Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck empfiehlt, in den nächsten Wochen auf werktägliche Messen weitgehend zu verzichten. Die öffentlichen Gottesdienste sollten möglichst auf die Sonn- und Feiertage beschränkt werden, so der Ruhrbischof. Zugleich erklärt er: "Ich bin mir sehr bewusst, dass eine breite Öffentlichkeit sehr kritisch auf die Möglichkeiten der Religionsgemeinschaften blickt, unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gottesdienste feiern zu dürfen. … Wir sollten deshalb sehr sorgsam und sensibel an den kommenden Feiertagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen." Es heißt weiter: "Darüber hinaus empfiehlt Overbeck den Pfarreien und Gemeinden unter anderem, auf die Feier der werktäglichen Gottesdienste weitgehend zu verzichten."

Wer immer, wie kritisch und wie groß die "breite Öffentlichkeit" auch sein mag – ich bleibe davon überzeugt, dass die Religionsfreiheit, die die Verfassungsväter und -mütter im Grundgesetz verankert haben, im Bewusstsein vor Gott und den Menschen, ein hohes, schützenswertes Gut ist. Hierzu gehört auch die Religionsausübung, mit anderen Worten: die gottesdienstliche Versammlung, für uns Katholiken die Feier der heiligen Messe sowie der Empfang der Sakramente. Ebenso ist mir vorstellbar, dass die Ausübung des Glaubens öffentlich Anstoß erregt, kritisch gesehen oder sogar geringschätzig beurteilt wird. Das ist nichts Neues. Und wenn das so ist, so macht das doch gar nichts, oder? Den Religionsgemeinschaften werden in der Zeit des zweiten "Lockdown" auch keine Sonderrechte zugestanden. Man kann sich innerkirchlich etwa über das Gemeindegesangsverbot aufregen – und ich kann das Verbot ebenso verstehen wie die Traurigkeit über den ausbleibenden Gesang –, das ist weltlich erlaubt. Aufs Ganze gesehen ist das Gesangsverbot unerheblich. Sehr viel wichtiger finde ich, froh und dankbar dafür zu sein, dass wir Gottesdienste feiern können und dürfen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der herrschenden Infektionsschutzkonzepte. Beispielhaft deutlich gemacht hat dies Pater Martin Ramm in seinem wichtigen Beitrag auf CNA Deutsch: "Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich befürworte das Tragen der »Maske« überall dort, wo die weltlichen Behörden oder die kirchliche Obrigkeit dies fordert. Lehrt uns doch der Glaube, der rechtmäßigen Autorität zu folgen, nämlich immer dann, wenn eine Forderung nicht gegen das Gewissen ist."

Das gilt analog für das Gesangsverbot. Man muss aber niemals eine Regel befolgen, die von staatlicher Seite gar nicht verordnet ist oder gefordert wird. Das heißt also: Wenn Gottesdienste gefeiert werden dürfen, dürfen Gottesdienste gefeiert werden. Wir müssen uns im Übrigen auch nicht dafür entschuldigen, dass wir römisch-katholisch sind und bleiben möchten. Wir sehnen, wir verzehren uns nach dem Brot des Lebens. Wir feiern die heilige Messe auch nicht gegen andere oder in Opposition zu irgendwelchen Meinungen in der Welt. Die heilige Messe ist niemals ein politisches Ereignis.

Der Katechismus erklärt die Feier der Eucharistie ausführlich. Verwiesen sei nur auf die Abschnitte 1356 und 1357: "Die Christen feiern von Anfang an die Eucharistie, und zwar in einer Form, die sich trotz aller Verschiedenheit der Zeiten und der Liturgien im Wesentlichen nicht geändert hat. Sie tun dies, weil sie sich durch den Auftrag verpflichtet fühlen, den der Herr am Abend vor seinem Leiden gegeben hat: »Tut dies zu meinem Gedächtnis!« (1 Kor 11,24-25). Diesen Auftrag des Herrn erfüllen wir, wenn wir das Gedächtnis seines Opfers feiern. Damit bringen wir dem Vater dar, was er selbst uns gegeben hat: die Gaben seiner Schöpfung, Brot und Wein, die durch die Worte Christi und durch die Kraft des Heiligen Geistes Leib und Blut Christi geworden sind. So wird Christus geheimnisvoll und wirklich gegenwärtig."

Es wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach äußerst unsensibel gegenüber dem Auftrag des Herrn, wenn auf die öffentliche Feier heiliger Messen – die erlaubt ist – aus irgendwelchen Gründen verzichtet würde. Stattdessen sei auf das beherzigenswerte Wort des heiligen Benedikt verwiesen: "Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden."

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