Es ist abwegig – hier ist Prof. Schwienhorst-Schönberger völlig zuzustimmen - mit Blick auf den Beschluss der Bayerischen Landesregierung, ab Juni im Eingangsbereich von Dienstgebäuden in Bayern ein Kreuz aufzuhängen, von Häresie und Blasphemie zu sprechen. Übertrieben ist die Aufregung um das Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden jedoch nicht.

Denn was hier geschieht, ist nicht eine Bestärkung von "Menschenwürde, Nächstenliebe und Toleranz", sondern eine Missinterpretation des Kreuzes - als politisches Symbol – und eine Verwässerung der staatlichen Neutralität. Beides ist höchst gefährlich.

Was der politische Missbrauch von Religion anrichtet, kann man nicht nur in der Geschichte, sondern auch gegenwärtig in vielen Ländern der Welt beobachten.

Dabei ist es gerade auch die staatliche Neutralität, die unter anderem diesem Missbrauch vorbeugen will. Worauf sie zielt: Nicht auf die Verdrängung von Religion, sondern auf den Respekt und die Achtung aller Bürger und Bürgerinnen unabhängig von ihren Überzeugungen und damit auf ihre Gleichheit vor dem Gesetz.

Gerade die römisch-katholische Kirche setzte sich mit diesem Umstand während des Zweiten Vatikanischen Konzils detailliert auseinander und betonte und bestärkte dabei die Aufgabe des religiös-weltanschaulich neutralen Staates, den Schutz der religiösen Freiheit aller Bürger und Bürgerinnen zu garantieren. Nur dies versetzt diese wirklich dazu in die Lage "ihre religiösen Rechte auszuüben und die religiösen Pflichten zu erfüllen" und in weiterer Folge die gesamte Gesellschaft dazu Werte wie Gerechtigkeit und Frieden (DH 7) auszuhandeln. Eben hier – auf Ebene der Zivilgesellschaft (nicht des Staates) - wird das tragende Fundament des freiheitlichen säkularen Staates gebildet, das sich für die Schöpfung von Werten wie etwa der Toleranz natürlich auch der Religionen bedienen kann (und muss).

Wo hingegen der Staat sich lediglich einer Religion oder Weltanschauung zuwendet, verstößt er gegen das Grundprinzip der staatlichen Neutralität, da dieses besagt, dass der Staat sich hinsichtlich seiner normativen Grundlagen eben nicht von einer bestimmten Religion beeinflussen lässt, weil dies notwendig zur Diskriminierung der "Anderen" führt.

Das Problem streng laizistischer Staatskonzeptionen liegt so nicht darin, dass sie die staatliche Neutralität achten, sondern vielmehr in dem Umstand, dass hier häufig übersehen wird, dass die Konsequenz dieser nicht ist, die Religion einfach aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Vielmehr ist es auch Aufgabe des religiös-weltanschaulich neutralen Staates ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Aushandlungsprozesse um Werte ermöglicht werden. Nur so kann ein staatliches Fundament gebildet werden, das auf Dauer Bestand hat.

Jesus hat den Staat nicht als gottloses Gebilde verworfen, gleichzeitig aber auch sehr deutlich gemacht, dass Staat und Religion klar zu unterscheiden sind (Mt 22,21).

Es spricht somit nichts dagegen, den Respekt allen Bürgern und Bürgerinnen auch öffentlich symbolisch sichtbar werden zu lassen, wie dies etwa geschieht, wenn Kirchen, Synagogen, Moscheen, Gebets- und Andachtsräume in der Öffentlichkeit präsent sind. Ein bestimmtes religiöses Symbol – und nur dieses – dagegen in staatliche Dienstgebäude zu hängen ist, wie auch der katholische Kirchenrechtler Thomas Schüller (Universität Münster) betont, verfassungsrechtlich "grenzgängig" und trägt weiter zur gesellschaftlichen Polarisierung bei.

Dr. Irene Klissenbauer ist Katholische Theologin und Universitätsassistentin (Post Doc) am Institut für Systematische Theologie und Ethik, Fachbereich Sozialethik, Katholisch-Theologische Fakultät Universität Wien.

Den Gastkommentar von Professor Ludger Schwienhorst-Schönberger lesen Sie hier:

Hinweis: Gastkommentare spiegeln die Meinung der Autoren wider, nicht unbedingt die der Redaktion von CNA Deutsch.

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