang des Sakramentes der Versöhnung. Tatsächlich erlaubt das Letztere, im Fall der Niederlage sich auf dem guten Weg um so entschlossener neu zu erheben und Schritt für Schritt in der Keuschheit voranzuschreiten.

6. Die Teilnahme am Leben der Pfarrei durch einen Geschieden-Wiederverheirateten, der noch nicht bereit ist, die Keuschheit zu versprechen, disponiert ihn gerade dafür, das eigene Herz der Gnade zu öffnen, dieses notwendige Versprechen zu geben. (12)

 

Argument 8: Nach einem anderen Priester, der sich auf seine Erfahrung als Fidei Donum in Afrika stützt, entspricht die afrikanische Familie nicht der von mir gegebenen Beschreibung.

Antwort 8: Mir ist unbekannt, von welchem Land und welcher Diözese dieser Priester spricht. Aber in Westafrika ist trotz des massiven islamischen Einflusses in der echten Tradition unserer Vorfahren die Ehe monogam und unauflöslich. Ich spreche davon in "Gott oder Nichts". (13) So versichere ich, daß "momentan die Familie (in Afrika) stabil, dauerhaft, traditionell bleibt". Ich meine damit in keiner Weise, daß die afrikanische nichtchristliche Familie ein Vorbild sei, denn sie leidet offensichtlich unter den Spuren der Sünde und kennt darüber hinaus ihre Schwierigkeiten. Ich behaupte lediglich, daß in der afrikanischen Kultur im allgemeinen

1. die Familie weiterhin auf der heterosexuellen Verbindung gegründet ist,

2. die Ehe ohne Scheidung angestrebt wird, trotz des Paradigmas der simultanen Polygamie,

3. diese für die Fortpflanzung offen ist und

4. die familiären Bande als sakral gelten.

Ist es nicht am Ende auch das, was mein Korrespondent mit Missionserfahrung unterstreichen wollte? (Ich betone hier die Großzügigkeit des ‚Fidei Donum‘, also eines westlichen Diözesanpriesters, der freiwillig in einem Missionsland evangelisiert.) Im übrigen ist die hier behandelte Frage anderer Natur: nämlich die nach dem möglichen graduellen Voranschreiten der Pastoral bei der Evangelisierung nichtchristlicher Familien, die noch von durch die Sünde hervorgerufenen Abwegen geprägt sind, bei denen jedoch gewisse Traditionen imstande sind, evangelisiert zu werden und als Ausgangspunkt für die Verkündigung Christi zu dienen. Auf jeden Fall kann man, wenn mein Gesprächspartner mir unterschwellig vorzuwerfen scheint, ich würde die "afrikanische Familie" auf jene reduzieren, die das christliche Ideal lebt, sie umgekehrt auch nicht auf den polygamen Typ festlegen (sei er nun "traditionell" oder muslimisch).

 

Schlußfolgerung

Schließlich möchte ich zum Ausdruck bringen, daß ich mich als Bischof in meinem Herzen verletzt fühle, wenn ich ein solches Unverständnis für die definitive Lehre der Kirche von Seiten meiner priesterlichen Mitbrüder feststellen muß. Ich kann mir nicht erlauben, mir einen anderen Grund für eine solche Verwirrung vorzustellen als eine unzureichende Ausbildung meiner Mitbrüder. Als Verantwortlicher für die Sakramentendisziplin im gesamten Bereich der lateinischen Kirche bin ich im Gewissen gehalten, in Erinnerung zu rufen, daß Christus den ursprünglichen Schöpfungsplan einer monogamen, unauflöslichen Ehe wiederhergestellt hat, welche sowohl auf das Wohl der Ehegatten hingeordnet ist als auch auf die Zeugung und Erziehung von Kindern. Er hat darüber hinaus die Ehe zwischen Getauften in den Rang eines Sakramentes erhoben, welches den Bund Gottes mit seinem Volk bedeutet, genauso wie die Eucharistie. Nichtsdestoweniger existiert auch das, was die Kirche die "legitime" Ehe [Anm. d. Übers.: im Deutschen eher "Naturehe"] nennt. Die sakrale Dimension dieser "natürlichen" Ehe macht daraus ein Element der Vorbereitung und Erwartung des Sakramentes, vorausgesetzt, sie respektiert die Verschiedengeschlechtlichkeit und gleiche Würde beider Ehepartner ebenso wie ihre spezifischen Rechte und Pflichten und daß der Ehekonsens nicht die Monogamie, die Unauflöslichkeit und Fortdauer bis zum Tod sowie  die Öffnung auf das Leben hin ausschließt. Hingegen prangert die Kirche die in die menschliche Liebe eingeführten Deformationen an: die Homosexualität, die Polygamie, den Männlichkeitskult, die wilde Ehe, die Scheidung, die Empfängnisverhütung etc. Gleichwohl verdammt s i e niemals die Personen. Aber sie beläßt diese auch nicht in ihren Sünden. Wie ihr Meister hat sie den Mut und die Liebe, ihnen zu sagen: Geh und sündige von nun an nicht mehr. Die Kirche nimmt die Menschen nicht nur mit Barmherzigkeit, Respekt und Einfühlsamkeit an. Sie lädt mit Entschiedenheit zur Umkehr ein. In ihrer Nachfolge fördere ich die Barmherzigkeit gegenüber den Sündern (wir alle gehören dazu), aber auch die Festigkeit gegenüber Sünden, die mit der Liebe zu Gott unvereinbar sind, welche durch die sakramentale Kommunion bekannt wird. Heißt das nicht, die Haltung des Sohnes Gottes nachzuahmen, welcher zur Ehebrecherin gesagt hat: "Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von nun an nicht mehr." (Joh 8, 11) ?

