Die „Berufung der menschlichen Person zur Liebe“ gebe es in zwei ganzheitlichen Dimensionen, in der Ehe und in der Jungfräulichkeit. Beide Formen entsprächen der „konkreten Verwirklichung der tiefsten Wahrheit des Menschen“.

Johannes Paul II. spricht in diesem Sinne über Sexualität, die den Ehepartnern vorbehalten sei. Die geschlechtliche Liebe, in der sich Mann und Frau einander schenken, sei „keineswegs etwas rein Biologisches“, sondern betreffe den „innersten Kern der menschlichen Person“: „Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen, wenn sie in jene Liebe integriert ist, mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten. Die leibliche Ganzhingabe wäre eine Lüge, wenn sie nicht Zeichen und Frucht personaler Ganzhingabe wäre, welche die ganze Person, auch in ihrer zeitlichen Dimension, miteinschließt. Wenn die Person sich etwas vorbehielte, zum Beispiel die Möglichkeit, in Zukunft anders zu entscheiden, so wäre schon dadurch ihre Hingabe nicht umfassend.“

Diese Ganzhingabe gehe auch mit der „verantworteten Fruchtbarkeit“ einher: „Auf die Zeugung eines Menschen hingeordnet, überragt diese ihrer Natur nach die rein biologische Sphäre und berührt ein Gefüge von personalen Werten, deren harmonische Einfaltung den dauernden, einträchtigen Beitrag beider Eltern verlangt.“ Nur im „Bund ehelicher Liebe“ sei diese Hingabe möglich: „Die Ehe als Institution ist weder ein ungebührliches Eingreifen der Gesellschaft oder der Autorität noch ein von außen kommendes Auferlegen einer Form, sondern eine dem ehelichen Liebesbund innewohnende Notwendigkeit, der sich dadurch der Öffentlichkeit als etwas Einmaliges und Ausschließliches kundtut, damit so die Treue zum Plan des Schöpfergottes voll verwirklicht wird. Eine solche Treue beeinträchtigt keineswegs die Freiheit der Person, sondern schützt sie vielmehr vor jedem Subjektivismus und Relativismus und läßt sie an der schöpferischen Weisheit Gottes teilhaben.“

Die Liebesgemeinschaft zwischen Gott und den Menschen komme im „bräutlichen Bündnis von Mann und Frau“ zum Ausdruck: „Selbst die Sünde, die den ehelichen Bund verletzen kann, wird zum Abbild der Untreue des Volkes gegen seinen Gott: der Götzendienst ist Prostitution (vgl. Jer 3,6-13; Ez 16,25), die Untreue ist Ehebruch, der Ungehorsam gegen das Gesetz ist ein Verrat an der bräutlichen Liebe des Herrn.“

Die Gemeinschaft zwischen Gott und den Menschen finde ihre „endgültige Erfüllung in Jesus Christus“. Er offenbare die „Urwahrheit über die Ehe“ und ermögliche dem Menschen, sie zu verwirklichen, indem er den Sünder von seiner „Herzenshärte“ befreie: „Diese Offenbarung gelangt zur endgültigen Vollendung in der Liebesgabe, die das göttliche Wort der Menschheit macht, indem es die menschliche Natur annimmt, und im Opfer, mit dem Jesus Christus sich am Kreuz für seine Braut, die Kirche, darbringt. In diesem Opfer wird der Plan vollständig enthüllt, den Gott dem Menschsein des Mannes und der Frau seit ihrer Schöpfung eingeprägt hat (vgl. Eph 5,32 f.); die Ehe der Getauften wird so zum Realsymbol des neuen und ewigen Bundes, der im Blut Christi geschlossen wurde. Der Geist, den der Herr ausgießt, macht das Herz neu und befähigt Mann und Frau, einander zu lieben, wie Christus uns geliebt hat. Die eheliche Liebe erreicht dadurch jene Fülle, auf die sie von innen her ausgerichtet ist, die übernatürliche Gattenliebe, in welcher die Vermählten auf die ihnen eigene und spezifische Art an der sich am Kreuz schenkenden Liebe Christi teilnehmen und sie zu leben berufen sind.“

Verkannt wird dabei nicht, dass auch die Ehe zum Kreuz werden kann. Die Ehe ist also nicht ein Bund säkularer Romantiker auf Zeit, sondern ein Sakrament: „Dank des sakramentalen Charakters ihrer Ehe haben sich Mann und Frau auf zutiefst unlösbare Weise aneinander gebunden. Ihr gegenseitiges Sichgehören macht die Beziehung Christi zur Kirche sakramental gegenwärtig. Die Eheleute sind daher für die Kirche eine ständige Erinnerung an das, was am Kreuz geschehen ist; sie sind füreinander und für die Kinder Zeugen des Heils, an dem sie durch das Sakrament teilhaben. Wie jedes andere Sakrament ist die Ehe Gedächtnis, Vollzug und Prophetie des Heilsgeschehens.“

Die Ehe – und damit also nicht die nach römisch-katholischem Verständnis stets außerehelichen, säkularen „gelingenden Beziehungen“, von denen auf dem deutschen Synodalen Weg die Rede ist – sei ein „Realsymbol des Heilsgeschehens“. Wer das Sakrament der Ehe verkennt, relativiert oder revidiert, kehrt sich ab von der Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte und damit zugleich vom Evangelium Jesu Christi.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln allein die Ansichten der jeweiligen Gastautoren wider, nicht die der Redaktion von CNA Deutsch.

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