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"Rückenwind für den Synodalen Weg?"

Jesus Christus in der Liebfrauenkirche, der Kathedrale Münchens

Der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat häufig und völlig zu Recht von der Instrumentalisierung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche für irgendwelche Reformabsichten gewarnt. In einem Beitrag zum gestern publizierten Missbrauchsgutachten schreibt Felix Neumann: „Rückenwind für den Synodalen Weg? Die teils sehr detaillierten Vorschläge weisen viele Parallelen zu anderen Gutachten und Reformvorschlägen auf. Viele Problemlagen, die mindestens seit der MHG-Studie bekannt sind, greifen die Foren des Synodalen Wegs auf. Insofern dürfte das Münchner Gutachten für den Reformprozess Rückenwind bedeuten: Unabhängig von den Beratungen der Synodalen und auf einer umfassenden Datenlage, die sich aus Akten und Befragungen von Betroffenen speisen, lassen sich für einige Reformprojekte zusätzliche Argumente aus der Studie ziehen, wenn etwa eine Reform der Priesterausbildung und die Beteiligung von Frauen in Leitungsfunktionen betont wird.“

Die umfangreiche Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen. Auf Seite 1194 ist zu lesen: „Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Pflichtzölibat und sexuellem Missbrauch zwar nicht hergestellt werden. Das Beziehungsgeflecht zwischen Pflichtzölibat und sexuellem Missbrauch erscheint aus Sicht der Gutachter allerdings auch nicht abschließend erschlossen.“ Schon die Sprache verwundert: Welches „Beziehungsgeflecht“ etwa sollte zwischen dem Zölibat und dem Missbrauch stehen? Was unglücklich und missverständlich formuliert ist, wird sodann fortgeführt und verbleibt in einem Spielraum von Möglichkeiten über „missbrauchsbegünstigende Risikofaktoren“: „Denkbar wäre dies beispielsweise im Hinblick auf die Frage, ob sich der psychosexuelle Reifegrad von Seminaristen (deutlich) von demjenigen der Altersgenossen unterscheidet, wie sich der psychosexuelle Reifegrad während der Ausbildung – wiederum im Vergleich zu Altersgenossen – entwickelt und worauf etwaige Unterschiede in den einzelnen Entwicklungsstadien zurückzuführen sind.“ Denkbar ist vieles. Nicht nur Priesterseminaristen und Priester werden über diese Meinungen verwundert sein.

Die Gutachter plädieren dafür, den möglichen Zusammenhang zwischen Pflichtzölibat und Missbrauch und die damit verbundenen „systemischen Fragen kritisch und ergebnisoffen zu untersuchen“: „Dieses Desiderat besteht unabhängig davon, ob der Anteil der Missbrauchstäter unter den Priestern höher ist als im Bevölkerungsdurchschnitt oder nicht. Beide Ansichten werden vertreten. Entscheidend ist insoweit die herausragende Verantwortung, die die Kirche dadurch trägt, dass sie mit einem besonderen Vertrauensvorschuss ausgestattete Personen in verantwortlicher Stellung gegenüber ihren Gläubigen einsetzt und auch diesen gegenüber eine Fürsorgepflicht hat. Dieser wird sie aber nicht gerecht, wenn mehr oder minder gleichgültig darauf verwiesen wird, dass es sexuellen Missbrauch auch außerhalb der katholischen Kirche gibt. Die katholische Kirche muss sich vielmehr mit allen Kräften darum bemühen, gerade auch ihre Gläubigen vor sexuellem Missbrauch durch kirchliche Amtsträger zu schützen. Dazu gehört es aber auch, diejenigen Umstände, die solche Taten zumindest begünstigen, zu identifizieren und zu beseitigen. Dass die Behauptung zu kurz greift, es handle sich hier um Einzelfälle beziehungsweise Einzeltäter, ist evident.“ (1194 f.) Warum die zuletzt genannte Auffassung „zu kurz greift“ und nicht „evident“ sei, bleibt mir unklar. Dahinter mag der eine oder andere Leser zumindest ein Fragezeichen setzen: Einzelne Personen begehen Missbrauchstaten. Einzelne Personen tragen zur Vertuschung solcher Taten bei. Einzelne Personen müssen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Keine Institution, so mangelhaft sie sein mag – man denke etwa auch an das Militär, an Schulen und Internate –, trägt quasi von Amts wegen Schuld oder ermöglicht durch Vertuschungspraktiken irgendwie Straftaten von Einzelnen, die bewusste, strafbare Handlungen dieser Personen sind. Schuldig sind einzelne Täter, verurteilt werden einzelne Täter. Auf Seite 1197 folgt ein weiterer Vorschlag: „Nicht selten wird im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen innerhalb der Kirche mit Recht beklagt, dass eine Ursache dafür auch in einem manifestierten männerbündlerischen System zu sehen sei. Diesem Befund lässt sich aus Sicht der Gutachter mit einiger Aussicht auf Erfolg auch dadurch entgegenwirken, dass kirchliche Leitungsfunktionen, die mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen auch im Verhältnis zu Klerikern ausgestattet sind, bewusst auf Frauen übertragen werden und somit jedenfalls auf administrativer Ebene ein Kulturwandel innerhalb der Kirche, wenn nicht begonnen, so doch mit Entschlossenheit forciert wird.“ Diese mitnichten juristische Meinung kann man vertreten, deswegen muss sie noch nicht richtig sein. Wer über „männerbündlerische Systeme“ nachdenken möchte, möge vielleicht unvoreingenommen einen anderen Beitrag über den theologischen Aufklärer Benedikt XVI. lesen. Festzuhalten bleibt: Der Skandal des sexuellen Missbrauchs in der Kirche ist erschütternd. Es bedarf schonungsloser Aufklärung und Prävention, auch das ist richtig. In dem Gutachten befinden sich aber auch Hypothesen sowie sehr bekannte Vorschläge für Kirchenreformen. Den anscheinend augenfälligen Zusammenhang zwischen der behaupteten Notwendigkeit dieser und der Aufdeckung von Straftaten und Versäumnissen kann ich nicht erkennen. Wie geht es Ihnen damit, liebe Schwestern und Brüder im Glauben?

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht unbedingt die der Redaktion von CNA Deutsch.  

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