ROBERT KARDINAL SARAH

Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

 

 

  1. Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, 12. Die Hervorhebungen in Kursivschrift stammen von mir.
  2. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE (CDF), 1. Oktober 1986, Schreiben an alle Bischöfe über die Seelsorge für homosexuelle Personen – Homosexualitatis problema, § 11; DC, 1986, 1160-1164. Dies ist der wichtigste Text zum Thema.
  3. In Bezug auf die Homosexualität beschränken wir uns direkt auf lehramtliche und für die Universalkirche gültige Texte. Außer dem, was wir an anderer Stelle zitieren, vgl.: CDF, 29. Dezember 1975, Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik - Persona humana; La Documantation catholique (DC), 1976, S. 1-11; - CDF, 15 juin 1977, Lettre au général des jésuites contre le livre The Church and the Homosexual ; DC, 1978, 309-311 ; - Johannes Paul II., 5. Oktober 1979, Ansprache an die amerikanischen Bischöfe ; DC, 1979, 928 ; - CDF, 23. Juli 1992, Einige Anmerkungen bezüglich der Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen; DC, 1992, 783-785; - Johannes Paul II., 21. Januar 1999, Ansprache an die Rota Romana, §5; DC, 1999, 205; - CDF, 31. Mai 1999, Notification concernant Sister Jeannine Gramick (…) ; DC, 1999, 197 ; - Päpstlicher Rat für die Familie (CCPF), 17. März 2000, Erklärung bezüglich der Resolution des Europäischen Parlaments am 16. März 2000 ; DC, 2000, 398-399 ; - CDF, 3. Juni 2003, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften; DC, 2003, 798-803; - CDF, 31. Mai 2004, Schreiben an die Bischöfe  über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt, § 2; DC 2004, 775-784.
  4. Vgl. bspw. PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE, MENSCHLICHE SEXUALITÄT: WAHRHEIT UND BEDEUTUNG, Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie; DC, 1996, S. 225-227, besonders S. 226.
  5. Die Fußnoten (74) und (75) verweisen auf folgende Stellen: (74): Katechismus der Katholischen Kirche, 1385; vgl. CIC, can. 916; CCEO, can. 711. – (75) Johannes Paul II., Ansprache an die Mitglieder der heiligen Pönitentiarie und an die Beichtväter der römischen Patriarchalbasiliken (30. Januar 1981): AAS 73 (1981), 203; vgl. Konzil von Trient, 13. Sitzung, Dekret über das Sakrament der Eucharistie, Kap. 7 und Kan. 11: DH 1647, 1661; (Dumeige), La Foi catholique, nn. 742. 755.
  6. Folgende Evangelienperikopen wären nachzulesen: Mt 5, 31-32 ; 19, 3-9 ; Mk 10, 2-12 ; Lk 16, 18 ; Röm 7, 2-3 ; 1 Kor 7, 10-11 ; 11, 27-29 ; für die gesamte Zeit der Patristik vgl. : Henri Crouzel, s.j., L’Église primitive face au divorce, Paris, Beauchesne, 1971. Für das jüngere Lehrmt sind die wesentlichen und definitiven Texte : Johannes Paul II, Nachsynodales Schreiben Familiaris consortio, n. 84 ; DC, 1982, S. 1-37 ; - Johannes Paul II, 25. Januar 1983, Codex des kanonischen Rechtes, Can. 915-916 ; - CDF, 14. September 1994, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen – Annus Internationalis Familiae; DC, 2000, 158-161; - ERKLÄRUNG DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR DIE GESETZESTEXTE, 24. Juni 2000, über die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene (zu Can. 915); DC, 2000, 715-716; - Benedikt XVI., 22. Februar 2007, Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, Nr. 20 und 29; DC, 2007, 303-343.
  7. Dom Samuel, De tout cœur, sur l’avenir chrétien de notre temps, Ad Solem, 2011, p. 29.
  8. Johannes Paul II, Codex des kanonischen Rechtes, Can. 1153.
  9. Vgl. Johannes Paul II., 21. Januar 2002, Ansprache an die Rota Romana.
  10. Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, Can.  1095, 3°.
  11. Vgl. Johannes Paul II, 2. November 1981, Nachsynodales Schreiben Familiaris consortio, Nr. 84.
  12. Vgl. ibidem.
  13. Dieu ou rien, Entretiens sur la foi, p. 355-357, Fayard, 422 p., 21,90 €. [deutsch : Gott oder Nichts, Ein Gespräch über den Glauben, S. 351-351, Fe-Medienverlag, 399 S., 17,80 €.]

Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung von Kardinal Robert Sarah und L'Homme Noveau.

 

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