Bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes ist ein Treueeid abzuleisten – mit Blick auf die endgültigen kirchlichen Wahrheiten, die es immer noch gibt, auch wenn sie regional von Aktivisten und sogar von Bischöfen in Frage gestellt werden. 

Die Glaubenskongregation hat lehramtliche Stellungnahmen zur „Professio fidei“ am 29. Juni 1998 unter dem Vorsitz von Kardinal Joseph Ratzinger publiziert. Wer diesen Treueeid leistet, bekennt: „Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird. Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.“

Dies sind schöne, klar formulierte Worte, die wir immer wieder gern hören und befolgt sehen – als einfach gläubige Katholiken, ob Kleriker oder Weltchristen, die das Glaubensgut unversehrt bewahrt und ausgelegt wissen möchten. 

Der Glaube muss gegenüber Irrtümern geschützt werden. Besonders auch Papst Johannes Paul II. hat in Ausübung des Petrusdienstes an die vom „Lehramt der Kirche in endgültiger Weise vorgelegten Wahrheiten“ am 18. Mai 1998 erinnert und die Beachtung dieser geboten. Verlangt wird, dass die „Wahrheiten über Glaube und Sitten“ anerkannt werden. 

Hierzu wird festgestellt: „Diese Wahrheiten, die bei der Erforschung der katholischen Glaubenslehre eine besondere Inspiration des Heiligen Geistes für das tiefere Verständnis einer bestimmten Wahrheit über Glaube oder Sitten durch die Kirche zum Ausdruck bringen, sind aus historischen Gründen oder als logische Folge mit der Offenbarung verknüpft.“ 

Johannes Paul II. hält fest, dass den Glaubenswahrheiten entgegenstehende Meinungen in jeder Hinsicht zu meiden sind und erklärt ausdrücklich in Bezug auf die Morallehre: „Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.“

Der Kommentar der Glaubenskongregation bekräftigt und erläutert die Darlegungen des Papstes. Alle Lehren, die göttlichen Ursprungs und katholischen Glaubens sind, von der Kirche als formell von Gott geoffenbart vorgelegt werden und nicht verändert werden dürfen, verlangen die Zustimmung der Gläubigen: „Wer deshalb solche Lehren hartnäckig bezweifelt oder leugnet, zieht sich die auf Häresie stehende Beugestrafe zu, wie in den entsprechenden Normen der Codices des kanonischen Rechtes angegeben ist.“ 

Umfasst sind auch die Lehren, die dem dogmatischen und sittlichen Bereich zugehören und „notwendig sind, um das Glaubensgut treu zu bewahren und auszulegen, auch wenn sie vom Lehramt der Kirche nicht als formell geoffenbart vorgelegt worden sind“. 

Jeder Gläubige sei gehalten, einer Wahrheit fest und endgültig zuzustimmen, „die im Glauben an den Beistand, den der Heilige Geist dem Lehramt schenkt, und in der katholischen Lehre von der Unfehlbarkeit des Lehramtes in diesen Bereichen gründet“: „Wer sie leugnet, lehnt Wahrheiten der katholischen Lehre ab und steht deshalb nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.“

Es sei nicht auszuschließen, dass es eine „dogmatische Entwicklung“ gibt, die das Verständnis des Inhalts und der Worte betrifft, und es besteht zugleich die Möglichkeit, dass diese Lehren künftig auch als Dogmen verkündet werden. Der Glaube an die Autorität des Wortes Gottes ist geboten, zugleich das gläubige Vertrauen auf den „Beistand, den der Heilige Geist dem Lehramt schenkt, und auf die katholische Lehre von der Unfehlbarkeit des Lehramtes“.

Zu den endgültig verbindlichen Lehren gehört etwa, dass die Priesterweihe nur Männern vorbehalten ist: „Ohne eine dogmatische Definition vorzunehmen, hat der Papst bekräftigt, dass diese Lehre für endgültig zu halten ist, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist. Das hindert nicht, wie das vorausgehende Beispiel zu zeigen vermag, dass das Bewusstsein der Kirche künftig dazu kommen kann, zu definieren, dass diese Lehre als von Gott geoffenbart zu glauben ist.“ 

Verwiesen wird zugleich darauf, dass Euthanasie als eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist: „Es könnte den Anschein haben, dass die Lehre über die Euthanasie ein rein rationales Element beinhaltet, weil die Schrift den Begriff der Euthanasie nicht zu kennen scheint. In diesem Fall wird jedoch deutlich, dass die Ordnung des Glaubens und jene der Vernunft gegenseitig aufeinander bezogen sind: die Schrift verbietet klar jede Form der Selbstbestimmung der menschlichen Existenz; diese aber liegt der Praxis und der Theorie der Euthanasie zugrunde. Andere Beispiele im Bereich der Moral, die vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche als endgültig vorgelegt werden, sind die Lehre von der Unrechtmäßigkeit der Prostitution und der Unzucht.“

Kardinal Joseph Ratzinger erklärt weiterhin: „In jedem Glaubensbekenntnis zeigen sich verschiedene Etappen, welche die Kirche auf ihrem Weg zur endgültigen Begegnung mit dem Herrn bereits erreicht hat. Kein Glaubensinhalt wird mit der Zeit überholt. Alles wird vielmehr zum unersetzbaren Gut, durch das der von allen, immer und überall gelebte Glaube auf das dauernde Wirken des Geistes des auferstandenen Christus schaut, der seine Kirche begleitet, belebt und zur Fülle der Wahrheit führt.“ 

Darum bleibt die Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte unantastbar und die Morallehre verbindlich gültig. Wir dürfen dankbar sein, der Kirche des Herrn in gotteskindlicher Treue anzugehören, im Leben und im Sterben – und durch Zeugnis und Beispiel auf die Schönheit des Glaubens und der katholischen Morallehre in der Welt von heute zu verweisen. Wenn wir das tun, bezeugen wir ganz im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils das „Lumen gentium“, also Christus, das Licht der Völker, in der Welt von heute.

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