Mittwoch, Dezember 18, 2024 Spenden
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Eheliche Liebe und die lebensfreundliche katholische Morallehre

Giorgione: Heilige Familie

Die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ ist ein Hymnus auf die recht verstandene Liebe, das Sakrament der Ehe und das Geschenk der Nachkommenschaft. Diese wertvollen und wegweisenden Zeilen verdienen es darum, bedacht, verkündet und gläubigen Katholiken wie Suchenden nahegelegt zu werden.

Die Konzilsväter sind wahre Lehrmeister in der katechetischen Unterweisung und in der Vermittlung der lebensfreundlichen katholischen Morallehre. Wir lesen: „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei.“

Damit sehen wir hier eine Abkehr von jeglichen Erwägungen von Männern und Frauen, die sich zwar eine Ehe vorstellen können, aber von einem Kinderwunsch absehen. Das kostbare Geschenk der sakramentalen Ehe sind die Kinder: „Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert.“ Die Ehegatten besäßen die Aufgabe und die „nur ihnen zukommende Sendung“ als „Interpreten“ der göttlichen Liebe, „menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen“.

Diese Aufgabe muss in einer „hinhörenden Ehrfurcht“ vor Gott gemeinsam und verantwortlich erfüllt werden: „In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.“

Wir dürfen sicher heute im Lichte unserer Erfahrungen ergänzen, dass auch eine glaubwürdige, engagierte und wahrhaft römisch-katholische Ehekatechese erforderlich ist und gefördert werden müsste – und wie wünschenswert wäre es, wenn die zur Predigt bestellten Priester auch in der Feier der heiligen Messe von der Schönheit der ehelichen Liebe und dem Segen, den Kinder bedeuten, sprechen würden: „So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und Opfergesinnung den Schöpfer und streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken.“

Die Konzilsväter loben auch ausdrücklich den Kinderreichtum. Zugleich wird bekräftigt, dass die „gegenseitige Liebe der Ehegatten“ wichtig und wesentlich sei, wachsen und reifen möge. Auch kinderlos bleibende Paare bildeten eine „volle Lebensgemeinschaft“. Die Ehe behalte „ihren Wert“ und „ihre Unauflöslichkeit“.

In der Konstitution werden auch Gefährdungen der ehelichen Liebe erörtert. Gelegentlich mangelt es an Harmonie. Die „Lebensbedingungen der heutigen Zeit“ erweisen sich mitunter als Erschwernis für die Vermehrung der Zahl der Kinder und manches Mal für den „Vollzug treuer Liebe“. Die Konzilsväter führen hellsichtig und besorgt aus: „Wo nämlich das intime eheliche Leben unterlassen wird, kann nicht selten die Treue als Ehegut in Gefahr geraten und das Kind als Ehegut in Mitleidenschaft gezogen werden; denn dann werden die Erziehung der Kinder und auch die tapfere Bereitschaft zu weiteren Kindern gefährdet. Manche wagen es, für diese Schwierigkeiten unsittliche Lösungen anzubieten, ja sie scheuen selbst vor Tötung nicht zurück. Die Kirche aber erinnert daran, daß es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient.“

In unmissverständlicher Klarheit – und dieser Mahn- und Weckruf ist gerade heute dringlich und wichtig – wird auf den Schutz des ungeborenen sowie des geborenen Lebens hingewiesen: „Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.“ Gerade diese Passage verdeutlicht, dass es unverzichtbar ist, die Lehre der Kirche glaubwürdig und ungeschmälert öffentlich zu vertreten und unmissverständlich für das Leben einzutreten, ob gelegen oder ungelegen.

Zudem wird in der Konstitution sexualethisch dargelegt, dass die spezifischen Akte im Ehebund der „wahren menschlichen Würde“ entsprechend zu gestalten sind. Die Partner begegnen einander somit in Liebe und Achtung, sie betreiben keine Macht- und Dominanzspiele. Die „sittliche Qualität der Handlungsweise“ hänge auch nicht von guten Absichten ab, sondern von „objektiven Kriterien“, die sich aus dem „Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren“: „Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft. Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.“

Die Familie soll als eine „Art Schule reich entfalteter Humanität“ gelten, die Gatten können so eine „herzliche Seelengemeinschaft“ bilden: „Die Kinder sollen so erzogen werden, daß sie erwachsen in vollem Verständnis für ihre Verantwortung ihrer Berufung, auch einer geistlichen, folgen und einen Lebensstand wählen können, in dem sie, wenn sie heiraten, eine eigene Familie gründen können, und dies unter günstigen sittlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Es ist Aufgabe der Eltern oder Erzieher, die jungen Menschen bei der Gründung einer Familie mit klugem Rat, den sie gern hören sollen, anzuleiten. Doch sollen sie sich dabei hüten, sie mit direktem oder indirektem Zwang zum Eingehen einer Ehe oder zur Wahl des Partners zu bestimmen.“

Nicht zu vergessen bleibt der Sendungsauftrag, durch ihr Leben und Beispiel als glaubwürdige Zeugen des Herrn leben: „Die Ehegatten selber aber sollen, nach dem Bild des lebendigen Gottes geschaffen, in eine wahre personale Ordnung gestellt, eines Strebens, gleichen Sinnes und in gegenseitiger Heiligung vereint sein, damit sie, Christus, dem Ursprung des Lebens, folgend, in den Freuden und Opfern ihrer Berufung durch ihre treue Liebe Zeugen jenes Liebesgeheimnisses werden, das der Herr durch seinen Tod und seine Auferstehung der Welt geoffenbart hat.“

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln allein die Ansichten der jeweiligen Gastautoren wider, nicht die der Redaktion von CNA Deutsch.

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